"Der Relation nach, so unter Hohen und Niedrigen in Deutschland erschollen, sei der Fürstin zuvor ein anders Formular gezeiget worden, so etwas gelinder abgefasset gewesen, um sie bei ihren Gewissenszweifeln so viel sicherer zumachen; als es aber zum Werke selbst gekommen, habe man das gewöhnlige Formular überreichet, welches die Fürstin mit angehengtem Eide ablesen müssen, gleich andern, die ihr in solchen Processen vorgegangen; daher dan die gute Fürstin verschiedene Mal gestokket, aber sich nicht zuentschliessen gewust, sondern, da sie einmal im Neze gestekket, aus Furcht größerer Schande oder des Verlustes einer gehoften irdischen Krone, fortgelesen und den bedenkligen Eid hinzugethan habe."
Das hierwieder zu Wolfenbüttel, doch ohne Benennung des Orts 1707 herausgegebene Sendschreiben an einen guten Freund, betreffend die Dimißion der Wolfenb. Hofprediger (1 B. 4.) habe volständig im neubestelten Agenten 1708. p. 173. gefunden: ein Auszug ist in den unschuld. Nachr. 1708. p. 706. befindlig. Es führet verschiedene Beschwerden über Innocentium mit angehengten Drohungen, leugnet die Richtigkeit der angefürten Nachrichten nnd erkläret seine Schrift für würdig verbrant zuwerden.
"Das falsche Gerücht, ob wäre der Durchl. Princesse, da sie noch am Wolfenbüttelschen Hofe gewesen, eine gelindere Profeßion vorgeleget, (welches eine stinkende Lüge ist) hernach aber zu Bamberg die rechte untergeschoben; imgleichen, des Durchl. Herzogs fälschlig ausgesprengete
”Der Relation nach, so unter Hohen und Niedrigen in Deutschland erschollen, sei der Fürstin zuvor ein anders Formular gezeiget worden, so etwas gelinder abgefasset gewesen, um sie bei ihren Gewissenszweifeln so viel sicherer zumachen; als es aber zum Werke selbst gekommen, habe man das gewöhnlige Formular überreichet, welches die Fürstin mit angehengtem Eide ablesen müssen, gleich andern, die ihr in solchen Processen vorgegangen; daher dan die gute Fürstin verschiedene Mal gestokket, aber sich nicht zuentschliessen gewust, sondern, da sie einmal im Neze gestekket, aus Furcht größerer Schande oder des Verlustes einer gehoften irdischen Krone, fortgelesen und den bedenkligen Eid hinzugethan habe.”
Das hierwieder zu Wolfenbüttel, doch ohne Benennung des Orts 1707 herausgegebene Sendschreiben an einen guten Freund, betreffend die Dimißion der Wolfenb. Hofprediger (1 B. 4.) habe volständig im neubestelten Agenten 1708. p. 173. gefunden: ein Auszug ist in den unschuld. Nachr. 1708. p. 706. befindlig. Es führet verschiedene Beschwerden über Innocentium mit angehengten Drohungen, leugnet die Richtigkeit der angefürten Nachrichten nnd erkläret seine Schrift für würdig verbrant zuwerden.
”Das falsche Gerücht, ob wäre der Durchl. Princesse, da sie noch am Wolfenbüttelschen Hofe gewesen, eine gelindere Profeßion vorgeleget, (welches eine stinkende Lüge ist) hernach aber zu Bamberg die rechte untergeschoben; imgleichen, des Durchl. Herzogs fälschlig ausgesprengete
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”Der Relation nach, so unter Hohen und Niedrigen in Deutschland erschollen, sei der Fürstin zuvor ein anders Formular gezeiget worden, so etwas gelinder abgefasset gewesen, um sie bei ihren Gewissenszweifeln so viel sicherer zumachen; als es aber zum Werke selbst gekommen, habe man das gewöhnlige Formular überreichet, welches die Fürstin mit angehengtem Eide ablesen müssen, gleich andern, die ihr in solchen Processen vorgegangen; daher dan die gute Fürstin verschiedene Mal gestokket, aber sich nicht zuentschliessen gewust, sondern, da sie einmal im Neze gestekket, aus Furcht größerer Schande oder des Verlustes einer gehoften irdischen Krone, fortgelesen und den bedenkligen Eid hinzugethan habe.”
Das hierwieder zu Wolfenbüttel, doch ohne Benennung des Orts 1707 herausgegebene Sendschreiben an einen guten Freund, betreffend die Dimißion der Wolfenb. Hofprediger (1 B. 4.) habe volständig im neubestelten Agenten 1708. p. 173. gefunden: ein Auszug ist in den unschuld. Nachr. 1708. p. 706. befindlig. Es führet verschiedene Beschwerden über Innocentium mit angehengten Drohungen, leugnet die Richtigkeit der angefürten Nachrichten nnd erkläret seine Schrift für würdig verbrant zuwerden.
”Das falsche Gerücht, ob wäre der Durchl. Princesse, da sie noch am Wolfenbüttelschen Hofe gewesen, eine gelindere Profeßion vorgeleget, (welches eine stinkende Lüge ist) hernach aber zu Bamberg die rechte untergeschoben; imgleichen, des Durchl. Herzogs fälschlig ausgesprengete
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1077>, abgerufen am 27.11.2024.
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