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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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gegen diese vorhin allezeit gnädigst angesehene und beliebte Männer gänzlich hinweggefallen, doch warhaftig malgre de S. A. erfolgen. Mein hochgeehrter Herr begehrt vielleicht umständlige Gewißheit davon zu haben, daß es die Herrn Hofprediger zu der Extremite kommen lassen, ihrem Landesfürsten und Summo Episcopo die Absolution und das h. Abendmahl zu versagen: nun ist zwar andem, daß sie claris und rotundis verbis sich disfals herausgelassen zuhaben nicht gerne gestehen wollen; es finden sich aber in den eigenhändigen Schreiben solche Expressiones, welche sothane Denegationem und fast kleinen Bann deutlich zu erkennen geben. In einem Schreiben welches unter ihrer beyder Unterschrift den 1 Sept. 1705. Ihro Durchl. eingereichet worden, verlangten sie die Communication einiger von vornehmen Theologis eingehohlter Bedenken, mit dieser Praefation: weil wir aber Gnädigster Fürst und Herr, unsere Sele und Gewissen dabey mit Gott zu retten gedenken, und unsern theur geschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden, unsers hohen göttlichen und von Gotte allein dependirenden Amtes ist; so gelanget etc. und bald hernach: damit wir wissen mögen, wie wir, nachdem selbige Responsa gegründer sein werden oder nicht, in unsern Amtsverrichtungen, als predigen, absolviren und communiciren uns zu halten etc. Als aber Ihro Hochfürstl.

gegen diese vorhin allezeit gnädigst angesehene und beliebte Männer gänzlich hinweggefallen, doch warhaftig malgré de S. A. erfolgen. Mein hochgeehrter Herr begehrt vielleicht umständlige Gewißheit davon zu haben, daß es die Herrn Hofprediger zu der Extremite kommen lassen, ihrem Landesfürsten und Summo Episcopo die Absolution und das h. Abendmahl zu versagen: nun ist zwar andem, daß sie claris und rotundis verbis sich disfals herausgelassen zuhaben nicht gerne gestehen wollen; es finden sich aber in den eigenhändigen Schreiben solche Expressiones, welche sothane Denegationem und fast kleinen Bann deutlich zu erkennen geben. In einem Schreiben welches unter ihrer beyder Unterschrift den 1 Sept. 1705. Ihro Durchl. eingereichet worden, verlangten sie die Communication einiger von vornehmen Theologis eingehohlter Bedenken, mit dieser Praefation: weil wir aber Gnädigster Fürst und Herr, unsere Sele und Gewissen dabey mit Gott zu retten gedenken, und unsern theur geschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden, unsers hohen göttlichen und von Gotte allein dependirenden Amtes ist; so gelanget etc. und bald hernach: damit wir wissen mögen, wie wir, nachdem selbige Responsa gegründer sein werden oder nicht, in unsern Amtsverrichtungen, als predigen, absolviren und communiciren uns zu halten etc. Als aber Ihro Hochfürstl.

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gegen diese vorhin allezeit gnädigst angesehene und beliebte                      Männer gänzlich hinweggefallen, doch warhaftig malgré de S. A. erfolgen. Mein                      hochgeehrter Herr begehrt vielleicht umständlige Gewißheit davon zu haben, daß                      es die Herrn Hofprediger zu der Extremite kommen lassen, ihrem Landesfürsten und                      Summo Episcopo die Absolution und das h. Abendmahl zu versagen: nun ist zwar                      andem, daß sie claris und rotundis verbis sich disfals herausgelassen zuhaben                      nicht gerne gestehen wollen; es finden sich aber in den eigenhändigen Schreiben                      solche Expressiones, welche sothane Denegationem und fast kleinen Bann deutlich                      zu erkennen geben. In einem Schreiben welches unter ihrer beyder Unterschrift                      den 1 Sept. 1705. Ihro Durchl. eingereichet worden, verlangten sie die                      Communication einiger von vornehmen Theologis eingehohlter Bedenken, mit dieser                      Praefation: weil wir aber Gnädigster Fürst und Herr, unsere Sele und Gewissen                      dabey mit Gott zu retten gedenken, und unsern theur geschwornen Pflichten nach,                      nichts dessen zu unterlassen, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit                      Strafen und Binden, unsers hohen göttlichen und von Gotte allein dependirenden                      Amtes ist; so gelanget etc. und bald hernach: damit wir wissen mögen, wie wir,                      nachdem selbige Responsa gegründer sein werden oder nicht, in unsern                      Amtsverrichtungen, als predigen, absolviren und communiciren uns zu halten etc.                      Als aber Ihro Hochfürstl.
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[124/1080] gegen diese vorhin allezeit gnädigst angesehene und beliebte Männer gänzlich hinweggefallen, doch warhaftig malgré de S. A. erfolgen. Mein hochgeehrter Herr begehrt vielleicht umständlige Gewißheit davon zu haben, daß es die Herrn Hofprediger zu der Extremite kommen lassen, ihrem Landesfürsten und Summo Episcopo die Absolution und das h. Abendmahl zu versagen: nun ist zwar andem, daß sie claris und rotundis verbis sich disfals herausgelassen zuhaben nicht gerne gestehen wollen; es finden sich aber in den eigenhändigen Schreiben solche Expressiones, welche sothane Denegationem und fast kleinen Bann deutlich zu erkennen geben. In einem Schreiben welches unter ihrer beyder Unterschrift den 1 Sept. 1705. Ihro Durchl. eingereichet worden, verlangten sie die Communication einiger von vornehmen Theologis eingehohlter Bedenken, mit dieser Praefation: weil wir aber Gnädigster Fürst und Herr, unsere Sele und Gewissen dabey mit Gott zu retten gedenken, und unsern theur geschwornen Pflichten nach, nichts dessen zu unterlassen, was mit Vermanen, Bitten, Flehen und Warnen, mit Strafen und Binden, unsers hohen göttlichen und von Gotte allein dependirenden Amtes ist; so gelanget etc. und bald hernach: damit wir wissen mögen, wie wir, nachdem selbige Responsa gegründer sein werden oder nicht, in unsern Amtsverrichtungen, als predigen, absolviren und communiciren uns zu halten etc. Als aber Ihro Hochfürstl.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1080>, abgerufen am 27.11.2024.