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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Hochgeehrten Herrn aggrement Gelegenheit, demselben, die wol ehmals von mir verlangte Nachricht, wie es mit der Dimission obbemeldeter Prediger, so wie ich dieselbe von einem guten Freunde, welcher damals am Hofe gewesen, und die Sachen unpartheyisch observiret, erhalten, auch unparteyisch zu communiciren. Versichere demnach mit Grund der Warheit, daß mer gedachte Herren Hofprediger keinesweges abgesetzet worden, deswegen, daß sie wieder die röm. catholische Religion und den Ybertrit zu derselben, hart und öffentlich geprediget; sondern Ihro Hochfürstl. Durchl. sind dieselben zu dimittiren wider ihren Willen gemüßiget worden; weilen sie sowol münd- als schriftlich sich erkläret, sie könten dasjenige, was ihr Amt von ihnen erforderte, und ohne welches sie dasselbe nicht führen konten, nemlich die Absolution und Reichung des h. Abendmahls an Ihro Durchl. als summo Episcopo, und zugleich vornehmsten membro ihrer anvertrauten Gemeinde, nicht verrichten ohne Verlezung ihres Gewissens; Ihro Durchl. aber dieselbe wider Ihr Gewissen zu handeln, nicht nöthigen konten noch wolten. Dan bey so gestalten Sachen war ja kein anderer Weg, als daß die Hofprediger entweder selbst ihr Amt niederlegten, oder eine angetragene translocation annahmen, oder aber dimittiret wurden; zu den ersten beyden wolten sie sich gar nicht finden lassen, so konte nichts anders als das leztere, bevorab, da das Vertrauen Ihro Durchl.

Hochgeehrten Herrn aggrément Gelegenheit, demselben, die wol ehmals von mir verlangte Nachricht, wie es mit der Dimission obbemeldeter Prediger, so wie ich dieselbe von einem guten Freunde, welcher damals am Hofe gewesen, und die Sachen unpartheyisch observiret, erhalten, auch unparteyisch zu communiciren. Versichere demnach mit Grund der Warheit, daß mer gedachte Herren Hofprediger keinesweges abgesetzet worden, deswegen, daß sie wieder die röm. catholische Religion und den Ybertrit zu derselben, hart und öffentlich geprediget; sondern Ihro Hochfürstl. Durchl. sind dieselben zu dimittiren wider ihren Willen gemüßiget worden; weilen sie sowol münd- als schriftlich sich erkläret, sie könten dasjenige, was ihr Amt von ihnen erforderte, und ohne welches sie dasselbe nicht führen konten, nemlich die Absolution und Reichung des h. Abendmahls an Ihro Durchl. als summo Episcopo, und zugleich vornehmsten membro ihrer anvertrauten Gemeinde, nicht verrichten ohne Verlezung ihres Gewissens; Ihro Durchl. aber dieselbe wider Ihr Gewissen zu handeln, nicht nöthigen konten noch wolten. Dan bey so gestalten Sachen war ja kein anderer Weg, als daß die Hofprediger entweder selbst ihr Amt niederlegten, oder eine angetragene translocation annahmen, oder aber dimittiret wurden; zu den ersten beyden wolten sie sich gar nicht finden lassen, so konte nichts anders als das leztere, bevorab, da das Vertrauen Ihro Durchl.

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Hochgeehrten Herrn                      aggrément Gelegenheit, demselben, die wol ehmals von mir verlangte Nachricht,                      wie es mit der Dimission obbemeldeter Prediger, so wie ich dieselbe von einem                      guten Freunde, welcher damals am Hofe gewesen, und die Sachen unpartheyisch                      observiret, erhalten, auch unparteyisch zu communiciren. Versichere demnach mit                      Grund der Warheit, daß mer gedachte Herren Hofprediger keinesweges abgesetzet                      worden, deswegen, daß sie wieder die röm. catholische Religion und den Ybertrit                      zu derselben, hart und öffentlich geprediget; sondern Ihro Hochfürstl. Durchl.                      sind dieselben zu dimittiren wider ihren Willen gemüßiget worden; weilen sie                      sowol münd- als schriftlich sich erkläret, sie könten dasjenige, was ihr Amt von                      ihnen erforderte, und ohne welches sie dasselbe nicht führen konten, nemlich die                      Absolution und Reichung des h. Abendmahls an Ihro Durchl. als summo Episcopo,                      und zugleich vornehmsten membro ihrer anvertrauten Gemeinde, nicht verrichten                      ohne Verlezung ihres Gewissens; Ihro Durchl. aber dieselbe wider Ihr Gewissen zu                      handeln, nicht nöthigen konten noch wolten. Dan bey so gestalten Sachen war ja                      kein anderer Weg, als daß die Hofprediger entweder selbst ihr Amt niederlegten,                      oder eine angetragene translocation annahmen, oder aber dimittiret wurden; zu                      den ersten beyden wolten sie sich gar nicht finden lassen, so konte nichts                      anders als das leztere, bevorab, da das Vertrauen Ihro Durchl.
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[123/1079] Hochgeehrten Herrn aggrément Gelegenheit, demselben, die wol ehmals von mir verlangte Nachricht, wie es mit der Dimission obbemeldeter Prediger, so wie ich dieselbe von einem guten Freunde, welcher damals am Hofe gewesen, und die Sachen unpartheyisch observiret, erhalten, auch unparteyisch zu communiciren. Versichere demnach mit Grund der Warheit, daß mer gedachte Herren Hofprediger keinesweges abgesetzet worden, deswegen, daß sie wieder die röm. catholische Religion und den Ybertrit zu derselben, hart und öffentlich geprediget; sondern Ihro Hochfürstl. Durchl. sind dieselben zu dimittiren wider ihren Willen gemüßiget worden; weilen sie sowol münd- als schriftlich sich erkläret, sie könten dasjenige, was ihr Amt von ihnen erforderte, und ohne welches sie dasselbe nicht führen konten, nemlich die Absolution und Reichung des h. Abendmahls an Ihro Durchl. als summo Episcopo, und zugleich vornehmsten membro ihrer anvertrauten Gemeinde, nicht verrichten ohne Verlezung ihres Gewissens; Ihro Durchl. aber dieselbe wider Ihr Gewissen zu handeln, nicht nöthigen konten noch wolten. Dan bey so gestalten Sachen war ja kein anderer Weg, als daß die Hofprediger entweder selbst ihr Amt niederlegten, oder eine angetragene translocation annahmen, oder aber dimittiret wurden; zu den ersten beyden wolten sie sich gar nicht finden lassen, so konte nichts anders als das leztere, bevorab, da das Vertrauen Ihro Durchl.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1079>, abgerufen am 23.11.2024.