Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

Principium Serenissimi falsch und contra conscientiam sein; im übrigen finde er sich in seinem Gewissen genöthiget, bey seiner vorigen Erklärung solange zu bleiben, bis er eines andern überführet würde, oder die Freiheit bekäme mit andern darüber zu communiciren. Der Herr Hofdiaconus steliete seine Meinung schriftlich von sich, nach welcher er zwar Ihro Durchl. nicht imputiren wolte, daß sie wider besser Wissen und Gewissen handelten, wol aber daß sie in conscientia erronea im Irthum und Irgarten stekten; wolte dabey aus Luc. 12, 4. 8. erweisen, daß Ihro Durchl. ob conscientiam erroneam und ignorantiam vincibilem außer dem Stande der Gnaden stünden, und würde kein gottfürchtender und verständiger Prediger sich unterstehen, sie in solchem Zustande mit Nachdrukke der Gnade Gottes zu versichern, und ob sich jemand dessen getrauete, würde es doch mit schlechtem Grunde geschehen. Auf solche Weise hatten sie sich deutlich genug expliciret, daß sie Ihro Durchl. der Absolution und des h. Abendmahls unwürdig achteten, konten auch nach ihren hypothesibus nicht wol anders, wofern sie nicht wider ihr Gewissen handeln wolten; den nachdemmalen die Hofprediger Ihro Durchl. principia und praxin für falsch und contra conscientiam zu seyn hielten, ja wie sie sich sonsten expliciret, für einen grossen Irthum, für eine schwere Sünde, dabey man ausser der Gnade Gottes stünde, angegeben; Ihro Durchl. aber bei ihrer Meinung und Gedan-

Principium Serenissimi falsch und contra conscientiam sein; im übrigen finde er sich in seinem Gewissen genöthiget, bey seiner vorigen Erklärung solange zu bleiben, bis er eines andern überführet würde, oder die Freiheit bekäme mit andern darüber zu communiciren. Der Herr Hofdiaconus steliete seine Meinung schriftlich von sich, nach welcher er zwar Ihro Durchl. nicht imputiren wolte, daß sie wider besser Wissen und Gewissen handelten, wol aber daß sie in conscientia erronea im Irthum und Irgarten stekten; wolte dabey aus Luc. 12, 4. 8. erweisen, daß Ihro Durchl. ob conscientiam erroneam und ignorantiam vincibilem außer dem Stande der Gnaden stünden, und würde kein gottfürchtender und verständiger Prediger sich unterstehen, sie in solchem Zustande mit Nachdrukke der Gnade Gottes zu versichern, und ob sich jemand dessen getrauete, würde es doch mit schlechtem Grunde geschehen. Auf solche Weise hatten sie sich deutlich genug expliciret, daß sie Ihro Durchl. der Absolution und des h. Abendmahls unwürdig achteten, konten auch nach ihren hypothesibus nicht wol anders, wofern sie nicht wider ihr Gewissen handeln wolten; den nachdem̃alen die Hofprediger Ihro Durchl. principia und praxin für falsch und contra conscientiam zu seyn hielten, ja wie sie sich sonsten expliciret, für einen grossen Irthum, für eine schwere Sünde, dabey man ausser der Gnade Gottes stünde, angegeben; Ihro Durchl. aber bei ihrer Meinung und Gedan-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f1082" n="126"/>
Principium Serenissimi falsch und contra                      conscientiam sein; im übrigen finde er sich in seinem Gewissen genöthiget, bey                      seiner vorigen Erklärung solange zu bleiben, bis er eines andern überführet                      würde, oder die Freiheit bekäme mit andern darüber zu communiciren. Der Herr                      Hofdiaconus steliete seine Meinung schriftlich von sich, nach welcher er zwar                      Ihro Durchl. nicht imputiren wolte, daß sie wider besser Wissen und Gewissen                      handelten, wol aber daß sie in conscientia erronea im Irthum und Irgarten                      stekten; wolte dabey aus Luc. 12, 4. 8. erweisen, daß Ihro Durchl. ob                      conscientiam erroneam und ignorantiam vincibilem außer dem Stande der Gnaden                      stünden, und würde kein gottfürchtender und verständiger Prediger sich                      unterstehen, sie in solchem Zustande mit Nachdrukke der Gnade Gottes zu                      versichern, und ob sich jemand dessen getrauete, würde es doch mit schlechtem                      Grunde geschehen. Auf solche Weise hatten sie sich deutlich genug expliciret,                      daß sie Ihro Durchl. der Absolution und des h. Abendmahls unwürdig achteten,                      konten auch nach ihren hypothesibus nicht wol anders, wofern sie nicht wider ihr                      Gewissen handeln wolten; den nachdem&#x0303;alen die Hofprediger Ihro                      Durchl. principia und praxin für falsch und contra conscientiam zu seyn hielten,                      ja wie sie sich sonsten expliciret, für einen grossen Irthum, für eine schwere                      Sünde, dabey man ausser der Gnade Gottes stünde, angegeben; Ihro Durchl. aber                      bei ihrer Meinung und Gedan-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[126/1082] Principium Serenissimi falsch und contra conscientiam sein; im übrigen finde er sich in seinem Gewissen genöthiget, bey seiner vorigen Erklärung solange zu bleiben, bis er eines andern überführet würde, oder die Freiheit bekäme mit andern darüber zu communiciren. Der Herr Hofdiaconus steliete seine Meinung schriftlich von sich, nach welcher er zwar Ihro Durchl. nicht imputiren wolte, daß sie wider besser Wissen und Gewissen handelten, wol aber daß sie in conscientia erronea im Irthum und Irgarten stekten; wolte dabey aus Luc. 12, 4. 8. erweisen, daß Ihro Durchl. ob conscientiam erroneam und ignorantiam vincibilem außer dem Stande der Gnaden stünden, und würde kein gottfürchtender und verständiger Prediger sich unterstehen, sie in solchem Zustande mit Nachdrukke der Gnade Gottes zu versichern, und ob sich jemand dessen getrauete, würde es doch mit schlechtem Grunde geschehen. Auf solche Weise hatten sie sich deutlich genug expliciret, daß sie Ihro Durchl. der Absolution und des h. Abendmahls unwürdig achteten, konten auch nach ihren hypothesibus nicht wol anders, wofern sie nicht wider ihr Gewissen handeln wolten; den nachdem̃alen die Hofprediger Ihro Durchl. principia und praxin für falsch und contra conscientiam zu seyn hielten, ja wie sie sich sonsten expliciret, für einen grossen Irthum, für eine schwere Sünde, dabey man ausser der Gnade Gottes stünde, angegeben; Ihro Durchl. aber bei ihrer Meinung und Gedan-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1082
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1082>, abgerufen am 27.11.2024.