tempus andern in Dero Schloßcapelle zupredigen anbefehlen zulassen. Dieses namen die Hn. Hofprediger auf, als eine Suspensionem ab officio, und ob ihnen gleich remonstrirer worden, daß es die Meinung nicht hätte, und des Herrn Cantzlers Excell. ihnen vorgestellet, sie möchten sich erklären, entweder anderweitige honorable employ in geistligen Aemtern anzunehmen, oder aber in einem besondern disfalls formirten Judicio die Sache untersuchen zulassen, und einen secundum acta und probata erfolgenden rechtlichen Spruch zu erwarten, wolten sie sich dennoch zu keinem von diesen beiden verstehen, sondern begehrten in einer Schrift als spoliati und ejecti restitutionem in integrum. Als hierauf besagtes Judicium formiret, und sechs Theologi und soviel Politici ihres Eides und Pflichten, womit sie Ihro Durchl. anderweitig obligiret, erinnert, und die Sache nach ihrem Gewissen zu tractiren befehliget, darauf die Herrn Prediger citiret, und ihnen neun Gravamina vorgehalten, und zu ihrer Defension communiciret worden, thaten sich, ehe noch jeztgedachte Defension vor Ihro Durchl. Augen kommen, allerhand odieuse Umstände bei dieser Affaire hervor. Die Hofprediger wolten fünf membra aus dem niedergesezten Gerichte excludiret wissen, erbothen sich auch zu dem Juramento perhorrescentiae: in dem Judicio selbst liessen sie gegen ein und andere eine große animosite sehen; überdem hatte der Herr Hofprediger Niekamp eine Vocation
tempus andern in Dero Schloßcapelle zupredigen anbefehlen zulassen. Dieses namen die Hn. Hofprediger auf, als eine Suspensionem ab officio, und ob ihnen gleich remonstrirer worden, daß es die Meinung nicht hätte, und des Herrn Cantzlers Excell. ihnen vorgestellet, sie möchten sich erklären, entweder anderweitige honorable employ in geistligen Aemtern anzunehmen, oder aber in einem besondern disfalls formirten Judicio die Sache untersuchen zulassen, und einen secundum acta und probata erfolgenden rechtlichen Spruch zu erwarten, wolten sie sich dennoch zu keinem von diesen beiden verstehen, sondern begehrten in einer Schrift als spoliati und ejecti restitutionem in integrum. Als hierauf besagtes Judicium formiret, und sechs Theologi und soviel Politici ihres Eides und Pflichten, womit sie Ihro Durchl. anderweitig obligiret, erinnert, und die Sache nach ihrem Gewissen zu tractiren befehliget, darauf die Herrn Prediger citiret, und ihnen neun Gravamina vorgehalten, und zu ihrer Defension communiciret worden, thaten sich, ehe noch jeztgedachte Defension vor Ihro Durchl. Augen kommen, allerhand odieuse Umstände bei dieser Affaire hervor. Die Hofprediger wolten fünf membra aus dem niedergesezten Gerichte excludiret wissen, erbothen sich auch zu dem Juramento perhorrescentiae: in dem Judicio selbst liessen sie gegen ein und andere eine große animosite sehen; überdem hatte der Herr Hofprediger Niekamp eine Vocation
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tempus andern in Dero Schloßcapelle zupredigen anbefehlen zulassen. Dieses namen die Hn. Hofprediger auf, als eine Suspensionem ab officio, und ob ihnen gleich remonstrirer worden, daß es die Meinung nicht hätte, und des Herrn Cantzlers Excell. ihnen vorgestellet, sie möchten sich erklären, entweder anderweitige honorable employ in geistligen Aemtern anzunehmen, oder aber in einem besondern disfalls formirten Judicio die Sache untersuchen zulassen, und einen secundum acta und probata erfolgenden rechtlichen Spruch zu erwarten, wolten sie sich dennoch zu keinem von diesen beiden verstehen, sondern begehrten in einer Schrift als spoliati und ejecti restitutionem in integrum. Als hierauf besagtes Judicium formiret, und sechs Theologi und soviel Politici ihres Eides und Pflichten, womit sie Ihro Durchl. anderweitig obligiret, erinnert, und die Sache nach ihrem Gewissen zu tractiren befehliget, darauf die Herrn Prediger citiret, und ihnen neun Gravamina vorgehalten, und zu ihrer Defension communiciret worden, thaten sich, ehe noch jeztgedachte Defension vor Ihro Durchl. Augen kommen, allerhand odieuse Umstände bei dieser Affaire hervor. Die Hofprediger wolten fünf membra aus dem niedergesezten Gerichte excludiret wissen, erbothen sich auch zu dem Juramento perhorrescentiae: in dem Judicio selbst liessen sie gegen ein und andere eine große animosite sehen; überdem hatte der Herr Hofprediger Niekamp eine Vocation
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tempus andern in Dero Schloßcapelle zupredigen anbefehlen zulassen. Dieses namen die Hn. Hofprediger auf, als eine Suspensionem ab officio, und ob ihnen gleich remonstrirer worden, daß es die Meinung nicht hätte, und des Herrn Cantzlers Excell. ihnen vorgestellet, sie möchten sich erklären, entweder anderweitige honorable employ in geistligen Aemtern anzunehmen, oder aber in einem besondern disfalls formirten Judicio die Sache untersuchen zulassen, und einen secundum acta und probata erfolgenden rechtlichen Spruch zu erwarten, wolten sie sich dennoch zu keinem von diesen beiden verstehen, sondern begehrten in einer Schrift als spoliati und ejecti restitutionem in integrum. Als hierauf besagtes Judicium formiret, und sechs Theologi und soviel Politici ihres Eides und Pflichten, womit sie Ihro Durchl. anderweitig obligiret, erinnert, und die Sache nach ihrem Gewissen zu tractiren befehliget, darauf die Herrn Prediger citiret, und ihnen neun Gravamina vorgehalten, und zu ihrer Defension communiciret worden, thaten sich, ehe noch jeztgedachte Defension vor Ihro Durchl. Augen kommen, allerhand odieuse Umstände bei dieser Affaire hervor. Die Hofprediger wolten fünf membra aus dem niedergesezten Gerichte excludiret wissen, erbothen sich auch zu dem Juramento perhorrescentiae: in dem Judicio selbst liessen sie gegen ein und andere eine große animosite sehen; überdem hatte der Herr Hofprediger Niekamp eine Vocation
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1084>, abgerufen am 23.11.2024.
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