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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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zusprechen und auch Fürsten dazu zuermanen wäre löblig und ohne Tadel gewesen: aber das Recht muste auf dem Ausspruche des römischen Stuls beruhen; und wen ein gewaltsam angemaster Herr dem götligen und apostolischen Willen zuwieder sich unterstünde in solches Reich einzudringen, solte er die Zucht apostolischer Ahndung alsbald empfinden, mit Banfluche beleget und an den Argen verwiesen werden: Hinkmar von Rheims muste dieses beantworten und ging auf der andern Seite zuweit, in Rechtfertigung der königligen Gewaltsamkeit. Karl kerete sich also zwar an des Papstes Drohungen wenig, wurde aber genöthiget 870 seinem Bruder Ludwige dem teuischen die Helfte von dem streitigen Reiche zu überlaßen. Sein Sohn Karloman, welchen er zum geistligen Stande gezwungen hatte, empörete sich wieder ihn und ward 870 auf einer Versamlung zum ewigen Gefängniße verurtheilet; er berief sich aber auf den Papst und Hinkmar von Laon trat ihm bei: da er 871 entfloh und neuen Aufstand erregete,871 warder von den Bischöfen in den Bangethan. Auf einer Versamlung übergaben der König Karl und Hinkmar von Rheims Klageschriften wieder Hinkmar von Laon, welcher abgesezet wurde, aller Berufung auf den Papst ohngeachtet. Hadrian tadelte solches Verfaren zwar heftig, verbotthm einen Nachfolger zusezen und befal seinen Klä-

zusprechen und auch Fürsten dazu zuermanen wäre löblig und ohne Tadel gewesen: aber das Recht muste auf dem Ausspruche des römischen Stuls beruhen; und wen ein gewaltsam angemaster Herr dem götligen und apostolischen Willen zuwieder sich unterstünde in solches Reich einzudringen, solte er die Zucht apostolischer Ahndung alsbald empfinden, mit Banfluche beleget und an den Argen verwiesen werden: Hinkmar von Rheims muste dieses beantworten und ging auf der andern Seite zuweit, in Rechtfertigung der königligen Gewaltsamkeit. Karl kerete sich also zwar an des Papstes Drohungen wenig, wurde aber genöthiget 870 seinem Bruder Ludwige dem teuischen die Helfte von dem streitigen Reiche zu überlaßen. Sein Sohn Karloman, welchen er zum geistligen Stande gezwungen hatte, empörete sich wieder ihn und ward 870 auf einer Versamlung zum ewigen Gefängniße verurtheilet; er berief sich aber auf den Papst und Hinkmar von Laon trat ihm bei: da er 871 entfloh und neuen Aufstand erregete,871 warder von den Bischöfen in den Bangethan. Auf einer Versamlung übergaben der König Karl und Hinkmar von Rheims Klageschriften wieder Hinkmar von Laon, welcher abgesezet wurde, aller Berufung auf den Papst ohngeachtet. Hadrian tadelte solches Verfaren zwar heftig, verbotthm einen Nachfolger zusezen und befal seinen Klä-

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[291/0303] zusprechen und auch Fürsten dazu zuermanen wäre löblig und ohne Tadel gewesen: aber das Recht muste auf dem Ausspruche des römischen Stuls beruhen; und wen ein gewaltsam angemaster Herr dem götligen und apostolischen Willen zuwieder sich unterstünde in solches Reich einzudringen, solte er die Zucht apostolischer Ahndung alsbald empfinden, mit Banfluche beleget und an den Argen verwiesen werden: Hinkmar von Rheims muste dieses beantworten und ging auf der andern Seite zuweit, in Rechtfertigung der königligen Gewaltsamkeit. Karl kerete sich also zwar an des Papstes Drohungen wenig, wurde aber genöthiget 870 seinem Bruder Ludwige dem teuischen die Helfte von dem streitigen Reiche zu überlaßen. Sein Sohn Karloman, welchen er zum geistligen Stande gezwungen hatte, empörete sich wieder ihn und ward 870 auf einer Versamlung zum ewigen Gefängniße verurtheilet; er berief sich aber auf den Papst und Hinkmar von Laon trat ihm bei: da er 871 entfloh und neuen Aufstand erregete, warder von den Bischöfen in den Bangethan. Auf einer Versamlung übergaben der König Karl und Hinkmar von Rheims Klageschriften wieder Hinkmar von Laon, welcher abgesezet wurde, aller Berufung auf den Papst ohngeachtet. Hadrian tadelte solches Verfaren zwar heftig, verbotthm einen Nachfolger zusezen und befal seinen Klä- 871

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/303>, abgerufen am 21.11.2024.