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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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anlegen solte. Nach zehn Jahren muste Methodius wieder zu Rom erscheinen; weil man es tadelte, daß der Gottesdienst bei den Mären in ihrer Landessprache gehalten wurde; wozu er doch endlig Freiheit erhielt: in diesem Stükke hatten also diese Gemeinen einen wichtigen Vorzug vor den übrigen abendländischen; vom Bilderdienste blieben sie nicht frei, den Cyril und Methodius waren selbst demselben ergeben. In Frankreich wiedersezte sich Hinkmar von Laon auf alle Weise sowol seinem Oheime Hinkmare von Rheims, als dem Könige Karl dem kalen: da er 868 bei diesem häufigen Ungerechtigkeiten halber angeklaget worden, aber vor keinem weltligen Gerichte stehen wolte; zog der König seine Güter ein, stellete sie zwar sogleich wieder her, auf Hinkmar von Rheims Vermittelung, lies aber die Klage durch ein gemischtes Gericht unter des lezten Vorsize entscheiden, welches ihm den Besiz aller seiner Landgüter absprach: er berief sich auf den Papst, bei welchem er den König und seinem Oheim verklagte. Der König Lotharius ward 869 zu Rom durch Vermittelung seines Bruders, des Kaisers Ludwig, ausgesöhnet; starb aber auf der Rükreise: Karl der kale bemächtigte sich Lotharinges, welches Ludwige dem Kaiser gehöret hätte, für welchen der Papst mit Drohen und Befelen wieder Karln den Ausspruch that: vom Rechte

anlegen solte. Nach zehn Jahren muste Methodius wieder zu Rom erscheinen; weil man es tadelte, daß der Gottesdienst bei den Mären in ihrer Landessprache gehalten wurde; wozu er doch endlig Freiheit erhielt: in diesem Stükke hatten also diese Gemeinen einen wichtigen Vorzug vor den übrigen abendländischen; vom Bilderdienste blieben sie nicht frei, den Cyril und Methodius waren selbst demselben ergeben. In Frankreich wiedersezte sich Hinkmar von Laon auf alle Weise sowol seinem Oheime Hinkmare von Rheims, als dem Könige Karl dem kalen: da er 868 bei diesem häufigen Ungerechtigkeiten halber angeklaget worden, aber vor keinem weltligen Gerichte stehen wolte; zog der König seine Güter ein, stellete sie zwar sogleich wieder her, auf Hinkmar von Rheims Vermittelung, lies aber die Klage durch ein gemischtes Gericht unter des lezten Vorsize entscheiden, welches ihm den Besiz aller seiner Landgüter absprach: er berief sich auf den Papst, bei welchem er den König und seinem Oheim verklagte. Der König Lotharius ward 869 zu Rom durch Vermittelung seines Bruders, des Kaisers Ludwig, ausgesöhnet; starb aber auf der Rükreise: Karl der kale bemächtigte sich Lotharinges, welches Ludwige dem Kaiser gehöret hätte, für welchen der Papst mit Drohen und Befelen wieder Karln den Ausspruch that: vom Rechte

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[290/0302] anlegen solte. Nach zehn Jahren muste Methodius wieder zu Rom erscheinen; weil man es tadelte, daß der Gottesdienst bei den Mären in ihrer Landessprache gehalten wurde; wozu er doch endlig Freiheit erhielt: in diesem Stükke hatten also diese Gemeinen einen wichtigen Vorzug vor den übrigen abendländischen; vom Bilderdienste blieben sie nicht frei, den Cyril und Methodius waren selbst demselben ergeben. In Frankreich wiedersezte sich Hinkmar von Laon auf alle Weise sowol seinem Oheime Hinkmare von Rheims, als dem Könige Karl dem kalen: da er 868 bei diesem häufigen Ungerechtigkeiten halber angeklaget worden, aber vor keinem weltligen Gerichte stehen wolte; zog der König seine Güter ein, stellete sie zwar sogleich wieder her, auf Hinkmar von Rheims Vermittelung, lies aber die Klage durch ein gemischtes Gericht unter des lezten Vorsize entscheiden, welches ihm den Besiz aller seiner Landgüter absprach: er berief sich auf den Papst, bei welchem er den König und seinem Oheim verklagte. Der König Lotharius ward 869 zu Rom durch Vermittelung seines Bruders, des Kaisers Ludwig, ausgesöhnet; starb aber auf der Rükreise: Karl der kale bemächtigte sich Lotharinges, welches Ludwige dem Kaiser gehöret hätte, für welchen der Papst mit Drohen und Befelen wieder Karln den Ausspruch that: vom Rechte

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/302>, abgerufen am 22.11.2024.