Die Versamlung wurde 1075 zu Rom1075 gehalten vom Ende des Februars bis zum Ende des Märzes, die Priesterehe und Besezung der gottesdienstligen AEmter durch Fürsten aufs neue verboten, der dan wieder die fünf königligen Räthe, Philippen von Frankreich, Roberten von Apulien und andere gesprochen oder wiederholet, Liemar von Bremen vom Abendmale ausgeschloßen und ihm samt vielen andern die Amtsfürung ferner untersaget. Heinrich zog dennoch aus dem Ungestüme der Sachsen Vortheil: indem viele Fürsten solches misbilligten und auf seine Seite traten, aus weichen Rudolph, Herzog von Schwaben, das Heer anfürete; daher wurden die Sachsen geschlagen und musten sich unterwerfen: bei diesem Glükke brauchte Heinrich nicht gnugsame Mäßigung; weswegen die Fürsten von ober Teutschland bald wieder von ihm abtraten, welches Gregorius beförderte. Als der König am Ende des Jahres zu Goslar eine Reichsversamlung hielt, seinen Sohn Konraden zum Rachfolger im Reiche bestimmen zulaßen: kamen des Papstes Gesandten dahin, den König bei Strafe des Bannes nach Rom zuladen, da er sich verantworten solte, wegen verachteter Schlüße der Versamlung, augemaster Besezung der geistligen AEmter und Gemeinschaft mit Verbanneten, das ist mit den drei Bischöfen und zwei Grafen, seinen Räthen. Heinrich, der vor wenigen Tagen
Die Versamlung wurde 1075 zu Rom1075 gehalten vom Ende des Februars bis zum Ende des Märzes, die Priesterehe und Besezung der gottesdienstligen AEmter durch Fürsten aufs neue verboten, der dan wieder die fünf königligen Räthe, Philippen von Frankreich, Roberten von Apulien und andere gesprochen oder wiederholet, Liemar von Bremen vom Abendmale ausgeschloßen und ihm samt vielen andern die Amtsfürung ferner untersaget. Heinrich zog dennoch aus dem Ungestüme der Sachsen Vortheil: indem viele Fürsten solches misbilligten und auf seine Seite traten, aus weichen Rudolph, Herzog von Schwaben, das Heer anfürete; daher wurden die Sachsen geschlagen und musten sich unterwerfen: bei diesem Glükke brauchte Heinrich nicht gnugsame Mäßigung; weswegen die Fürsten von ober Teutschland bald wieder von ihm abtraten, welches Gregorius beförderte. Als der König am Ende des Jahres zu Goslar eine Reichsversamlung hielt, seinen Sohn Konraden zum Rachfolger im Reiche bestimmen zulaßen: kamen des Papstes Gesandten dahin, den König bei Strafe des Bannes nach Rom zuladen, da er sich verantworten solte, wegen verachteter Schlüße der Versamlung, augemaster Besezung der geistligen AEmter und Gemeinschaft mit Verbanneten, das ist mit den drei Bischöfen und zwei Grafen, seinen Räthen. Heinrich, der vor wenigen Tagen
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Die Versamlung wurde 1075 zu Rom gehalten vom Ende des Februars bis zum Ende des Märzes, die Priesterehe und Besezung der gottesdienstligen AEmter durch Fürsten aufs neue verboten, der dan wieder die fünf königligen Räthe, Philippen von Frankreich, Roberten von Apulien und andere gesprochen oder wiederholet, Liemar von Bremen vom Abendmale ausgeschloßen und ihm samt vielen andern die Amtsfürung ferner untersaget. Heinrich zog dennoch aus dem Ungestüme der Sachsen Vortheil: indem viele Fürsten solches misbilligten und auf seine Seite traten, aus weichen Rudolph, Herzog von Schwaben, das Heer anfürete; daher wurden die Sachsen geschlagen und musten sich unterwerfen: bei diesem Glükke brauchte Heinrich nicht gnugsame Mäßigung; weswegen die Fürsten von ober Teutschland bald wieder von ihm abtraten, welches Gregorius beförderte. Als der König am Ende des Jahres zu Goslar eine Reichsversamlung hielt, seinen Sohn Konraden zum Rachfolger im Reiche bestimmen zulaßen: kamen des Papstes Gesandten dahin, den König bei Strafe des Bannes nach Rom zuladen, da er sich verantworten solte, wegen verachteter Schlüße der Versamlung, augemaster Besezung der geistligen AEmter und Gemeinschaft mit Verbanneten, das ist mit den drei Bischöfen und zwei Grafen, seinen Räthen. Heinrich, der vor wenigen Tagen
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/377>, abgerufen am 22.11.2024.
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