die Absezung des Bischofs zu Bamberg und Erwelung eines andern, aus Gehorsam gegen den Papst gelten laßen, wies nun diese Gesandten mit Verachtung ab und hielt im Anfange 1076des Jahrs 1076 mit seinen getreuen Bischöfen eine Versamlung zu Worms; wobei sich der Cardinal Hugo der weiße einfand und Ankläger Gregorii wurde, der ihn vor kurzem abgesezet hatte, den er dagegen vieler Unthaten beschuldigte; unter den Blschöfen bewies Wilhelm von Utrecht sich sehr geschäftig. Man erklärte den Papst für abgesezt, welcher sich unrechtmäßig eingedrungen hätte, und schrieb nach Rom die Erklärung, daß von jezt an alle seine Handlungen für nichtig würden gehalten werden. Als Gregorius diese Zuschrift empfing; hielt er folgendes Tages eine Versamlung, that in selbiger, außer Siegfriede von Meinz, Liemare von Bremen, Wilhelme von Utrecht und vielen andern, auch den König in den Ban, erklärte ihn der königligen Würde verlustig und sprach die Unterthanen los von aller Pflicht. Unstreitig waren also die Grundsäze, denen Gregorius folgte, dieselben, welche man in den ihm zugeschriebenen Machtsprüchen enthalten findet; die römische Kirche sei von Gotte allein gegründet, habe niemals geirret und werde niemals irren; wer mit ihr nicht übereinstimme sei nicht rechtgläubig; wen der Papst gebürend eingeweihet sei,
die Absezung des Bischofs zu Bamberg und Erwelung eines andern, aus Gehorsam gegen den Papst gelten laßen, wies nun diese Gesandten mit Verachtung ab und hielt im Anfange 1076des Jahrs 1076 mit seinen getreuen Bischöfen eine Versamlung zu Worms; wobei sich der Cardinal Hugo der weiße einfand und Ankläger Gregorii wurde, der ihn vor kurzem abgesezet hatte, den er dagegen vieler Unthaten beschuldigte; unter den Blschöfen bewies Wilhelm von Utrecht sich sehr geschäftig. Man erklärte den Papst für abgesezt, welcher sich unrechtmäßig eingedrungen hätte, und schrieb nach Rom die Erklärung, daß von jezt an alle seine Handlungen für nichtig würden gehalten werden. Als Gregorius diese Zuschrift empfing; hielt er folgendes Tages eine Versamlung, that in selbiger, außer Siegfriede von Meinz, Liemare von Bremen, Wilhelme von Utrecht und vielen andern, auch den König in den Ban, erklärte ihn der königligen Würde verlustig und sprach die Unterthanen los von aller Pflicht. Unstreitig waren also die Grundsäze, denen Gregorius folgte, dieselben, welche man in den ihm zugeschriebenen Machtsprüchen enthalten findet; die römische Kirche sei von Gotte allein gegründet, habe niemals geirret und werde niemals irren; wer mit ihr nicht übereinstimme sei nicht rechtgläubig; wen der Papst gebürend eingeweihet sei,
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die Absezung des Bischofs zu Bamberg und Erwelung eines andern, aus Gehorsam gegen den Papst gelten laßen, wies nun diese Gesandten mit Verachtung ab und hielt im Anfange <noteplace="left">1076</note>des Jahrs 1076 mit seinen getreuen Bischöfen eine Versamlung zu Worms; wobei sich der Cardinal Hugo der weiße einfand und Ankläger Gregorii wurde, der ihn vor kurzem abgesezet hatte, den er dagegen vieler Unthaten beschuldigte; unter den Blschöfen bewies Wilhelm von Utrecht sich sehr geschäftig. Man erklärte den Papst für abgesezt, welcher sich unrechtmäßig eingedrungen hätte, und schrieb nach Rom die Erklärung, daß von jezt an alle seine Handlungen für nichtig würden gehalten werden. Als Gregorius diese Zuschrift empfing; hielt er folgendes Tages eine Versamlung, that in selbiger, außer Siegfriede von Meinz, Liemare von Bremen, Wilhelme von Utrecht und vielen andern, auch den König in den Ban, erklärte ihn der königligen Würde verlustig und sprach die Unterthanen los von aller Pflicht. Unstreitig waren also die Grundsäze, denen Gregorius folgte, dieselben, welche man in den ihm zugeschriebenen Machtsprüchen enthalten findet; die römische Kirche sei von Gotte allein gegründet, habe niemals geirret und werde niemals irren; wer mit ihr nicht übereinstimme sei nicht rechtgläubig; wen der Papst gebürend eingeweihet sei,
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die Absezung des Bischofs zu Bamberg und Erwelung eines andern, aus Gehorsam gegen den Papst gelten laßen, wies nun diese Gesandten mit Verachtung ab und hielt im Anfange des Jahrs 1076 mit seinen getreuen Bischöfen eine Versamlung zu Worms; wobei sich der Cardinal Hugo der weiße einfand und Ankläger Gregorii wurde, der ihn vor kurzem abgesezet hatte, den er dagegen vieler Unthaten beschuldigte; unter den Blschöfen bewies Wilhelm von Utrecht sich sehr geschäftig. Man erklärte den Papst für abgesezt, welcher sich unrechtmäßig eingedrungen hätte, und schrieb nach Rom die Erklärung, daß von jezt an alle seine Handlungen für nichtig würden gehalten werden. Als Gregorius diese Zuschrift empfing; hielt er folgendes Tages eine Versamlung, that in selbiger, außer Siegfriede von Meinz, Liemare von Bremen, Wilhelme von Utrecht und vielen andern, auch den König in den Ban, erklärte ihn der königligen Würde verlustig und sprach die Unterthanen los von aller Pflicht. Unstreitig waren also die Grundsäze, denen Gregorius folgte, dieselben, welche man in den ihm zugeschriebenen Machtsprüchen enthalten findet; die römische Kirche sei von Gotte allein gegründet, habe niemals geirret und werde niemals irren; wer mit ihr nicht übereinstimme sei nicht rechtgläubig; wen der Papst gebürend eingeweihet sei,
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/378>, abgerufen am 22.11.2024.
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