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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Mishandlung starb der Alte in großer Dürftigkeit zu Lüttich den 7 August, auf des Papstes Befel muste die Leiche ausgegraben werden, wurde nach Speier gebracht und stund alda viele Jahre über der Erde. (Weil Heinrich 4 sonderlig in Lotharingen Anhang und Beistand fand; wiegelte der Papst auch den Grafen von Flondern auf Heinrichen, den Hauptkäzer, und seine Freunde sonderlig die Lüttiger mit, folgenden Ermunterungsworten: Nullum profecto gratius deo sacrificium offerre poteris, quam si eum impugnes, qui se contra deum erexit, qui ecclesiae dei regnum auferre conatur, -- qui a principibus dei, sanctis apostolis eorumque vicariis ecclesiae domo, sancti spiritus iudicio, expulsus est; hoc tibi ac militibus tuis in peccatorum remissionem praecipimus, ut -- eoelestem Jerusalem pervenias XII. Kal. Febr. Die Gemeine zu Lüttig, oder die Vorsteher des Gottesdienstes daselbst, bemerkten, in einer dagegen ausgefertigten Schrift, daß Hildebrand auf gleiche Weise Mathilden aufgewiegelt habe, vorhin aber solcher Ban zur Entsezung der Könige nicht bekant gewesen; man müße dem Kaiser geben was des Kaisers sei.) Als im folgenden Jahre der König Heinrich 5 zu Goslar einen Reichstag halten wolte, entstund gleich anfangs ein schrekliges Gewitter, welches einschlug und nicht nur seinen Degen und Schilde, sondern auch seinen Fus verlezte. Dieses würkte wenigstens ein vor-

Mishandlung starb der Alte in großer Dürftigkeit zu Lüttich den 7 August, auf des Papstes Befel muste die Leiche ausgegraben werden, wurde nach Speier gebracht und stund alda viele Jahre über der Erde. (Weil Heinrich 4 sonderlig in Lotharingen Anhang und Beistand fand; wiegelte der Papst auch den Grafen von Flondern auf Heinrichen, den Hauptkäzer, und seine Freunde sonderlig die Lüttiger mit, folgenden Ermunterungsworten: Nullum profecto gratius deo sacrificium offerre poteris, quam si eum impugnes, qui se contra deum erexit, qui ecclesiae dei regnum auferre conatur, — qui a principibus dei, sanctis apostolis eorumque vicariis ecclesiae domo, sancti spiritus iudicio, expulsus est; hoc tibi ac militibus tuis in peccatorum remissionem praecipimus, ut — eoelestem Jerusalem pervenias XII. Kal. Febr. Die Gemeine zu Lüttig, oder die Vorsteher des Gottesdienstes daselbst, bemerkten, in einer dagegen ausgefertigten Schrift, daß Hildebrand auf gleiche Weise Mathilden aufgewiegelt habe, vorhin aber solcher Ban zur Entsezung der Könige nicht bekant gewesen; man müße dem Kaiser geben was des Kaisers sei.) Als im folgenden Jahre der König Heinrich 5 zu Goslar einen Reichstag halten wolte, entstund gleich anfangs ein schrekliges Gewitter, welches einschlug und nicht nur seinen Degen und Schilde, sondern auch seinen Fus verlezte. Dieses würkte wenigstens ein vor-

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[388/0400] Mishandlung starb der Alte in großer Dürftigkeit zu Lüttich den 7 August, auf des Papstes Befel muste die Leiche ausgegraben werden, wurde nach Speier gebracht und stund alda viele Jahre über der Erde. (Weil Heinrich 4 sonderlig in Lotharingen Anhang und Beistand fand; wiegelte der Papst auch den Grafen von Flondern auf Heinrichen, den Hauptkäzer, und seine Freunde sonderlig die Lüttiger mit, folgenden Ermunterungsworten: Nullum profecto gratius deo sacrificium offerre poteris, quam si eum impugnes, qui se contra deum erexit, qui ecclesiae dei regnum auferre conatur, — qui a principibus dei, sanctis apostolis eorumque vicariis ecclesiae domo, sancti spiritus iudicio, expulsus est; hoc tibi ac militibus tuis in peccatorum remissionem praecipimus, ut — eoelestem Jerusalem pervenias XII. Kal. Febr. Die Gemeine zu Lüttig, oder die Vorsteher des Gottesdienstes daselbst, bemerkten, in einer dagegen ausgefertigten Schrift, daß Hildebrand auf gleiche Weise Mathilden aufgewiegelt habe, vorhin aber solcher Ban zur Entsezung der Könige nicht bekant gewesen; man müße dem Kaiser geben was des Kaisers sei.) Als im folgenden Jahre der König Heinrich 5 zu Goslar einen Reichstag halten wolte, entstund gleich anfangs ein schrekliges Gewitter, welches einschlug und nicht nur seinen Degen und Schilde, sondern auch seinen Fus verlezte. Dieses würkte wenigstens ein vor-

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 388. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/400>, abgerufen am 22.11.2024.