und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde.
Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er
und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde.
Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0423"n="411"/>
und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde.</p><p>Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er
</p></div></body></text></TEI>
[411/0423]
und Engelland fast beständig mit einander in Kriege verwikkelt waren. Heinrich bezwang nachmals auch Irland, wozu ihm der Papst Erlaubnis gab, unter der Bedingung, daß von jedem Hause järlig ein Zins nach Rom entrichtet wurde.
Die Vorschriften und Geseze der Päpste musten jezt, als die vornemste Richtschnur des rechtmäßigen Verhaltens, fleißig erlernet werden; Gratian, ein Benedictinermönch zu Bononien brachte sie zusammen in ein Buch, so eine Vergleichung der wiedersprechenden Sazungen oder nachmals Gratians Decret genant und von Eugenio 3 bestätiget wurde. Die Päpste beförderten die Wißenschaft ihres Rechts, in welchem sie sich alle Gewalt und Hoheit beigeleget hatten, wie vormals die ältern römischen Kaiser sich in ihren Gesezen gleichfals über alles erhuben und für schrankenlos erklärten, wie sie dan auch also waren und also handelten; der unumschränkte Papst und unumschränkte Kaiser sagen beide, daß sie alle Schranken überschreiten wollen und überschreiten sie. Das kaiserlig römische Recht ward auch damals von den teutschen Kaisern befördert und mögligst in Gültigkeit gebracht, sonderlich von Fridriche 1, Rothbart genant, welcher aus einem Herzoge von Schwaben 1152 zum Nachfolger seines Oheims Ronrads 3 erwelet ward: dieser würde das Maas überschritten haben, wen er gekont; da er
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 411. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/423>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.