Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

Bild:
<< vorherige Seite

ständige Richterstüle und besezte solche mit Dominicanern und Franciscanern, welche vorher in dieser und andern Angelegenheiten dem römischen Stule viele Dienste geleistet hatten; den Bischöfen wurde zum Scheine erlaubet mit in solchem Gerichte zusizen, die zur Verkleinerung ihres Ansehens errichtet wurden, aber die Nachforscher bekamen alle Gewalt, auch zur Volziehung ihrer Urtheile, der bürgerligen Obrigkeit wurde kaum einiger Schein eines Antheils gelaßen: Die folgenden Päpste brachten dieses in Oberitalien und in Tuscien völlig zum Stande, von da kam dieselbe Verfaßung nach Arragonien, auch in Gallien und in Teutschland wurde sie an einigen Orten eingefäret, aber bald wieder abgeschaffet. Die Bettelmönche drungen sich allenthalben ein als Beichtväter und als Lehrer, bei den Gemeinen und auf hohen Schulen, sonderlig zu Paris, ohne sich einiger Ordnung zu unterwerfen, wurden auch von den Päpsten unterstüzet, soviel nur bei dem heftigen Wiederspruche der ordentligen Lehrer und Vorsteher des Gottesdienstes thunlig war, daher sie bei ihren Eingriffen sich auf päpstlige Freibriefe berufen konten; Innocentius 4 hatte 1244 solche bestätigt, wurde aber durch heftige Klagen der Vorsteher genöthigt solches 1254 zurükzunemen; doch daurete1254 der Streit fort und behielten die Mönche leztlig die Oberhand; es war auch ein Buch

ständige Richterstüle und besezte solche mit Dominicanern und Franciscanern, welche vorher in dieser und andern Angelegenheiten dem römischen Stule viele Dienste geleistet hatten; den Bischöfen wurde zum Scheine erlaubet mit in solchem Gerichte zusizen, die zur Verkleinerung ihres Ansehens errichtet wurden, aber die Nachforscher bekamen alle Gewalt, auch zur Volziehung ihrer Urtheile, der bürgerligen Obrigkeit wurde kaum einiger Schein eines Antheils gelaßen: Die folgenden Päpste brachten dieses in Oberitalien und in Tuscien völlig zum Stande, von da kam dieselbe Verfaßung nach Arragonien, auch in Gallien und in Teutschland wurde sie an einigen Orten eingefäret, aber bald wieder abgeschaffet. Die Bettelmönche drungen sich allenthalben ein als Beichtväter und als Lehrer, bei den Gemeinen und auf hohen Schulen, sonderlig zu Paris, ohne sich einiger Ordnung zu unterwerfen, wurden auch von den Päpsten unterstüzet, soviel nur bei dem heftigen Wiederspruche der ordentligen Lehrer und Vorsteher des Gottesdienstes thunlig war, daher sie bei ihren Eingriffen sich auf päpstlige Freibriefe berufen konten; Innocentius 4 hatte 1244 solche bestätigt, wurde aber durch heftige Klagen der Vorsteher genöthigt solches 1254 zurükzunemen; doch daurete1254 der Streit fort und behielten die Mönche leztlig die Oberhand; es war auch ein Buch

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0495" n="483"/>
ständige Richterstüle und besezte                      solche mit Dominicanern und Franciscanern, welche vorher in dieser und andern                      Angelegenheiten dem römischen Stule viele Dienste geleistet hatten; den                      Bischöfen wurde zum Scheine erlaubet mit in solchem Gerichte zusizen, die zur                      Verkleinerung ihres Ansehens errichtet wurden, aber die Nachforscher bekamen                      alle Gewalt, auch zur Volziehung ihrer Urtheile, der bürgerligen Obrigkeit wurde                      kaum einiger Schein eines Antheils gelaßen: Die folgenden Päpste brachten dieses                      in Oberitalien und in Tuscien völlig zum Stande, von da kam dieselbe Verfaßung                      nach Arragonien, auch in Gallien und in Teutschland wurde sie an einigen Orten                      eingefäret, aber bald wieder abgeschaffet. Die Bettelmönche drungen sich                      allenthalben ein als Beichtväter und als Lehrer, bei den Gemeinen und auf hohen                      Schulen, sonderlig zu Paris, ohne sich einiger Ordnung zu unterwerfen, wurden                      auch von den Päpsten unterstüzet, soviel nur bei dem heftigen Wiederspruche der                      ordentligen Lehrer und Vorsteher des Gottesdienstes thunlig war, daher sie bei                      ihren Eingriffen sich auf päpstlige Freibriefe berufen konten; Innocentius 4                      hatte 1244 solche bestätigt, wurde aber durch heftige Klagen der Vorsteher                      genöthigt solches 1254 zurükzunemen; doch daurete<note place="right">1254</note> der Streit fort und behielten die Mönche leztlig die Oberhand; es                      war auch ein Buch
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[483/0495] ständige Richterstüle und besezte solche mit Dominicanern und Franciscanern, welche vorher in dieser und andern Angelegenheiten dem römischen Stule viele Dienste geleistet hatten; den Bischöfen wurde zum Scheine erlaubet mit in solchem Gerichte zusizen, die zur Verkleinerung ihres Ansehens errichtet wurden, aber die Nachforscher bekamen alle Gewalt, auch zur Volziehung ihrer Urtheile, der bürgerligen Obrigkeit wurde kaum einiger Schein eines Antheils gelaßen: Die folgenden Päpste brachten dieses in Oberitalien und in Tuscien völlig zum Stande, von da kam dieselbe Verfaßung nach Arragonien, auch in Gallien und in Teutschland wurde sie an einigen Orten eingefäret, aber bald wieder abgeschaffet. Die Bettelmönche drungen sich allenthalben ein als Beichtväter und als Lehrer, bei den Gemeinen und auf hohen Schulen, sonderlig zu Paris, ohne sich einiger Ordnung zu unterwerfen, wurden auch von den Päpsten unterstüzet, soviel nur bei dem heftigen Wiederspruche der ordentligen Lehrer und Vorsteher des Gottesdienstes thunlig war, daher sie bei ihren Eingriffen sich auf päpstlige Freibriefe berufen konten; Innocentius 4 hatte 1244 solche bestätigt, wurde aber durch heftige Klagen der Vorsteher genöthigt solches 1254 zurükzunemen; doch daurete der Streit fort und behielten die Mönche leztlig die Oberhand; es war auch ein Buch 1254

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/495
Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/495>, abgerufen am 22.11.2024.