hat, ist das äuserlige Bekentnis überflüßig und ohne Nuzen; thöricht ist es aber auf den Ablas vom Papste oder den Bischöfen vertrauen; um zeitliges Gewinstes und Ehre willen haben die Päpste und Bischöfe sich die Einsegnung der Jugend, der gottesdienstligen Lehrer und Gebäude vorbehalten; die Entscheidungsbriefe der alten römischen Bischöfe sind erdichter und verleiten vom Glauben an den Gesalbten, die gottesdienstligen Leute, so sie erlernen, sind unverständig; es ist nicht nothwendig zuglauben, daß die römische Gemeine die höchste sei unter allen; eine Versamlung des Wiedersachers ist sie und der Papst ist nicht der unmittelbare Stathalter des Gesalbten und seiner Boten; wen der Papst böse ist, also dem Teufel angehöret, so hat er keine Gewalt über die Gläubigen anders, als etwa vom Kaiser; man solte lieber gar keinen Papst mer erkennen, wie die Grichen; den Banfluch vom Papste oder einem andern Vorsteher darf man nicht fürchten, es ist ein Verwerfungsurtheil vom Wiedersacher des Gesalbten; kein Vorsteher des Gottesdienstes mus jemanden von der Gemeinschaft ausschliessen oder in den Ban thun, wen er
hat, ist das äuserlige Bekentnis überflüßig und ohne Nuzen; thöricht ist es aber auf den Ablas vom Papste oder den Bischöfen vertrauen; um zeitliges Gewinstes und Ehre willen haben die Päpste und Bischöfe sich die Einsegnung der Jugend, der gottesdienstligen Lehrer und Gebäude vorbehalten; die Entscheidungsbriefe der alten römischen Bischöfe sind erdichter und verleiten vom Glauben an den Gesalbten, die gottesdienstligen Leute, so sie erlernen, sind unverständig; es ist nicht nothwendig zuglauben, daß die römische Gemeine die höchste sei unter allen; eine Versamlung des Wiedersachers ist sie und der Papst ist nicht der unmittelbare Stathalter des Gesalbten und seiner Boten; wen der Papst böse ist, also dem Teufel angehöret, so hat er keine Gewalt über die Gläubigen anders, als etwa vom Kaiser; man solte lieber gar keinen Papst mer erkennen, wie die Grichen; den Banfluch vom Papste oder einem andern Vorsteher darf man nicht fürchten, es ist ein Verwerfungsurtheil vom Wiedersacher des Gesalbten; kein Vorsteher des Gottesdienstes mus jemanden von der Gemeinschaft ausschliessen oder in den Ban thun, wen er
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hat, ist das äuserlige Bekentnis überflüßig und ohne Nuzen; thöricht ist es aber auf den Ablas vom Papste oder den Bischöfen vertrauen; um zeitliges Gewinstes und Ehre willen haben die Päpste und Bischöfe sich die Einsegnung der Jugend, der gottesdienstligen Lehrer und Gebäude vorbehalten; die Entscheidungsbriefe der alten römischen Bischöfe sind erdichter und verleiten vom Glauben an den Gesalbten, die gottesdienstligen Leute, so sie erlernen, sind unverständig; es ist nicht nothwendig zuglauben, daß die römische Gemeine die höchste sei unter allen; eine Versamlung des Wiedersachers ist sie und der Papst ist nicht der unmittelbare Stathalter des Gesalbten und seiner Boten; wen der Papst böse ist, also dem Teufel angehöret, so hat er keine Gewalt über die Gläubigen anders, als etwa vom Kaiser; man solte lieber gar keinen Papst mer erkennen, wie die Grichen; den Banfluch vom Papste oder einem andern Vorsteher darf man nicht fürchten, es ist ein Verwerfungsurtheil vom Wiedersacher des Gesalbten; kein Vorsteher des Gottesdienstes mus jemanden von der Gemeinschaft ausschliessen oder in den Ban thun, wen er
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hat, ist das äuserlige Bekentnis überflüßig und ohne Nuzen; thöricht ist es aber auf den Ablas vom Papste oder den Bischöfen vertrauen; um zeitliges Gewinstes und Ehre willen haben die Päpste und Bischöfe sich die Einsegnung der Jugend, der gottesdienstligen Lehrer und Gebäude vorbehalten; die Entscheidungsbriefe der alten römischen Bischöfe sind erdichter und verleiten vom Glauben an den Gesalbten, die gottesdienstligen Leute, so sie erlernen, sind unverständig; es ist nicht nothwendig zuglauben, daß die römische Gemeine die höchste sei unter allen; eine Versamlung des Wiedersachers ist sie und der Papst ist nicht der unmittelbare Stathalter des Gesalbten und seiner Boten; wen der Papst böse ist, also dem Teufel angehöret, so hat er keine Gewalt über die Gläubigen anders, als etwa vom Kaiser; man solte lieber gar keinen Papst mer erkennen, wie die Grichen; den Banfluch vom Papste oder einem andern Vorsteher darf man nicht fürchten, es ist ein Verwerfungsurtheil vom Wiedersacher des Gesalbten; kein Vorsteher des Gottesdienstes mus jemanden von der Gemeinschaft ausschliessen oder in den Ban thun, wen er
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 557. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/569>, abgerufen am 25.11.2024.
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