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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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der ihn gesprochen sei. Ek war nach Rom gereiset solchen Banfluch zubefördern, welcher über Luthern den 15 Jun. erging, wegen 41 verworfener Säze, vom angeerbten Verderben und freiem Willen, der Buße, Vergebung der Sünden und guten Werken, dem heiligen Abendmale, Banne und Ablaße, der Macht des Papstes und der Versamlungen, dem Fegefeuer und den Bettelorden; seine Schriften solten verbrant werden, er und seine Anhänger solten binnen 60 Tagen wiederrufen, andere solten sie einziehen oder wegjagen, wiedrigen Fals solte aller Orten, wo sie sich aufhielten, der Gottesdienst untersaget und jeder, der die Ausfürung alles deßen hinderte, mit Banne beleget sein: Ek bekam, nebst zwei päpstligen Boten, den Auftrag die Banbulle in Teutschlande bekant zumachen. Gleichwol wolte Miltiz nicht nachlaßen, sondern hielt beim Luther an, daß er schrieb (im Oct. obgleich den 6 Sept. gesezet wurde): er legte sein Buch von der christligen Freiheit bei, verhelete nicht, daß ihm der Hof zu Rom sehr verderbt und alles daselbst dem Wesen des Wiedersaches änlig schiene, behauptete, daß er, als ein öffentliger Lehrer befugt sei öffentlige Laster zubestrafen, wobei er die Leute aus dem Verderben zuretten gesuchet habe, nicht aber dem Papste zuschmähen; Cajetan und Ek wären vornemlig schuld an

der ihn gesprochen sei. Ek war nach Rom gereiset solchen Banfluch zubefördern, welcher über Luthern den 15 Jun. erging, wegen 41 verworfener Säze, vom angeerbten Verderben und freiem Willen, der Buße, Vergebung der Sünden und guten Werken, dem heiligen Abendmale, Banne und Ablaße, der Macht des Papstes und der Versamlungen, dem Fegefeuer und den Bettelorden; seine Schriften solten verbrant werden, er und seine Anhänger solten binnen 60 Tagen wiederrufen, andere solten sie einziehen oder wegjagen, wiedrigen Fals solte aller Orten, wo sie sich aufhielten, der Gottesdienst untersaget und jeder, der die Ausfürung alles deßen hinderte, mit Banne beleget sein: Ek bekam, nebst zwei päpstligen Boten, den Auftrag die Banbulle in Teutschlande bekant zumachen. Gleichwol wolte Miltiz nicht nachlaßen, sondern hielt beim Luther an, daß er schrieb (im Oct. obgleich den 6 Sept. gesezet wurde): er legte sein Buch von der christligen Freiheit bei, verhelete nicht, daß ihm der Hof zu Rom sehr verderbt und alles daselbst dem Wesen des Wiedersaches änlig schiene, behauptete, daß er, als ein öffentliger Lehrer befugt sei öffentlige Laster zubestrafen, wobei er die Leute aus dem Verderben zuretten gesuchet habe, nicht aber dem Papste zuschmähen; Cajetan und Ek wären vornemlig schuld an

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[672/0684] der ihn gesprochen sei. Ek war nach Rom gereiset solchen Banfluch zubefördern, welcher über Luthern den 15 Jun. erging, wegen 41 verworfener Säze, vom angeerbten Verderben und freiem Willen, der Buße, Vergebung der Sünden und guten Werken, dem heiligen Abendmale, Banne und Ablaße, der Macht des Papstes und der Versamlungen, dem Fegefeuer und den Bettelorden; seine Schriften solten verbrant werden, er und seine Anhänger solten binnen 60 Tagen wiederrufen, andere solten sie einziehen oder wegjagen, wiedrigen Fals solte aller Orten, wo sie sich aufhielten, der Gottesdienst untersaget und jeder, der die Ausfürung alles deßen hinderte, mit Banne beleget sein: Ek bekam, nebst zwei päpstligen Boten, den Auftrag die Banbulle in Teutschlande bekant zumachen. Gleichwol wolte Miltiz nicht nachlaßen, sondern hielt beim Luther an, daß er schrieb (im Oct. obgleich den 6 Sept. gesezet wurde): er legte sein Buch von der christligen Freiheit bei, verhelete nicht, daß ihm der Hof zu Rom sehr verderbt und alles daselbst dem Wesen des Wiedersaches änlig schiene, behauptete, daß er, als ein öffentliger Lehrer befugt sei öffentlige Laster zubestrafen, wobei er die Leute aus dem Verderben zuretten gesuchet habe, nicht aber dem Papste zuschmähen; Cajetan und Ek wären vornemlig schuld an

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 672. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/684>, abgerufen am 01.09.2024.