den Weiterungen; er bäte, der Papst mögte seinen Wiedersachern Frieden gebieten, ihn zu keinem Wiederrufe zwingen und ihm keine Schranken der Schrifterklärung sezen; auch wäre sein Rath, daß der Papst keine Schmeichler hörete, so ihn zum Gotte und unumschränkten Beherscher der Gemeine machten, sondern vielmer die, so ihn seiner Pflicht erinnerten. Die Bekantmachung der Bulle fand an vielen Orten Schwürigkeit: Der Kurfürst sagte: ihn ginge Luthers Sache nicht an, welcher doch erst gehöret werden müste, ehe man zur Volziehung schritte: Kaiser Karl 5 lies Luthers Schriften in den Niederlanden verbrennen, dergleichen auch zu Mainz, Trier und Köln geschah; ob er gleich dem Kurfürsten, dem er seine Würde zudanken hatte und welchen er Vater nante, versprochen unverhört nichts wieder Luthern vorzunemen; den seine Räthe hielten für nöthig dem Papste gefällig zusein: aber auch diese konten ein merers nicht wagen, welches vielmehr auf den Reichstag verschoben ward. Luther wiederholte indes den 17 Nov. seine Berufung auf eine Versamlung, schrieb den 1 Decemb. wieder die verfluchungswürdige Bulle des Wiedersachers und ermanete jederman seine verworfene Säze zuglauben, bei Strafe der ewigen Verdamnis, verbrante den 10 Decemb. das päpstlige Recht, samt der Bulle, wie seine Bücher zu Rom und an
den Weiterungen; er bäte, der Papst mögte seinen Wiedersachern Frieden gebieten, ihn zu keinem Wiederrufe zwingen und ihm keine Schranken der Schrifterklärung sezen; auch wäre sein Rath, daß der Papst keine Schmeichler hörete, so ihn zum Gotte und unumschränkten Beherscher der Gemeine machten, sondern vielmer die, so ihn seiner Pflicht erinnerten. Die Bekantmachung der Bulle fand an vielen Orten Schwürigkeit: Der Kurfürst sagte: ihn ginge Luthers Sache nicht an, welcher doch erst gehöret werden müste, ehe man zur Volziehung schritte: Kaiser Karl 5 lies Luthers Schriften in den Niederlanden verbrennen, dergleichen auch zu Mainz, Trier und Köln geschah; ob er gleich dem Kurfürsten, dem er seine Würde zudanken hatte und welchen er Vater nante, versprochen unverhört nichts wieder Luthern vorzunemen; den seine Räthe hielten für nöthig dem Papste gefällig zusein: aber auch diese konten ein merers nicht wagen, welches vielmehr auf den Reichstag verschoben ward. Luther wiederholte indes den 17 Nov. seine Berufung auf eine Versamlung, schrieb den 1 Decemb. wieder die verfluchungswürdige Bulle des Wiedersachers und ermanete jederman seine verworfene Säze zuglauben, bei Strafe der ewigen Verdamnis, verbrante den 10 Decemb. das päpstlige Recht, samt der Bulle, wie seine Bücher zu Rom und an
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den Weiterungen; er bäte, der Papst mögte seinen Wiedersachern Frieden gebieten, ihn zu keinem Wiederrufe zwingen und ihm keine Schranken der Schrifterklärung sezen; auch wäre sein Rath, daß der Papst keine Schmeichler hörete, so ihn zum Gotte und unumschränkten Beherscher der Gemeine machten, sondern vielmer die, so ihn seiner Pflicht erinnerten. Die Bekantmachung der Bulle fand an vielen Orten Schwürigkeit: Der Kurfürst sagte: ihn ginge Luthers Sache nicht an, welcher doch erst gehöret werden müste, ehe man zur Volziehung schritte: Kaiser Karl 5 lies Luthers Schriften in den Niederlanden verbrennen, dergleichen auch zu Mainz, Trier und Köln geschah; ob er gleich dem Kurfürsten, dem er seine Würde zudanken hatte und welchen er Vater nante, versprochen unverhört nichts wieder Luthern vorzunemen; den seine Räthe hielten für nöthig dem Papste gefällig zusein: aber auch diese konten ein merers nicht wagen, welches vielmehr auf den Reichstag verschoben ward. Luther wiederholte indes den 17 Nov. seine Berufung auf eine Versamlung, schrieb den 1 Decemb. wieder die verfluchungswürdige Bulle des Wiedersachers und ermanete jederman seine verworfene Säze zuglauben, bei Strafe der ewigen Verdamnis, verbrante den 10 Decemb. das päpstlige Recht, samt der Bulle, wie seine Bücher zu Rom und an
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den Weiterungen; er bäte, der Papst mögte seinen Wiedersachern Frieden gebieten, ihn zu keinem Wiederrufe zwingen und ihm keine Schranken der Schrifterklärung sezen; auch wäre sein Rath, daß der Papst keine Schmeichler hörete, so ihn zum Gotte und unumschränkten Beherscher der Gemeine machten, sondern vielmer die, so ihn seiner Pflicht erinnerten. Die Bekantmachung der Bulle fand an vielen Orten Schwürigkeit: Der Kurfürst sagte: ihn ginge Luthers Sache nicht an, welcher doch erst gehöret werden müste, ehe man zur Volziehung schritte: Kaiser Karl 5 lies Luthers Schriften in den Niederlanden verbrennen, dergleichen auch zu Mainz, Trier und Köln geschah; ob er gleich dem Kurfürsten, dem er seine Würde zudanken hatte und welchen er Vater nante, versprochen unverhört nichts wieder Luthern vorzunemen; den seine Räthe hielten für nöthig dem Papste gefällig zusein: aber auch diese konten ein merers nicht wagen, welches vielmehr auf den Reichstag verschoben ward. Luther wiederholte indes den 17 Nov. seine Berufung auf eine Versamlung, schrieb den 1 Decemb. wieder die verfluchungswürdige Bulle des Wiedersachers und ermanete jederman seine verworfene Säze zuglauben, bei Strafe der ewigen Verdamnis, verbrante den 10 Decemb. das päpstlige Recht, samt der Bulle, wie seine Bücher zu Rom und an
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 673. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/685>, abgerufen am 22.11.2024.
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