den teutschen Reichstag durch seinen Gesandten, der aber wegen der AEuserungen seines Vorwesers und wegen der hundert Beschwerden der Teutschen sich unwißend stellen muste; daher destoweniger etwas entscheidendes beschloßen ward. Der Kurfürst von Sachsen für fort einen Zuschauer abzugeben bei den Veränderungen, so die Lehrer und Gemeinen hin und wieder im Gottesdienste vornamen, untersagte sie, wen man fragte, hinderte nichts was ungefragt geschah: Luther aber fertigte 1523 eine Anweisung aus, wie der öffentlige Gottesdienst könte angestellet werden, um welchen Rath er oft befraget ward, wobei anfangs noch viele unnüze Gebräuche beibehalten wurden, die nachmals zum theile wegblieben; er genemigte auch mit einer Vorrede das Muster von Verwaltung der gemeinen Einkünfte und Ausgaben durch verordnete Männer, welches eine benachbarte Gemeine gegeben hatte, wünschte dabei, daß die Gefälle der Abgesonderten für Kirchen, Schulen und Armen verwand würden. Vele Reichsstädte, auch andere, welche nicht in strenger Unterwürfigkeit gegen ihre Fürsten stunden oder Nachsicht von ihnen hatten, beßerten den Gottesdienst, wozu das Volk fast allenthalben geneigt war: die meisten Bischöfe und einige weltligen Fürsten wiedersezten sich, verfolgten und mordeten die Bekenner, wie sonderlig in Oesterreich und in dem
den teutschen Reichstag durch seinen Gesandten, der aber wegen der AEuserungen seines Vorwesers und wegen der hundert Beschwerden der Teutschen sich unwißend stellen muste; daher destoweniger etwas entscheidendes beschloßen ward. Der Kurfürst von Sachsen für fort einen Zuschauer abzugeben bei den Veränderungen, so die Lehrer und Gemeinen hin und wieder im Gottesdienste vornamen, untersagte sie, wen man fragte, hinderte nichts was ungefragt geschah: Luther aber fertigte 1523 eine Anweisung aus, wie der öffentlige Gottesdienst könte angestellet werden, um welchen Rath er oft befraget ward, wobei anfangs noch viele unnüze Gebräuche beibehalten wurden, die nachmals zum theile wegblieben; er genemigte auch mit einer Vorrede das Muster von Verwaltung der gemeinen Einkünfte und Ausgaben durch verordnete Männer, welches eine benachbarte Gemeine gegeben hatte, wünschte dabei, daß die Gefälle der Abgesonderten für Kirchen, Schulen und Armen verwand würden. Vele Reichsstädte, auch andere, welche nicht in strenger Unterwürfigkeit gegen ihre Fürsten stunden oder Nachsicht von ihnen hatten, beßerten den Gottesdienst, wozu das Volk fast allenthalben geneigt war: die meisten Bischöfe und einige weltligen Fürsten wiedersezten sich, verfolgten und mordeten die Bekenner, wie sonderlig in Oesterreich und in dem
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den teutschen Reichstag durch seinen Gesandten, der aber wegen der AEuserungen seines Vorwesers und wegen der hundert Beschwerden der Teutschen sich unwißend stellen muste; daher destoweniger etwas entscheidendes beschloßen ward. Der Kurfürst von Sachsen für fort einen Zuschauer abzugeben bei den Veränderungen, so die Lehrer und Gemeinen hin und wieder im Gottesdienste vornamen, untersagte sie, wen man fragte, hinderte nichts was ungefragt geschah: Luther aber fertigte 1523 eine Anweisung aus, wie der öffentlige Gottesdienst könte angestellet werden, um welchen Rath er oft befraget ward, wobei anfangs noch viele unnüze Gebräuche beibehalten wurden, die nachmals zum theile wegblieben; er genemigte auch mit einer Vorrede das Muster von Verwaltung der gemeinen Einkünfte und Ausgaben durch verordnete Männer, welches eine benachbarte Gemeine gegeben hatte, wünschte dabei, daß die Gefälle der Abgesonderten für Kirchen, Schulen und Armen verwand würden. Vele Reichsstädte, auch andere, welche nicht in strenger Unterwürfigkeit gegen ihre Fürsten stunden oder Nachsicht von ihnen hatten, beßerten den Gottesdienst, wozu das Volk fast allenthalben geneigt war: die meisten Bischöfe und einige weltligen Fürsten wiedersezten sich, verfolgten und mordeten die Bekenner, wie sonderlig in Oesterreich und in dem
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den teutschen Reichstag durch seinen Gesandten, der aber wegen der AEuserungen seines Vorwesers und wegen der hundert Beschwerden der Teutschen sich unwißend stellen muste; daher destoweniger etwas entscheidendes beschloßen ward. Der Kurfürst von Sachsen für fort einen Zuschauer abzugeben bei den Veränderungen, so die Lehrer und Gemeinen hin und wieder im Gottesdienste vornamen, untersagte sie, wen man fragte, hinderte nichts was ungefragt geschah: Luther aber fertigte 1523 eine Anweisung aus, wie der öffentlige Gottesdienst könte angestellet werden, um welchen Rath er oft befraget ward, wobei anfangs noch viele unnüze Gebräuche beibehalten wurden, die nachmals zum theile wegblieben; er genemigte auch mit einer Vorrede das Muster von Verwaltung der gemeinen Einkünfte und Ausgaben durch verordnete Männer, welches eine benachbarte Gemeine gegeben hatte, wünschte dabei, daß die Gefälle der Abgesonderten für Kirchen, Schulen und Armen verwand würden. Vele Reichsstädte, auch andere, welche nicht in strenger Unterwürfigkeit gegen ihre Fürsten stunden oder Nachsicht von ihnen hatten, beßerten den Gottesdienst, wozu das Volk fast allenthalben geneigt war: die meisten Bischöfe und einige weltligen Fürsten wiedersezten sich, verfolgten und mordeten die Bekenner, wie sonderlig in Oesterreich und in dem
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 685. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/697>, abgerufen am 22.11.2024.
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