der Eidgenoßen veranstaltete 1525 eine Unterredung der gegenseitigen Lehrer, urtheilete, daß Ek von ihrer Seite die Oberhand behalten hätte und faßeten wieder die Neuerungen harte Anschläge, die doch ohne Volziehung blieben: Die Berner hingegen volzogen ihren Schlus, den sie 1528 nach einer gleichmäßig1528 angestelten Unterredung gefaßet hatten und beßerten den Gottesdienst. Die Zwistigkeit unter den Bekennern, so von äusern Einrichtungen den Anfang genommen hatte, war indes auf einen Lehrsaz ausgedenet worden: Luther behauptete die würklige Gegenwart des wesentligen Leibes und Blures Jesu im Abendmale; Karlstadt wolte dagegen schreiben, und als er an solchem Vornemen gehindert wurde, verlies er 1525 Wittenberg, lehrete zu Orlamünde, bekam Befel des Kurfürsten Länder zuräumen und ging nach Basel, kam aber 1525 zurük, wiederrief seine Meinung, erhielt vermittelst Luthern Erlaubnis, wieder in die kurfürstligen Länder zukommen, lebte daselbst in Armuth, unterlies gleichwol nicht heimlig wieder Luthern zuschreiben und ging, da solches auskam, wieder nach der Schweiz, ward 1530 ein Diener der Gemeine zu Zürch und 1531 ein Lehrer der Gottesgelartheit zu Basel; Zwingel war der Meinung vorhin gewesen, welche Luther hegete, hatte sie aber faren laßen und bei angebendem Streite, in welchen er bald mit verwikkelt ward, geur-
der Eidgenoßen veranstaltete 1525 eine Unterredung der gegenseitigen Lehrer, urtheilete, daß Ek von ihrer Seite die Oberhand behalten hätte und faßeten wieder die Neuerungen harte Anschläge, die doch ohne Volziehung blieben: Die Berner hingegen volzogen ihren Schlus, den sie 1528 nach einer gleichmäßig1528 angestelten Unterredung gefaßet hatten und beßerten den Gottesdienst. Die Zwistigkeit unter den Bekennern, so von äusern Einrichtungen den Anfang genommen hatte, war indes auf einen Lehrsaz ausgedenet worden: Luther behauptete die würklige Gegenwart des wesentligen Leibes und Blures Jesu im Abendmale; Karlstadt wolte dagegen schreiben, und als er an solchem Vornemen gehindert wurde, verlies er 1525 Wittenberg, lehrete zu Orlamünde, bekam Befel des Kurfürsten Länder zuräumen und ging nach Basel, kam aber 1525 zurük, wiederrief seine Meinung, erhielt vermittelst Luthern Erlaubnis, wieder in die kurfürstligen Länder zukommen, lebte daselbst in Armuth, unterlies gleichwol nicht heimlig wieder Luthern zuschreiben und ging, da solches auskam, wieder nach der Schweiz, ward 1530 ein Diener der Gemeine zu Zürch und 1531 ein Lehrer der Gottesgelartheit zu Basel; Zwingel war der Meinung vorhin gewesen, welche Luther hegete, hatte sie aber faren laßen und bei angebendem Streite, in welchen er bald mit verwikkelt ward, geur-
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der Eidgenoßen veranstaltete 1525 eine Unterredung der gegenseitigen Lehrer, urtheilete, daß Ek von ihrer Seite die Oberhand behalten hätte und faßeten wieder die Neuerungen harte Anschläge, die doch ohne Volziehung blieben: Die Berner hingegen volzogen ihren Schlus, den sie 1528 nach einer gleichmäßig<noteplace="right">1528</note> angestelten Unterredung gefaßet hatten und beßerten den Gottesdienst. Die Zwistigkeit unter den Bekennern, so von äusern Einrichtungen den Anfang genommen hatte, war indes auf einen Lehrsaz ausgedenet worden: Luther behauptete die würklige Gegenwart des wesentligen Leibes und Blures Jesu im Abendmale; Karlstadt wolte dagegen schreiben, und als er an solchem Vornemen gehindert wurde, verlies er 1525 Wittenberg, lehrete zu Orlamünde, bekam Befel des Kurfürsten Länder zuräumen und ging nach Basel, kam aber 1525 zurük, wiederrief seine Meinung, erhielt vermittelst Luthern Erlaubnis, wieder in die kurfürstligen Länder zukommen, lebte daselbst in Armuth, unterlies gleichwol nicht heimlig wieder Luthern zuschreiben und ging, da solches auskam, wieder nach der Schweiz, ward 1530 ein Diener der Gemeine zu Zürch und 1531 ein Lehrer der Gottesgelartheit zu Basel; Zwingel war der Meinung vorhin gewesen, welche Luther hegete, hatte sie aber faren laßen und bei angebendem Streite, in welchen er bald mit verwikkelt ward, geur-
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der Eidgenoßen veranstaltete 1525 eine Unterredung der gegenseitigen Lehrer, urtheilete, daß Ek von ihrer Seite die Oberhand behalten hätte und faßeten wieder die Neuerungen harte Anschläge, die doch ohne Volziehung blieben: Die Berner hingegen volzogen ihren Schlus, den sie 1528 nach einer gleichmäßig angestelten Unterredung gefaßet hatten und beßerten den Gottesdienst. Die Zwistigkeit unter den Bekennern, so von äusern Einrichtungen den Anfang genommen hatte, war indes auf einen Lehrsaz ausgedenet worden: Luther behauptete die würklige Gegenwart des wesentligen Leibes und Blures Jesu im Abendmale; Karlstadt wolte dagegen schreiben, und als er an solchem Vornemen gehindert wurde, verlies er 1525 Wittenberg, lehrete zu Orlamünde, bekam Befel des Kurfürsten Länder zuräumen und ging nach Basel, kam aber 1525 zurük, wiederrief seine Meinung, erhielt vermittelst Luthern Erlaubnis, wieder in die kurfürstligen Länder zukommen, lebte daselbst in Armuth, unterlies gleichwol nicht heimlig wieder Luthern zuschreiben und ging, da solches auskam, wieder nach der Schweiz, ward 1530 ein Diener der Gemeine zu Zürch und 1531 ein Lehrer der Gottesgelartheit zu Basel; Zwingel war der Meinung vorhin gewesen, welche Luther hegete, hatte sie aber faren laßen und bei angebendem Streite, in welchen er bald mit verwikkelt ward, geur-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 691. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/703>, abgerufen am 22.11.2024.
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