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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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kläret: endlig ward mit dem Papste völliger Friede geschloßen 1529 den 29 Jun.1529 wobei unterondern der Papst versprach den Kaiser zukrönen, der Kaiser aber Alexandern von Medices zum Herzoge von Florenz zumachen und ihm seine unechte Tochter zugeben; den Abfal in Teutschlande auch mit Gewalt und Waffen zuhemmen; imgleichen mit Frankreich den 5 Aug. wobei die Anforderung auf Burgund unentschiedend blieb, in Italien aber der König von Frankreich nichts behielt. Ein Reichstag war zu Speier den 15 März eröfnet worden und hatte der Kaiser antragen laßen, daß die bisherigen Schlüße, so den Gottesdienst und Glauben dem Gewißen eines jeden Standes überließen, solten aufgehoben werden, um den Bekennern der Gnadenlehre Vorwand und Entschuldigung zubenemen: Durch Menge der Stimmen beschloßen die Römischgesinten wie angetragen, wolten ferner beim Wormser Befele beharren, die andern solten bis zur entscheidenden Versamlung, so der Papst ausschreiben würde, sich aller AEnderungen enthalten, sonderlig die lateinische Brodtweihe nicht abschaffen, nichts von den streirigen Fragen lehren oder drukken laßen: Die Bekenner beschwereten sich, stelleten vor, daß die Sache Gottes oder des Gewißens nicht an die Menge der Stimmen zubinden sei, baten es bei dem vorigen

kläret: endlig ward mit dem Papste völliger Friede geschloßen 1529 den 29 Jun.1529 wobei unterondern der Papst versprach den Kaiser zukrönen, der Kaiser aber Alexandern von Medices zum Herzoge von Florenz zumachen und ihm seine unechte Tochter zugeben; den Abfal in Teutschlande auch mit Gewalt und Waffen zuhemmen; imgleichen mit Frankreich den 5 Aug. wobei die Anforderung auf Burgund unentschiedend blieb, in Italien aber der König von Frankreich nichts behielt. Ein Reichstag war zu Speier den 15 März eröfnet worden und hatte der Kaiser antragen laßen, daß die bisherigen Schlüße, so den Gottesdienst und Glauben dem Gewißen eines jeden Standes überließen, solten aufgehoben werden, um den Bekennern der Gnadenlehre Vorwand und Entschuldigung zubenemen: Durch Menge der Stimmen beschloßen die Römischgesinten wie angetragen, wolten ferner beim Wormser Befele beharren, die andern solten bis zur entscheidenden Versamlung, so der Papst ausschreiben würde, sich aller AEnderungen enthalten, sonderlig die lateinische Brodtweihe nicht abschaffen, nichts von den streirigen Fragen lehren oder drukken laßen: Die Bekenner beschwereten sich, stelleten vor, daß die Sache Gottes oder des Gewißens nicht an die Menge der Stimmen zubinden sei, baten es bei dem vorigen

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[701/0713] kläret: endlig ward mit dem Papste völliger Friede geschloßen 1529 den 29 Jun. wobei unterondern der Papst versprach den Kaiser zukrönen, der Kaiser aber Alexandern von Medices zum Herzoge von Florenz zumachen und ihm seine unechte Tochter zugeben; den Abfal in Teutschlande auch mit Gewalt und Waffen zuhemmen; imgleichen mit Frankreich den 5 Aug. wobei die Anforderung auf Burgund unentschiedend blieb, in Italien aber der König von Frankreich nichts behielt. Ein Reichstag war zu Speier den 15 März eröfnet worden und hatte der Kaiser antragen laßen, daß die bisherigen Schlüße, so den Gottesdienst und Glauben dem Gewißen eines jeden Standes überließen, solten aufgehoben werden, um den Bekennern der Gnadenlehre Vorwand und Entschuldigung zubenemen: Durch Menge der Stimmen beschloßen die Römischgesinten wie angetragen, wolten ferner beim Wormser Befele beharren, die andern solten bis zur entscheidenden Versamlung, so der Papst ausschreiben würde, sich aller AEnderungen enthalten, sonderlig die lateinische Brodtweihe nicht abschaffen, nichts von den streirigen Fragen lehren oder drukken laßen: Die Bekenner beschwereten sich, stelleten vor, daß die Sache Gottes oder des Gewißens nicht an die Menge der Stimmen zubinden sei, baten es bei dem vorigen 1529

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 701. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/713>, abgerufen am 22.11.2024.