Schluße zulaßen, ließen sich eine Versamlung der Lehrer gefallen, verlangten aber, daß zuvor ihre Lehre nicht verdammet und verfolget würde, verteidigten die Abschaffung der leeren Brodtweihe; diese Bekenner waren der Kurfürst Johan, Georg von Brandenburg zu Anspach, welcher 1528 in seinen und als Vormund auch im Culmbachischen Antheile von Franken den Gottesdienst gebeßert hatte Ernst von Lüneburg zu Zelle, Philip von Hessen, Wolfgang von Anhalt; bei nochmaliger Erinnerung wurden sie den 19 Apr. zum Gehorsame angewiesen und ward ihnen ferneres Gehör versaget von den Gevolmächtigten des Kaisers, die darauf sich aus der Verfamlung entferneten, in welcher jene ihre Wiederstehungsschrift verlesen ließen, die den 20 weiter ausgefüret, an die Gevolmächtigten übergeben, auch hernach von den vornemsten Reichsstädten genemiget ward: Die Bekenner insgesamt wurden daher nun Wiedersteher genant, wie die Offenbarung sie längst vorher genant hatte, die von den Zeugen der Warheit saget, sie wiederstehen dem Gotte der Erde, 11, 4. Als den 23 Apr. der Reichsabschied bekant gemacht worden ohne auf ihre Vorstellungen zuachten, erklärten sie den 25 Apr. ihren Wiederstand aufs neue, mit Berufung auf den Kaiser, die künftige Versamlung oder jeden gerechten Richter, bestimten hernach dieserwegen eine
Schluße zulaßen, ließen sich eine Versamlung der Lehrer gefallen, verlangten aber, daß zuvor ihre Lehre nicht verdammet und verfolget würde, verteidigten die Abschaffung der leeren Brodtweihe; diese Bekenner waren der Kurfürst Johan, Georg von Brandenburg zu Anspach, welcher 1528 in seinen und als Vormund auch im Culmbachischen Antheile von Franken den Gottesdienst gebeßert hatte Ernst von Lüneburg zu Zelle, Philip von Hessen, Wolfgang von Anhalt; bei nochmaliger Erinnerung wurden sie den 19 Apr. zum Gehorsame angewiesen und ward ihnen ferneres Gehör versaget von den Gevolmächtigten des Kaisers, die darauf sich aus der Verfamlung entferneten, in welcher jene ihre Wiederstehungsschrift verlesen ließen, die den 20 weiter ausgefüret, an die Gevolmächtigten übergeben, auch hernach von den vornemsten Reichsstädten genemiget ward: Die Bekenner insgesamt wurden daher nun Wiedersteher genant, wie die Offenbarung sie längst vorher genant hatte, die von den Zeugen der Warheit saget, sie wiederstehen dem Gotte der Erde, 11, 4. Als den 23 Apr. der Reichsabschied bekant gemacht worden ohne auf ihre Vorstellungen zuachten, erklärten sie den 25 Apr. ihren Wiederstand aufs neue, mit Berufung auf den Kaiser, die künftige Versamlung oder jeden gerechten Richter, bestimten hernach dieserwegen eine
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Schluße zulaßen, ließen sich eine Versamlung der Lehrer gefallen, verlangten aber, daß zuvor ihre Lehre nicht verdammet und verfolget würde, verteidigten die Abschaffung der leeren Brodtweihe; diese Bekenner waren der Kurfürst Johan, Georg von Brandenburg zu Anspach, welcher 1528 in seinen und als Vormund auch im Culmbachischen Antheile von Franken den Gottesdienst gebeßert hatte Ernst von Lüneburg zu Zelle, Philip von Hessen, Wolfgang von Anhalt; bei nochmaliger Erinnerung wurden sie den 19 Apr. zum Gehorsame angewiesen und ward ihnen ferneres Gehör versaget von den Gevolmächtigten des Kaisers, die darauf sich aus der Verfamlung entferneten, in welcher jene ihre Wiederstehungsschrift verlesen ließen, die den 20 weiter ausgefüret, an die Gevolmächtigten übergeben, auch hernach von den vornemsten Reichsstädten genemiget ward: Die Bekenner insgesamt wurden daher nun Wiedersteher genant, wie die Offenbarung sie längst vorher genant hatte, die von den Zeugen der Warheit saget, sie wiederstehen dem Gotte der Erde, 11, 4. Als den 23 Apr. der Reichsabschied bekant gemacht worden ohne auf ihre Vorstellungen zuachten, erklärten sie den 25 Apr. ihren Wiederstand aufs neue, mit Berufung auf den Kaiser, die künftige Versamlung oder jeden gerechten Richter, bestimten hernach dieserwegen eine
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Schluße zulaßen, ließen sich eine Versamlung der Lehrer gefallen, verlangten aber, daß zuvor ihre Lehre nicht verdammet und verfolget würde, verteidigten die Abschaffung der leeren Brodtweihe; diese Bekenner waren der Kurfürst Johan, Georg von Brandenburg zu Anspach, welcher 1528 in seinen und als Vormund auch im Culmbachischen Antheile von Franken den Gottesdienst gebeßert hatte Ernst von Lüneburg zu Zelle, Philip von Hessen, Wolfgang von Anhalt; bei nochmaliger Erinnerung wurden sie den 19 Apr. zum Gehorsame angewiesen und ward ihnen ferneres Gehör versaget von den Gevolmächtigten des Kaisers, die darauf sich aus der Verfamlung entferneten, in welcher jene ihre Wiederstehungsschrift verlesen ließen, die den 20 weiter ausgefüret, an die Gevolmächtigten übergeben, auch hernach von den vornemsten Reichsstädten genemiget ward: Die Bekenner insgesamt wurden daher nun Wiedersteher genant, wie die Offenbarung sie längst vorher genant hatte, die von den Zeugen der Warheit saget, sie wiederstehen dem Gotte der Erde, 11, 4. Als den 23 Apr. der Reichsabschied bekant gemacht worden ohne auf ihre Vorstellungen zuachten, erklärten sie den 25 Apr. ihren Wiederstand aufs neue, mit Berufung auf den Kaiser, die künftige Versamlung oder jeden gerechten Richter, bestimten hernach dieserwegen eine
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 702. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/714>, abgerufen am 22.11.2024.
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