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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Verbrecher angesehen werden könnten, sich ihrer eigenen Macht, und wenn diese nicht zureichend ist, jeder fremden Hülfe, die sie zu ihrem Beystand bereit finden, mit Recht bedienen können. Sie sind keine Unterthanen des Fürsten, der sie mißhandelte, sie sind freye Leute, die nach den Gesetzen der Natur Gewalt mit Gewalt vertreiben. Oder woferne sie sich noch für Unterthanen erklären, so haben sie gleichwohl, als Stände oder Bürger, die Befugniß, auf die Erhaltung ihrer Gerechtsame, der Grundverfassung und der Verträge des Staats, zu dringen, und diese, es sey durch eigene Macht, oder mit Beyhülfe anderer, auch auswärtiger Mächte, zu befördern. Das oberste Gesetz aller Staaten ist unstreitig die gemeine Wohlfahrt derselben; die unumschränktesten Herrscher haben nur die Gewalt über ihre Unterthanen, welche durch dieses unveränderliche Gesetz vergönnet, oder nothwendig gemacht wird. Der Despotismus allein, der, in Orient erzeugt, sich in den folgenden Jahrhunderten in einige andere Reiche eingeschlichen hat, wagt es, diese Gewalt weiter zu erstrecken, und sieht die Unterthanen als Sclaven an, die von dem Willkühr des Despoten abhängen; jedoch die weisesten Regenten aller Zeiten haben den Namen eines Vaters ihres Volkes geliebt, und eben dadurch zu erkennen gegeben, daß sie nicht sowohl um ihrer selbst, als um des Vortheils ihrer Unterthanen willen, die großen Vorrechte in Händen haben,

Verbrecher angesehen werden könnten, sich ihrer eigenen Macht, und wenn diese nicht zureichend ist, jeder fremden Hülfe, die sie zu ihrem Beystand bereit finden, mit Recht bedienen können. Sie sind keine Unterthanen des Fürsten, der sie mißhandelte, sie sind freye Leute, die nach den Gesetzen der Natur Gewalt mit Gewalt vertreiben. Oder woferne sie sich noch für Unterthanen erklären, so haben sie gleichwohl, als Stände oder Bürger, die Befugniß, auf die Erhaltung ihrer Gerechtsame, der Grundverfassung und der Verträge des Staats, zu dringen, und diese, es sey durch eigene Macht, oder mit Beyhülfe anderer, auch auswärtiger Mächte, zu befördern. Das oberste Gesetz aller Staaten ist unstreitig die gemeine Wohlfahrt derselben; die unumschränktesten Herrscher haben nur die Gewalt über ihre Unterthanen, welche durch dieses unveränderliche Gesetz vergönnet, oder nothwendig gemacht wird. Der Despotismus allein, der, in Orient erzeugt, sich in den folgenden Jahrhunderten in einige andere Reiche eingeschlichen hat, wagt es, diese Gewalt weiter zu erstrecken, und sieht die Unterthanen als Sclaven an, die von dem Willkühr des Despoten abhängen; jedoch die weisesten Regenten aller Zeiten haben den Namen eines Vaters ihres Volkes geliebt, und eben dadurch zu erkennen gegeben, daß sie nicht sowohl um ihrer selbst, als um des Vortheils ihrer Unterthanen willen, die großen Vorrechte in Händen haben,

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[913/0925] Verbrecher angesehen werden könnten, sich ihrer eigenen Macht, und wenn diese nicht zureichend ist, jeder fremden Hülfe, die sie zu ihrem Beystand bereit finden, mit Recht bedienen können. Sie sind keine Unterthanen des Fürsten, der sie mißhandelte, sie sind freye Leute, die nach den Gesetzen der Natur Gewalt mit Gewalt vertreiben. Oder woferne sie sich noch für Unterthanen erklären, so haben sie gleichwohl, als Stände oder Bürger, die Befugniß, auf die Erhaltung ihrer Gerechtsame, der Grundverfassung und der Verträge des Staats, zu dringen, und diese, es sey durch eigene Macht, oder mit Beyhülfe anderer, auch auswärtiger Mächte, zu befördern. Das oberste Gesetz aller Staaten ist unstreitig die gemeine Wohlfahrt derselben; die unumschränktesten Herrscher haben nur die Gewalt über ihre Unterthanen, welche durch dieses unveränderliche Gesetz vergönnet, oder nothwendig gemacht wird. Der Despotismus allein, der, in Orient erzeugt, sich in den folgenden Jahrhunderten in einige andere Reiche eingeschlichen hat, wagt es, diese Gewalt weiter zu erstrecken, und sieht die Unterthanen als Sclaven an, die von dem Willkühr des Despoten abhängen; jedoch die weisesten Regenten aller Zeiten haben den Namen eines Vaters ihres Volkes geliebt, und eben dadurch zu erkennen gegeben, daß sie nicht sowohl um ihrer selbst, als um des Vortheils ihrer Unterthanen willen, die großen Vorrechte in Händen haben,

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 913. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/925>, abgerufen am 22.11.2024.