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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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sprache gehalten, circa quaestionem de recipiendis ad S. Synaxin Parochianis alterius curae commissis bessere Gründe pro affirmativa hätte, als von unsern Theologis bey dem Dedekenno und sonst pro negativa gebrauchet würden? welche er aber sogleich zurück schickte, mit der Antwort; das hätte er schon vor 40 Jahren gewust. Als nun der actus confessionis & communionis Serenissimorum verrichtet war, davon aber schon damahls und bis dato die Princeßin sich absentiret hat, schrieben beyde Hofprediger an den intrudirten Beichtvater, Nbittende, ihnen die brüderliche Liebe zu erweisen und zu communiciren, so er bessere fundamenta seines Verfahrens hätte als bey dem Dedekenno wieder ihn sich fänden? da dann sie erbötig wären der Warheit zu weichen. Bekamen Oaber keine andere Antwort, als: Ihro Durchl. hätten befolen Ihnen kein Wort zu antworten, den 8 Oct. als Domin. XXII. p. Tr. wurde ihnen das Predigen nebst andern Verrichtungen wieder erlaubet; (kl.) Den 23 p. Tr. wurde ihnen das Predigen durch einen Gerichtspedellen verbohten; am 24 p. Tr. wurden andere zum Predigen bestellet und ihnen gar nichts davon gesagt, außer daß dem Confessionario angezeiget ward, daß die Catechismuslehren einzustellen. Den folgenden XXIII. und XXIV. p. Trin. durch den Gerichtspedellen, das erstere wieder verbohten und andere aufgestellet: so daß Sie genöhtiget wurden, sich dieserwegen jeder in einer Schrifft zu beklagen den 23 Oct. und zu bitten, man möchte ih-

sprache gehalten, circa quaestionem de recipiendis ad S. Synaxin Parochianis alterius curae commissis bessere Gründe pro affirmativa hätte, als von unsern Theologis bey dem Dedekenno und sonst pro negativa gebrauchet würden? welche er aber sogleich zurück schickte, mit der Antwort; das hätte er schon vor 40 Jahren gewust. Als nun der actus confessionis & communionis Serenissimorum verrichtet war, davon aber schon damahls und bis dato die Princeßin sich absentiret hat, schrieben beyde Hofprediger an den intrudirten Beichtvater, Nbittende, ihnen die brüderliche Liebe zu erweisen und zu communiciren, so er bessere fundamenta seines Verfahrens hätte als bey dem Dedekenno wieder ihn sich fänden? da dann sie erbötig wären der Warheit zu weichen. Bekamen Oaber keine andere Antwort, als: Ihro Durchl. hätten befolen Ihnen kein Wort zu antworten, den 8 Oct. als Domin. XXII. p. Tr. wurde ihnen das Predigen nebst andern Verrichtungen wieder erlaubet; (kl.) Den 23 p. Tr. wurde ihnen das Predigen durch einen Gerichtspedellen verbohten; am 24 p. Tr. wurden andere zum Predigen bestellet und ihnen gar nichts davon gesagt, außer daß dem Confessionario angezeiget ward, daß die Catechismuslehren einzustellen. Den folgenden XXIII. und XXIV. p. Trin. durch den Gerichtspedellen, das erstere wieder verbohten und andere aufgestellet: so daß Sie genöhtiget wurden, sich dieserwegen jeder in einer Schrifft zu beklagen den 23 Oct. und zu bitten, man möchte ih-

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[10/0966] sprache gehalten, circa quaestionem de recipiendis ad S. Synaxin Parochianis alterius curae commissis bessere Gründe pro affirmativa hätte, als von unsern Theologis bey dem Dedekenno und sonst pro negativa gebrauchet würden? welche er aber sogleich zurück schickte, mit der Antwort; das hätte er schon vor 40 Jahren gewust. Als nun der actus confessionis & communionis Serenissimorum verrichtet war, davon aber schon damahls und bis dato die Princeßin sich absentiret hat, schrieben beyde Hofprediger an den intrudirten Beichtvater, bittende, ihnen die brüderliche Liebe zu erweisen und zu communiciren, so er bessere fundamenta seines Verfahrens hätte als bey dem Dedekenno wieder ihn sich fänden? da dann sie erbötig wären der Warheit zu weichen. Bekamen aber keine andere Antwort, als: Ihro Durchl. hätten befolen Ihnen kein Wort zu antworten, den 8 Oct. als Domin. XXII. p. Tr. wurde ihnen das Predigen nebst andern Verrichtungen wieder erlaubet; Den folgenden XXIII. und XXIV. p. Trin. durch den Gerichtspedellen, das erstere wieder verbohten und andere aufgestellet: so daß Sie genöhtiget wurden, sich dieserwegen jeder in einer Schrifft zu beklagen den 23 Oct. und zu bitten, man möchte ih- N O (kl.) Den 23 p. Tr. wurde ihnen das Predigen durch einen Gerichtspedellen verbohten; am 24 p. Tr. wurden andere zum Predigen bestellet und ihnen gar nichts davon gesagt, außer daß dem Confessionario angezeiget ward, daß die Catechismuslehren einzustellen.

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/966>, abgerufen am 22.11.2024.