lung vertreten) hervorgehend gedacht werden (wie sie darin vorhanden ist nur durch die Anerkennung Aller) allein aus der Willkür eines der vorhandenen Subjecte oder meh- rerer solcher, welche Stücke ihres Inhaltes (ihrer Freiheit, ihrer Mittel) zusammensetzen und als eine abgesonderte Person, mit gegebener oder gemachter Vertretung, consti- tuiren; mit welchem constituirenden Acte die Bezeichnung einer vertretenden Person verbunden sein muss -- wenn dies eine Versammlung ist, so gilt schon die Einigkeit ihrer "Mitglieder" über den gültigen Ausdruck ihres Willens als Voraussetzung. Aber solche Schöpfung kann, von vernünf- tigen Subjecten aus, nur geschehen als Mittel zu einem be- stimmten Zwecke, welcher den Mehreren gemeinsam ist und sie verbindet. Die fictive Person ist dieser Zweck (oder ein Aggregat von Zwecken) als einheitlicher, an und für sich existirender gedacht; während er ohnehin nur als das Zusammentreffen und die Coexistenz der getrennten Zwecke vorhanden war. Ihr (der Person) Dasein ist in Wirklich- keit nur das Dasein der in Bezug auf diese coexistenten Zwecke zusammengelegten Mittel. Aber durch die (in den Köpfen seiner Autoren vollzogene) Metamorphose desselben in Dasein und Begriff einer Person werden diese Mittel ein Zweck, ihr eigner persönlicher Zweck, aber nicht von ihr verschieden; denn in Wahrheit ist sie nicht denkend und hat keinen Zweck; und der Fiction nach hat sie keinen Zweck ausser diesem, welcher ihre Bestimmung und ihr Begriff ist. -- Nun aber: da der Begriff der Person an und für sich ein künstliches Product, eine Fiction ist, so ent- spricht insofern ihm das fingirte Willkürsubject auf voll- kommenere Weise als das natürliche; und kein Mensch kann so reinlich als blos auf seinen Vortheil bedacht, blos auf Gewinn abzielend und nach vorgestellten Zwecken seine Actionen richtend gedacht werden, als ein denkendes und handelndes Ding, das als solches blos in der Einbildung existirt; darum vermag es sowohl ein Individuum als eine Versammlung leichter "im Namen" solches Gedankendinges als irgend ein Mensch in seinem eigenen Namen. --
lung vertreten) hervorgehend gedacht werden (wie sie darin vorhanden ist nur durch die Anerkennung Aller) allein aus der Willkür eines der vorhandenen Subjecte oder meh- rerer solcher, welche Stücke ihres Inhaltes (ihrer Freiheit, ihrer Mittel) zusammensetzen und als eine abgesonderte Person, mit gegebener oder gemachter Vertretung, consti- tuiren; mit welchem constituirenden Acte die Bezeichnung einer vertretenden Person verbunden sein muss — wenn dies eine Versammlung ist, so gilt schon die Einigkeit ihrer »Mitglieder« über den gültigen Ausdruck ihres Willens als Voraussetzung. Aber solche Schöpfung kann, von vernünf- tigen Subjecten aus, nur geschehen als Mittel zu einem be- stimmten Zwecke, welcher den Mehreren gemeinsam ist und sie verbindet. Die fictive Person ist dieser Zweck (oder ein Aggregat von Zwecken) als einheitlicher, an und für sich existirender gedacht; während er ohnehin nur als das Zusammentreffen und die Coexistenz der getrennten Zwecke vorhanden war. Ihr (der Person) Dasein ist in Wirklich- keit nur das Dasein der in Bezug auf diese coexistenten Zwecke zusammengelegten Mittel. Aber durch die (in den Köpfen seiner Autoren vollzogene) Metamorphose desselben in Dasein und Begriff einer Person werden diese Mittel ein Zweck, ihr eigner persönlicher Zweck, aber nicht von ihr verschieden; denn in Wahrheit ist sie nicht denkend und hat keinen Zweck; und der Fiction nach hat sie keinen Zweck ausser diesem, welcher ihre Bestimmung und ihr Begriff ist. — Nun aber: da der Begriff der Person an und für sich ein künstliches Product, eine Fiction ist, so ent- spricht insofern ihm das fingirte Willkürsubject auf voll- kommenere Weise als das natürliche; und kein Mensch kann so reinlich als blos auf seinen Vortheil bedacht, blos auf Gewinn abzielend und nach vorgestellten Zwecken seine Actionen richtend gedacht werden, als ein denkendes und handelndes Ding, das als solches blos in der Einbildung existirt; darum vermag es sowohl ein Individuum als eine Versammlung leichter »im Namen« solches Gedankendinges als irgend ein Mensch in seinem eigenen Namen. —
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ihrer Mittel) zusammensetzen und als eine abgesonderte
Person, mit gegebener oder gemachter Vertretung, consti-
tuiren; mit welchem constituirenden Acte die Bezeichnung
einer vertretenden Person verbunden sein muss — wenn
dies eine Versammlung ist, so gilt schon die Einigkeit ihrer
»Mitglieder« über den gültigen Ausdruck ihres Willens als
Voraussetzung. Aber solche Schöpfung kann, von vernünf-
tigen Subjecten aus, nur geschehen als Mittel zu einem be-
stimmten Zwecke, welcher den Mehreren gemeinsam ist und
sie verbindet. Die fictive Person ist dieser Zweck (oder
ein Aggregat von Zwecken) als einheitlicher, an und für
sich existirender gedacht; während er ohnehin nur als das
Zusammentreffen und die Coexistenz der getrennten Zwecke
vorhanden war. Ihr (der Person) Dasein ist in Wirklich-
keit nur das Dasein der in Bezug auf diese coexistenten
Zwecke zusammengelegten Mittel. Aber durch die (in den
Köpfen seiner Autoren vollzogene) Metamorphose desselben
in Dasein und Begriff einer Person werden diese Mittel ein
Zweck, ihr eigner persönlicher Zweck, aber nicht von ihr
verschieden; denn in Wahrheit ist sie nicht denkend und
hat keinen Zweck; und der Fiction nach hat sie keinen
Zweck ausser diesem, welcher ihre Bestimmung und ihr
Begriff ist. — Nun aber: da der Begriff der Person an und
für sich ein künstliches Product, eine Fiction ist, so ent-
spricht insofern ihm das fingirte Willkürsubject auf voll-
kommenere Weise als das natürliche; und kein Mensch kann
so reinlich als blos auf seinen Vortheil bedacht, blos auf
Gewinn abzielend und nach vorgestellten Zwecken seine
Actionen richtend gedacht werden, als ein denkendes und
handelndes Ding, das als solches blos in der Einbildung
existirt; darum vermag es sowohl ein Individuum als eine
Versammlung leichter »im Namen« solches Gedankendinges
als irgend ein Mensch in seinem eigenen Namen. —
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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/241>, abgerufen am 21.11.2024.
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