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Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887.

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und weiblichen Geistes und ferner im Eidschwur die beiden
Säulen erkennt, durch welche Religion das Gebäude des
Gemeinwesens und erhöhten gemeinschaftlichen Lebens unter-
stützt: sie sind die Hauptstücke der Moral, und diese,
ihrem besonderen Charakter nach, ebensosehr Erzeugniss
der Religion, als Recht Erzeugniss der Sitte ist.

§ 31.

Oeffentliche Meinung erhebt selber den Anspruch,
allgemeine und gültige Normen zu setzen, und zwar nicht
auf Grund eines blinden Glaubens, sondern der klaren Ein-
sicht in die Richtigkeit der von ihr anerkannten, angenom-
menen Doctrinen. Sie ist in ihrer Tendenz und ihrer Form
nach die wissenschaftliche und aufgeklärte Meinung. Wenn
sie als solche sich bilden kann, in Bezug auf alle möglichen
Probleme, welche das Denken und die Erkenntniss beschäf-
tigen mögen, so ist sie doch vorzugsweise gerichtet auf das
Leben und den Verkehr der Gesellschaft und des Staates.
Alle bewussten Theilnehmer an demselben müssen für diese
Begriffe und Ansichten sich interessiren, sie zu bilden helfen,
die falschen und schädlichen bekämpfen. Was erlaubt und
nicht erlaubt sei in der Praxis des Handels, und was von
der Kraft und dem Werthe dieser und jener Firma, dieser
und jener Waare, Forderung, einer Münze oder eines
"Papieres" zu halten sei; und in ähnlicher Weise von cur-
sirenden Werthen, Personen und ihren Fähigkeiten in an-
derer Geselligkeit, welche dem Verkehre des Marktes und
der Börse analog vorgestellt wird, das macht, zu allgemeinen
Sätzen erhoben, eine Art von Moral-Codex aus, welcher
zwar sehr veränderlich ist, je nach vermeintlich besserer
Erkenntniss, und viele Opposition wider sich haben mag,
aber um nichts weniger streng ist in seinen Verboten, Ver-
urtheilungen, Strafen; denn wie es ihm nicht um irgend-
welche zu bethätigende Gesinnung, sondern nur um formale
Correctheit der Handlungsweise zu thun ist, so findet eine
Reaction eigentlich nur gegen Uebertretungen statt, während
eine Auszeichnung nach der anderen, der positiven Seite
nicht sowohl möglich ist, da mehr als Regelmässigkeit nicht
verlangt noch erwartet wird: und Bewunderung ist nicht

und weiblichen Geistes und ferner im Eidschwur die beiden
Säulen erkennt, durch welche Religion das Gebäude des
Gemeinwesens und erhöhten gemeinschaftlichen Lebens unter-
stützt: sie sind die Hauptstücke der Moral, und diese,
ihrem besonderen Charakter nach, ebensosehr Erzeugniss
der Religion, als Recht Erzeugniss der Sitte ist.

§ 31.

Oeffentliche Meinung erhebt selber den Anspruch,
allgemeine und gültige Normen zu setzen, und zwar nicht
auf Grund eines blinden Glaubens, sondern der klaren Ein-
sicht in die Richtigkeit der von ihr anerkannten, angenom-
menen Doctrinen. Sie ist in ihrer Tendenz und ihrer Form
nach die wissenschaftliche und aufgeklärte Meinung. Wenn
sie als solche sich bilden kann, in Bezug auf alle möglichen
Probleme, welche das Denken und die Erkenntniss beschäf-
tigen mögen, so ist sie doch vorzugsweise gerichtet auf das
Leben und den Verkehr der Gesellschaft und des Staates.
Alle bewussten Theilnehmer an demselben müssen für diese
Begriffe und Ansichten sich interessiren, sie zu bilden helfen,
die falschen und schädlichen bekämpfen. Was erlaubt und
nicht erlaubt sei in der Praxis des Handels, und was von
der Kraft und dem Werthe dieser und jener Firma, dieser
und jener Waare, Forderung, einer Münze oder eines
»Papieres« zu halten sei; und in ähnlicher Weise von cur-
sirenden Werthen, Personen und ihren Fähigkeiten in an-
derer Geselligkeit, welche dem Verkehre des Marktes und
der Börse analog vorgestellt wird, das macht, zu allgemeinen
Sätzen erhoben, eine Art von Moral-Codex aus, welcher
zwar sehr veränderlich ist, je nach vermeintlich besserer
Erkenntniss, und viele Opposition wider sich haben mag,
aber um nichts weniger streng ist in seinen Verboten, Ver-
urtheilungen, Strafen; denn wie es ihm nicht um irgend-
welche zu bethätigende Gesinnung, sondern nur um formale
Correctheit der Handlungsweise zu thun ist, so findet eine
Reaction eigentlich nur gegen Uebertretungen statt, während
eine Auszeichnung nach der anderen, der positiven Seite
nicht sowohl möglich ist, da mehr als Regelmässigkeit nicht
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[270/0306] und weiblichen Geistes und ferner im Eidschwur die beiden Säulen erkennt, durch welche Religion das Gebäude des Gemeinwesens und erhöhten gemeinschaftlichen Lebens unter- stützt: sie sind die Hauptstücke der Moral, und diese, ihrem besonderen Charakter nach, ebensosehr Erzeugniss der Religion, als Recht Erzeugniss der Sitte ist. § 31. Oeffentliche Meinung erhebt selber den Anspruch, allgemeine und gültige Normen zu setzen, und zwar nicht auf Grund eines blinden Glaubens, sondern der klaren Ein- sicht in die Richtigkeit der von ihr anerkannten, angenom- menen Doctrinen. Sie ist in ihrer Tendenz und ihrer Form nach die wissenschaftliche und aufgeklärte Meinung. Wenn sie als solche sich bilden kann, in Bezug auf alle möglichen Probleme, welche das Denken und die Erkenntniss beschäf- tigen mögen, so ist sie doch vorzugsweise gerichtet auf das Leben und den Verkehr der Gesellschaft und des Staates. Alle bewussten Theilnehmer an demselben müssen für diese Begriffe und Ansichten sich interessiren, sie zu bilden helfen, die falschen und schädlichen bekämpfen. Was erlaubt und nicht erlaubt sei in der Praxis des Handels, und was von der Kraft und dem Werthe dieser und jener Firma, dieser und jener Waare, Forderung, einer Münze oder eines »Papieres« zu halten sei; und in ähnlicher Weise von cur- sirenden Werthen, Personen und ihren Fähigkeiten in an- derer Geselligkeit, welche dem Verkehre des Marktes und der Börse analog vorgestellt wird, das macht, zu allgemeinen Sätzen erhoben, eine Art von Moral-Codex aus, welcher zwar sehr veränderlich ist, je nach vermeintlich besserer Erkenntniss, und viele Opposition wider sich haben mag, aber um nichts weniger streng ist in seinen Verboten, Ver- urtheilungen, Strafen; denn wie es ihm nicht um irgend- welche zu bethätigende Gesinnung, sondern nur um formale Correctheit der Handlungsweise zu thun ist, so findet eine Reaction eigentlich nur gegen Uebertretungen statt, während eine Auszeichnung nach der anderen, der positiven Seite nicht sowohl möglich ist, da mehr als Regelmässigkeit nicht verlangt noch erwartet wird: und Bewunderung ist nicht

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Zitationshilfe: Tönnies, Ferdinand: Gemeinschaft und Gesellschaft. Berlin, 1887, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_gemeinschaft_1887/306>, abgerufen am 24.11.2024.