II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
ein Recht auf "fernere Selbständigkeit und Immedialität"; nur unter diesem Vorbehalte habe Herford einst dem großen Kurfürsten gehuldigt.*)
Die weitaus größten Schwierigkeiten bot doch die Neuordnung der vor- mals sächsischen Gebiete, welche ohnehin der neuen Landesherrschaft anfangs fast ebenso feindselig wie die Polen gegenüberstanden. Alles wehklagte über den Untergang der sächsischen Nation; in Naumburg riß der Pöbel die schwarzen Adler in den Koth, selbst die Ruhigen bezeichneten sich weh- müthig als Mußpreußen -- ein Ausdruck, der in manchen Landstrichen noch viele Jahre im Schwange blieb. So lange die Erwerbung des ge- sammten Königreichs Sachsen in Aussicht stand, hatte Hardenberg nur an eine Personal-Union zu denken gewagt. Jetzt, da man sich mit der Hälfte des Landes begnügen mußte, ergab sich sofort, daß diese Trümmer nicht einmal in einer Provinz zusammenbleiben konnten. Kaum die Anfänge der Staatseinheit, gleichmäßiger moderner Staatsordnung waren durch das schläfrige altständische Regiment Kursachsens geschaffen; die Lande, die man das Herzogthum Sachsen nannte, bestanden in Wahrheit aus sieben lose verbundenen Territorien: aus den Markgrafschaften Ober- und Nieder- lausitz, den beiden Stiftern Merseburg und Naumburg, dem Fürstenthum Querfurt, der Grafschaft Henneberg und einem Stücke der sächsischen Erb- lande. Trotzdem baten die Vertreter des Adels, als im Herbst 1815 eine sächsische Deputation in Berlin erschien, "um Erhaltung der Integrität und Nationalität des Herzogthums Sachsen"; Andere, darunter die Bürger- meister, verwahrten sich dawider und erklärten, sie hegten volles Zutrauen zu der bürgerfreundlichen Regierung Preußens.**) Zur selben Zeit sprachen die Niederlausitzer Stände für die Erhaltung ihrer Privilegien; die Stände der Oberlausitz aber verlangten, "daß die Provinz Lausitz mit keinem anderen Theile der Monarchie verbunden werde": die beiden Lausitzen sollten ein selbständiges Gesammtreich bilden mit der Hauptstadt Görlitz.***)
Wie war es möglich, allen solchen particularistischen Begehren, die ein- ander ins Gesicht schlugen, gerecht zu werden? Zudem lagen diese Land- schaften weithin zerstreut von Görlitz bis Langensalza, abgetrennt von ihrem natürlichen Mittelpunkte, dem Meißnerlande, das bei Sachsen geblieben war. Die Regierung beschloß daher nach längerem Schwanken, die weit nach Osten abgelegene Niederlausitz mit Brandenburg, die Oberlausitz mit Schlesien zu verbinden und vereinigte die übrigen Stücke des Herzogthums Sachsen mit der Altmark, dem Herzogthum Magdeburg und dem kurmainzi- schen Eichsfelde zu einer neuen Provinz. So kamen die vormals sächsischen Landestheile an drei Provinzen und sechs Regierungsbezirke. Was Wunder, daß sie laut klagten und den ganzen Schmerz der Theilung ihres Heimath- landes noch einmal zu erleben glaubten. Die Bitten und Beschwerden
*) Eingabe der Stadt Herford an Hardenberg, 6. Novbr. 1816.
**) Schuckmanns Bericht an Hardenberg, 15. Novbr. 1815.
***) Eingabe der Oberlausitzer Stände an den Staatskanzler, 28. Juni 1815.
II. 5. Die Wiederherſtellung des preußiſchen Staates.
ein Recht auf „fernere Selbſtändigkeit und Immedialität“; nur unter dieſem Vorbehalte habe Herford einſt dem großen Kurfürſten gehuldigt.*)
Die weitaus größten Schwierigkeiten bot doch die Neuordnung der vor- mals ſächſiſchen Gebiete, welche ohnehin der neuen Landesherrſchaft anfangs faſt ebenſo feindſelig wie die Polen gegenüberſtanden. Alles wehklagte über den Untergang der ſächſiſchen Nation; in Naumburg riß der Pöbel die ſchwarzen Adler in den Koth, ſelbſt die Ruhigen bezeichneten ſich weh- müthig als Mußpreußen — ein Ausdruck, der in manchen Landſtrichen noch viele Jahre im Schwange blieb. So lange die Erwerbung des ge- ſammten Königreichs Sachſen in Ausſicht ſtand, hatte Hardenberg nur an eine Perſonal-Union zu denken gewagt. Jetzt, da man ſich mit der Hälfte des Landes begnügen mußte, ergab ſich ſofort, daß dieſe Trümmer nicht einmal in einer Provinz zuſammenbleiben konnten. Kaum die Anfänge der Staatseinheit, gleichmäßiger moderner Staatsordnung waren durch das ſchläfrige altſtändiſche Regiment Kurſachſens geſchaffen; die Lande, die man das Herzogthum Sachſen nannte, beſtanden in Wahrheit aus ſieben loſe verbundenen Territorien: aus den Markgrafſchaften Ober- und Nieder- lauſitz, den beiden Stiftern Merſeburg und Naumburg, dem Fürſtenthum Querfurt, der Grafſchaft Henneberg und einem Stücke der ſächſiſchen Erb- lande. Trotzdem baten die Vertreter des Adels, als im Herbſt 1815 eine ſächſiſche Deputation in Berlin erſchien, „um Erhaltung der Integrität und Nationalität des Herzogthums Sachſen“; Andere, darunter die Bürger- meiſter, verwahrten ſich dawider und erklärten, ſie hegten volles Zutrauen zu der bürgerfreundlichen Regierung Preußens.**) Zur ſelben Zeit ſprachen die Niederlauſitzer Stände für die Erhaltung ihrer Privilegien; die Stände der Oberlauſitz aber verlangten, „daß die Provinz Lauſitz mit keinem anderen Theile der Monarchie verbunden werde“: die beiden Lauſitzen ſollten ein ſelbſtändiges Geſammtreich bilden mit der Hauptſtadt Görlitz.***)
Wie war es möglich, allen ſolchen particulariſtiſchen Begehren, die ein- ander ins Geſicht ſchlugen, gerecht zu werden? Zudem lagen dieſe Land- ſchaften weithin zerſtreut von Görlitz bis Langenſalza, abgetrennt von ihrem natürlichen Mittelpunkte, dem Meißnerlande, das bei Sachſen geblieben war. Die Regierung beſchloß daher nach längerem Schwanken, die weit nach Oſten abgelegene Niederlauſitz mit Brandenburg, die Oberlauſitz mit Schleſien zu verbinden und vereinigte die übrigen Stücke des Herzogthums Sachſen mit der Altmark, dem Herzogthum Magdeburg und dem kurmainzi- ſchen Eichsfelde zu einer neuen Provinz. So kamen die vormals ſächſiſchen Landestheile an drei Provinzen und ſechs Regierungsbezirke. Was Wunder, daß ſie laut klagten und den ganzen Schmerz der Theilung ihres Heimath- landes noch einmal zu erleben glaubten. Die Bitten und Beſchwerden
*) Eingabe der Stadt Herford an Hardenberg, 6. Novbr. 1816.
**) Schuckmanns Bericht an Hardenberg, 15. Novbr. 1815.
***) Eingabe der Oberlauſitzer Stände an den Staatskanzler, 28. Juni 1815.
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ein Recht auf „fernere Selbſtändigkeit und Immedialität“; nur unter dieſem
Vorbehalte habe Herford einſt dem großen Kurfürſten gehuldigt. *)
Die weitaus größten Schwierigkeiten bot doch die Neuordnung der vor-
mals ſächſiſchen Gebiete, welche ohnehin der neuen Landesherrſchaft anfangs
faſt ebenſo feindſelig wie die Polen gegenüberſtanden. Alles wehklagte über
den Untergang der ſächſiſchen Nation; in Naumburg riß der Pöbel die
ſchwarzen Adler in den Koth, ſelbſt die Ruhigen bezeichneten ſich weh-
müthig als Mußpreußen — ein Ausdruck, der in manchen Landſtrichen
noch viele Jahre im Schwange blieb. So lange die Erwerbung des ge-
ſammten Königreichs Sachſen in Ausſicht ſtand, hatte Hardenberg nur an
eine Perſonal-Union zu denken gewagt. Jetzt, da man ſich mit der Hälfte
des Landes begnügen mußte, ergab ſich ſofort, daß dieſe Trümmer nicht
einmal in einer Provinz zuſammenbleiben konnten. Kaum die Anfänge
der Staatseinheit, gleichmäßiger moderner Staatsordnung waren durch
das ſchläfrige altſtändiſche Regiment Kurſachſens geſchaffen; die Lande, die
man das Herzogthum Sachſen nannte, beſtanden in Wahrheit aus ſieben
loſe verbundenen Territorien: aus den Markgrafſchaften Ober- und Nieder-
lauſitz, den beiden Stiftern Merſeburg und Naumburg, dem Fürſtenthum
Querfurt, der Grafſchaft Henneberg und einem Stücke der ſächſiſchen Erb-
lande. Trotzdem baten die Vertreter des Adels, als im Herbſt 1815 eine
ſächſiſche Deputation in Berlin erſchien, „um Erhaltung der Integrität
und Nationalität des Herzogthums Sachſen“; Andere, darunter die Bürger-
meiſter, verwahrten ſich dawider und erklärten, ſie hegten volles Zutrauen
zu der bürgerfreundlichen Regierung Preußens. **) Zur ſelben Zeit ſprachen
die Niederlauſitzer Stände für die Erhaltung ihrer Privilegien; die Stände
der Oberlauſitz aber verlangten, „daß die Provinz Lauſitz mit keinem anderen
Theile der Monarchie verbunden werde“: die beiden Lauſitzen ſollten ein
ſelbſtändiges Geſammtreich bilden mit der Hauptſtadt Görlitz. ***)
Wie war es möglich, allen ſolchen particulariſtiſchen Begehren, die ein-
ander ins Geſicht ſchlugen, gerecht zu werden? Zudem lagen dieſe Land-
ſchaften weithin zerſtreut von Görlitz bis Langenſalza, abgetrennt von ihrem
natürlichen Mittelpunkte, dem Meißnerlande, das bei Sachſen geblieben
war. Die Regierung beſchloß daher nach längerem Schwanken, die weit
nach Oſten abgelegene Niederlauſitz mit Brandenburg, die Oberlauſitz mit
Schleſien zu verbinden und vereinigte die übrigen Stücke des Herzogthums
Sachſen mit der Altmark, dem Herzogthum Magdeburg und dem kurmainzi-
ſchen Eichsfelde zu einer neuen Provinz. So kamen die vormals ſächſiſchen
Landestheile an drei Provinzen und ſechs Regierungsbezirke. Was Wunder,
daß ſie laut klagten und den ganzen Schmerz der Theilung ihres Heimath-
landes noch einmal zu erleben glaubten. Die Bitten und Beſchwerden
*) Eingabe der Stadt Herford an Hardenberg, 6. Novbr. 1816.
**) Schuckmanns Bericht an Hardenberg, 15. Novbr. 1815.
***) Eingabe der Oberlauſitzer Stände an den Staatskanzler, 28. Juni 1815.
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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 196. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/210>, abgerufen am 21.11.2024.
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