Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

Bild:
<< vorherige Seite

II. 5. Die Wiederherstellung des preußischen Staates.
Evangelicorum des Reichstags beiden protestantischen Kirchen gemeinsam.
Sie unterdrückten das Lästern und Schelten der lutherischen Kanzelredner
durch strenge Strafen und durch das Beispiel ihrer eigenen Duldsamkeit;
sie suchten aus der Dogmatik der beiden Kirchen Alles zu entfernen was der
Schwesterkirche Anstoß geben konnte, und wie sie die harte Lehre von der
Gnadenwahl in das Bekenntniß ihrer reformirten Landeskirche niemals auf-
nahmen, so setzten sie auch nach schweren Kämpfen durch, daß die Lutheraner
auf die Austreibung des Teufels verzichteten. Schon Friedrich Wilhelm I.
wollte einen Unterschied zwischen Lutheranern und Reformirten überhaupt
nicht mehr anerkennen; das seien dumme Possen, meinte er kurzab. Das
Landrecht verpflichtete beide Kirchen, ihre Genossen im Nothfall wechsel-
seitig zum Sacramente zuzulassen. Bei der Neuordnung der Verwaltungs-
behörden im Jahre 1808 wurden sodann die sämmtlichen lutherischen
Consistorien sowie das reformirte Kirchendirectorium aufgehoben und die
Kirchenangelegenheiten aller drei Confessionen einer besondern Abtheilung
der Bezirksregierungen überwiesen. Rücksichten der Sparsamkeit gaben
damals den Ausschlag. Indeß erkannte der König bald, daß das Kirchen-
regiment selbständiger Organe nicht entbehren konnte, und stellte daher
durch die Kabinetsordre vom 30. April 1815 die Provinzialconsistorien wieder
her, aber als gemeinsame Behörden für beide evangelische Kirchen. Auch
die am 2. Januar 1817 neu gebildeten Synoden bestanden aus Geistlichen
beider Bekenntnisse. Schritt für Schritt näherte man sich also der Bil-
dung einer großen evangelischen Landeskirche.

Von Jugend auf, Dank seinem Lehrer Sack, hatte Friedrich Wilhelm
den Gedanken der Union mit Liebe ergriffen. Tief gemüthlich wie er sein
Verhältniß zu seinen Unterthanen auffaßte, empfand er es als ein schweres
Unglück, daß er trotz dem gemeinsamen evangelischen Glauben doch nicht
der Kirche der Mehrheit seines Volkes angehörte, daß die Kirche Luthers,
den er unter allen Reformatoren am höchsten stellte, nicht die seine war.
Und dies Gefühl ward nur mächtiger, seit er in Königsberg sich dem
Rationalismus abgewendet hatte. Die evangelische Weissagung "auf daß
sie Alle eins seien gleich wie Du, Vater in mir" erschütterte ihn bis in
die Tiefen des Herzens. "Nach meiner einfältigen Meinung, so sagte er
oft im Gespräche mit geistlichen Herren, ist der Abendmahlsstreit nur eine
unfruchtbare theologische Spitzfindigkeit neben dem schlichten Bibelglauben
des ursprünglichen Christenthums." Er betrachtete die Union als die Rück-
kehr zu dem Geiste des Evangeliums und erfuhr mit Freude, daß sein
geliebter Bischof Borowsky, der fromme, glaubensstarke Lutheraner, dieser
Ansicht ebenso günstig war wie sein reformirter Lehrer Sack. Der bibel-
feste Greis, dessen freudiger Zuruf "dem Menschen geschieht wie er glaubt"
den gebeugten Fürsten so oft in kummervollen Stunden getröstet hatte, war
auch Kants Freund gewesen und stand der modernen Wissenschaft nahe genug
um zu erkennen, daß die Unterscheidungslehren der beiden protestantischen

II. 5. Die Wiederherſtellung des preußiſchen Staates.
Evangelicorum des Reichstags beiden proteſtantiſchen Kirchen gemeinſam.
Sie unterdrückten das Läſtern und Schelten der lutheriſchen Kanzelredner
durch ſtrenge Strafen und durch das Beiſpiel ihrer eigenen Duldſamkeit;
ſie ſuchten aus der Dogmatik der beiden Kirchen Alles zu entfernen was der
Schweſterkirche Anſtoß geben konnte, und wie ſie die harte Lehre von der
Gnadenwahl in das Bekenntniß ihrer reformirten Landeskirche niemals auf-
nahmen, ſo ſetzten ſie auch nach ſchweren Kämpfen durch, daß die Lutheraner
auf die Austreibung des Teufels verzichteten. Schon Friedrich Wilhelm I.
wollte einen Unterſchied zwiſchen Lutheranern und Reformirten überhaupt
nicht mehr anerkennen; das ſeien dumme Poſſen, meinte er kurzab. Das
Landrecht verpflichtete beide Kirchen, ihre Genoſſen im Nothfall wechſel-
ſeitig zum Sacramente zuzulaſſen. Bei der Neuordnung der Verwaltungs-
behörden im Jahre 1808 wurden ſodann die ſämmtlichen lutheriſchen
Conſiſtorien ſowie das reformirte Kirchendirectorium aufgehoben und die
Kirchenangelegenheiten aller drei Confeſſionen einer beſondern Abtheilung
der Bezirksregierungen überwieſen. Rückſichten der Sparſamkeit gaben
damals den Ausſchlag. Indeß erkannte der König bald, daß das Kirchen-
regiment ſelbſtändiger Organe nicht entbehren konnte, und ſtellte daher
durch die Kabinetsordre vom 30. April 1815 die Provinzialconſiſtorien wieder
her, aber als gemeinſame Behörden für beide evangeliſche Kirchen. Auch
die am 2. Januar 1817 neu gebildeten Synoden beſtanden aus Geiſtlichen
beider Bekenntniſſe. Schritt für Schritt näherte man ſich alſo der Bil-
dung einer großen evangeliſchen Landeskirche.

Von Jugend auf, Dank ſeinem Lehrer Sack, hatte Friedrich Wilhelm
den Gedanken der Union mit Liebe ergriffen. Tief gemüthlich wie er ſein
Verhältniß zu ſeinen Unterthanen auffaßte, empfand er es als ein ſchweres
Unglück, daß er trotz dem gemeinſamen evangeliſchen Glauben doch nicht
der Kirche der Mehrheit ſeines Volkes angehörte, daß die Kirche Luthers,
den er unter allen Reformatoren am höchſten ſtellte, nicht die ſeine war.
Und dies Gefühl ward nur mächtiger, ſeit er in Königsberg ſich dem
Rationalismus abgewendet hatte. Die evangeliſche Weiſſagung „auf daß
ſie Alle eins ſeien gleich wie Du, Vater in mir“ erſchütterte ihn bis in
die Tiefen des Herzens. „Nach meiner einfältigen Meinung, ſo ſagte er
oft im Geſpräche mit geiſtlichen Herren, iſt der Abendmahlsſtreit nur eine
unfruchtbare theologiſche Spitzfindigkeit neben dem ſchlichten Bibelglauben
des urſprünglichen Chriſtenthums.“ Er betrachtete die Union als die Rück-
kehr zu dem Geiſte des Evangeliums und erfuhr mit Freude, daß ſein
geliebter Biſchof Borowsky, der fromme, glaubensſtarke Lutheraner, dieſer
Anſicht ebenſo günſtig war wie ſein reformirter Lehrer Sack. Der bibel-
feſte Greis, deſſen freudiger Zuruf „dem Menſchen geſchieht wie er glaubt“
den gebeugten Fürſten ſo oft in kummervollen Stunden getröſtet hatte, war
auch Kants Freund geweſen und ſtand der modernen Wiſſenſchaft nahe genug
um zu erkennen, daß die Unterſcheidungslehren der beiden proteſtantiſchen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0254" n="240"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">II.</hi> 5. Die Wiederher&#x017F;tellung des preußi&#x017F;chen Staates.</fw><lb/><hi rendition="#aq">Evangelicorum</hi> des Reichstags beiden prote&#x017F;tanti&#x017F;chen Kirchen gemein&#x017F;am.<lb/>
Sie unterdrückten das Lä&#x017F;tern und Schelten der lutheri&#x017F;chen Kanzelredner<lb/>
durch &#x017F;trenge Strafen und durch das Bei&#x017F;piel ihrer eigenen Duld&#x017F;amkeit;<lb/>
&#x017F;ie &#x017F;uchten aus der Dogmatik der beiden Kirchen Alles zu entfernen was der<lb/>
Schwe&#x017F;terkirche An&#x017F;toß geben konnte, und wie &#x017F;ie die harte Lehre von der<lb/>
Gnadenwahl in das Bekenntniß ihrer reformirten Landeskirche niemals auf-<lb/>
nahmen, &#x017F;o &#x017F;etzten &#x017F;ie auch nach &#x017F;chweren Kämpfen durch, daß die Lutheraner<lb/>
auf die Austreibung des Teufels verzichteten. Schon Friedrich Wilhelm <hi rendition="#aq">I.</hi><lb/>
wollte einen Unter&#x017F;chied zwi&#x017F;chen Lutheranern und Reformirten überhaupt<lb/>
nicht mehr anerkennen; das &#x017F;eien dumme Po&#x017F;&#x017F;en, meinte er kurzab. Das<lb/>
Landrecht verpflichtete beide Kirchen, ihre Geno&#x017F;&#x017F;en im Nothfall wech&#x017F;el-<lb/>
&#x017F;eitig zum Sacramente zuzula&#x017F;&#x017F;en. Bei der Neuordnung der Verwaltungs-<lb/>
behörden im Jahre 1808 wurden &#x017F;odann die &#x017F;ämmtlichen lutheri&#x017F;chen<lb/>
Con&#x017F;i&#x017F;torien &#x017F;owie das reformirte Kirchendirectorium aufgehoben und die<lb/>
Kirchenangelegenheiten aller drei Confe&#x017F;&#x017F;ionen einer be&#x017F;ondern Abtheilung<lb/>
der Bezirksregierungen überwie&#x017F;en. Rück&#x017F;ichten der Spar&#x017F;amkeit gaben<lb/>
damals den Aus&#x017F;chlag. Indeß erkannte der König bald, daß das Kirchen-<lb/>
regiment &#x017F;elb&#x017F;tändiger Organe nicht entbehren konnte, und &#x017F;tellte daher<lb/>
durch die Kabinetsordre vom 30. April 1815 die Provinzialcon&#x017F;i&#x017F;torien wieder<lb/>
her, aber als gemein&#x017F;ame Behörden für beide evangeli&#x017F;che Kirchen. Auch<lb/>
die am 2. Januar 1817 neu gebildeten Synoden be&#x017F;tanden aus Gei&#x017F;tlichen<lb/>
beider Bekenntni&#x017F;&#x017F;e. Schritt für Schritt näherte man &#x017F;ich al&#x017F;o der Bil-<lb/>
dung einer großen evangeli&#x017F;chen Landeskirche.</p><lb/>
          <p>Von Jugend auf, Dank &#x017F;einem Lehrer Sack, hatte Friedrich Wilhelm<lb/>
den Gedanken der Union mit Liebe ergriffen. Tief gemüthlich wie er &#x017F;ein<lb/>
Verhältniß zu &#x017F;einen Unterthanen auffaßte, empfand er es als ein &#x017F;chweres<lb/>
Unglück, daß er trotz dem gemein&#x017F;amen evangeli&#x017F;chen Glauben doch nicht<lb/>
der Kirche der Mehrheit &#x017F;eines Volkes angehörte, daß die Kirche Luthers,<lb/>
den er unter allen Reformatoren am höch&#x017F;ten &#x017F;tellte, nicht die &#x017F;eine war.<lb/>
Und dies Gefühl ward nur mächtiger, &#x017F;eit er in Königsberg &#x017F;ich dem<lb/>
Rationalismus abgewendet hatte. Die evangeli&#x017F;che Wei&#x017F;&#x017F;agung &#x201E;auf daß<lb/>
&#x017F;ie Alle eins &#x017F;eien gleich wie Du, Vater in mir&#x201C; er&#x017F;chütterte ihn bis in<lb/>
die Tiefen des Herzens. &#x201E;Nach meiner einfältigen Meinung, &#x017F;o &#x017F;agte er<lb/>
oft im Ge&#x017F;präche mit gei&#x017F;tlichen Herren, i&#x017F;t der Abendmahls&#x017F;treit nur eine<lb/>
unfruchtbare theologi&#x017F;che Spitzfindigkeit neben dem &#x017F;chlichten Bibelglauben<lb/>
des ur&#x017F;prünglichen Chri&#x017F;tenthums.&#x201C; Er betrachtete die Union als die Rück-<lb/>
kehr zu dem Gei&#x017F;te des Evangeliums und erfuhr mit Freude, daß &#x017F;ein<lb/>
geliebter Bi&#x017F;chof Borowsky, der fromme, glaubens&#x017F;tarke Lutheraner, die&#x017F;er<lb/>
An&#x017F;icht eben&#x017F;o gün&#x017F;tig war wie &#x017F;ein reformirter Lehrer Sack. Der bibel-<lb/>
fe&#x017F;te Greis, de&#x017F;&#x017F;en freudiger Zuruf &#x201E;dem Men&#x017F;chen ge&#x017F;chieht wie er glaubt&#x201C;<lb/>
den gebeugten Für&#x017F;ten &#x017F;o oft in kummervollen Stunden getrö&#x017F;tet hatte, war<lb/>
auch Kants Freund gewe&#x017F;en und &#x017F;tand der modernen Wi&#x017F;&#x017F;en&#x017F;chaft nahe genug<lb/>
um zu erkennen, daß die Unter&#x017F;cheidungslehren der beiden prote&#x017F;tanti&#x017F;chen<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[240/0254] II. 5. Die Wiederherſtellung des preußiſchen Staates. Evangelicorum des Reichstags beiden proteſtantiſchen Kirchen gemeinſam. Sie unterdrückten das Läſtern und Schelten der lutheriſchen Kanzelredner durch ſtrenge Strafen und durch das Beiſpiel ihrer eigenen Duldſamkeit; ſie ſuchten aus der Dogmatik der beiden Kirchen Alles zu entfernen was der Schweſterkirche Anſtoß geben konnte, und wie ſie die harte Lehre von der Gnadenwahl in das Bekenntniß ihrer reformirten Landeskirche niemals auf- nahmen, ſo ſetzten ſie auch nach ſchweren Kämpfen durch, daß die Lutheraner auf die Austreibung des Teufels verzichteten. Schon Friedrich Wilhelm I. wollte einen Unterſchied zwiſchen Lutheranern und Reformirten überhaupt nicht mehr anerkennen; das ſeien dumme Poſſen, meinte er kurzab. Das Landrecht verpflichtete beide Kirchen, ihre Genoſſen im Nothfall wechſel- ſeitig zum Sacramente zuzulaſſen. Bei der Neuordnung der Verwaltungs- behörden im Jahre 1808 wurden ſodann die ſämmtlichen lutheriſchen Conſiſtorien ſowie das reformirte Kirchendirectorium aufgehoben und die Kirchenangelegenheiten aller drei Confeſſionen einer beſondern Abtheilung der Bezirksregierungen überwieſen. Rückſichten der Sparſamkeit gaben damals den Ausſchlag. Indeß erkannte der König bald, daß das Kirchen- regiment ſelbſtändiger Organe nicht entbehren konnte, und ſtellte daher durch die Kabinetsordre vom 30. April 1815 die Provinzialconſiſtorien wieder her, aber als gemeinſame Behörden für beide evangeliſche Kirchen. Auch die am 2. Januar 1817 neu gebildeten Synoden beſtanden aus Geiſtlichen beider Bekenntniſſe. Schritt für Schritt näherte man ſich alſo der Bil- dung einer großen evangeliſchen Landeskirche. Von Jugend auf, Dank ſeinem Lehrer Sack, hatte Friedrich Wilhelm den Gedanken der Union mit Liebe ergriffen. Tief gemüthlich wie er ſein Verhältniß zu ſeinen Unterthanen auffaßte, empfand er es als ein ſchweres Unglück, daß er trotz dem gemeinſamen evangeliſchen Glauben doch nicht der Kirche der Mehrheit ſeines Volkes angehörte, daß die Kirche Luthers, den er unter allen Reformatoren am höchſten ſtellte, nicht die ſeine war. Und dies Gefühl ward nur mächtiger, ſeit er in Königsberg ſich dem Rationalismus abgewendet hatte. Die evangeliſche Weiſſagung „auf daß ſie Alle eins ſeien gleich wie Du, Vater in mir“ erſchütterte ihn bis in die Tiefen des Herzens. „Nach meiner einfältigen Meinung, ſo ſagte er oft im Geſpräche mit geiſtlichen Herren, iſt der Abendmahlsſtreit nur eine unfruchtbare theologiſche Spitzfindigkeit neben dem ſchlichten Bibelglauben des urſprünglichen Chriſtenthums.“ Er betrachtete die Union als die Rück- kehr zu dem Geiſte des Evangeliums und erfuhr mit Freude, daß ſein geliebter Biſchof Borowsky, der fromme, glaubensſtarke Lutheraner, dieſer Anſicht ebenſo günſtig war wie ſein reformirter Lehrer Sack. Der bibel- feſte Greis, deſſen freudiger Zuruf „dem Menſchen geſchieht wie er glaubt“ den gebeugten Fürſten ſo oft in kummervollen Stunden getröſtet hatte, war auch Kants Freund geweſen und ſtand der modernen Wiſſenſchaft nahe genug um zu erkennen, daß die Unterſcheidungslehren der beiden proteſtantiſchen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/254
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/254>, abgerufen am 24.11.2024.