mißverstanden werden. Hegel selber verdiente zwar keineswegs den Vorwurf knechtischer Gesinnung, den ihm seine Neider zuschleuderten; er ging in seiner Staatslehre über die Wirklichkeit der preußischen Zustände sehr weit hinaus, er forderte Kammern und Schwurgerichte, gewährte dem Monarchen nur das Recht, den Punkt aufs i zu setzen. Doch er war eine conservative Natur. In seinen letzten Jahren schloß er sich eng an die Regierung an und benutzte unbedenklich die Gunst Altenstein's und Johannes Schulze's, um seine wissenschaftlichen Gegner zu beseitigen; seine Berliner Jahrbücher hätte er am liebsten, gleich dem Journal des savans, zu einem Staatsunternehmen umgestaltet. Wenn er das Wirkliche ver- nünftig nannte, so wollte er sicherlich nicht den Stillstand preisen, sondern eine besonnene Staatskunst, die ihre Reformen aus dem Gegebenen heraus gestaltete.
Aber schon erhoben sich -- voran der Jurist Göschen -- einige über- eifrige, hochconservative Schüler, welche im Namen Hegel's Alles, was in Staat und Kirche augenblicklich bestand, für vernünftig erklärten. Und zu- gleich ward offenbar, daß jenes vieldeutige Wort auch im Sinne des wüsten Radicalismus mißbraucht werden konnte. Wenn nur das Vernünftige wirklich war, so durfte ein unreifer Kopf sich wohl berechtigt glauben, die Welt nach seiner Vernunft umzugestalten, das nur scheinbar Wirkliche durch die Wahrheit der Philosophie kurzerhand zu verdrängen. Und dieser dreiste Schluß -- unzweifelhaft das genaue Gegentheil der Meinung Hegel's -- wurde in der That schon von einzelnen Heißspornen gewagt; das junge Volk glaubte den Meister besser zu verstehen, als er sich selber verstand.
Die ersten Anfänge dieses junghegel'schen Radicalismus ließen sich bereits erkennen, als Ed. Gans gegen die historische Rechtsschule zu Felde zog -- ein bewegliches jüdisches Talent, mehr scharfsinnig als geistvoll, wohlbewandert in jener Kunst der Reproduction, welche auf dem Katheder so leicht Erfolge erzielt. Gans durchschaute die Schwächen der Schüler Savigny's, die sich nur zu oft in ideenlose Mikrologie verloren, und er- neuerte, ungleich geschickter als Rotteck, den alten sinnlosen Kampf des Vernunftrechts wider das historische Recht, obgleich die Grundgedanken der Hegel'schen Geschichtsphilosophie den Ideen der historischen Rechtsschule in Wahrheit sehr nahe standen. Der unerquickliche Streit erinnerte stark an die leidigen Mißverständnisse zwischen Kant und Herder; er hatte nur die eine gute Folge, daß Gans sich sammelte und in seinem "Erbrecht" einen Versuch vergleichender Rechtsgeschichte unternahm, der die Lehre Sa- vigny's glücklich ergänzte. Die Schwärmgeister der Hegel'schen Schule aber hatten nunmehr gefunden, was jeder werdenden Partei unentbehrlich ist: einen gemeinsamen Feind. Kampf gegen die Historischen -- hieß jetzt die Losung. Unter diesem Banner sammelte sich eine Schaar radicaler Köpfe, welche, weit hinausschreitend über Gans' liberale Ansichten, Alles bekämpften,
Treitschke, Deutsche Geschichte. III. 46
Die Hegelianer.
mißverſtanden werden. Hegel ſelber verdiente zwar keineswegs den Vorwurf knechtiſcher Geſinnung, den ihm ſeine Neider zuſchleuderten; er ging in ſeiner Staatslehre über die Wirklichkeit der preußiſchen Zuſtände ſehr weit hinaus, er forderte Kammern und Schwurgerichte, gewährte dem Monarchen nur das Recht, den Punkt aufs i zu ſetzen. Doch er war eine conſervative Natur. In ſeinen letzten Jahren ſchloß er ſich eng an die Regierung an und benutzte unbedenklich die Gunſt Altenſtein’s und Johannes Schulze’s, um ſeine wiſſenſchaftlichen Gegner zu beſeitigen; ſeine Berliner Jahrbücher hätte er am liebſten, gleich dem Journal des savans, zu einem Staatsunternehmen umgeſtaltet. Wenn er das Wirkliche ver- nünftig nannte, ſo wollte er ſicherlich nicht den Stillſtand preiſen, ſondern eine beſonnene Staatskunſt, die ihre Reformen aus dem Gegebenen heraus geſtaltete.
Aber ſchon erhoben ſich — voran der Juriſt Göſchen — einige über- eifrige, hochconſervative Schüler, welche im Namen Hegel’s Alles, was in Staat und Kirche augenblicklich beſtand, für vernünftig erklärten. Und zu- gleich ward offenbar, daß jenes vieldeutige Wort auch im Sinne des wüſten Radicalismus mißbraucht werden konnte. Wenn nur das Vernünftige wirklich war, ſo durfte ein unreifer Kopf ſich wohl berechtigt glauben, die Welt nach ſeiner Vernunft umzugeſtalten, das nur ſcheinbar Wirkliche durch die Wahrheit der Philoſophie kurzerhand zu verdrängen. Und dieſer dreiſte Schluß — unzweifelhaft das genaue Gegentheil der Meinung Hegel’s — wurde in der That ſchon von einzelnen Heißſpornen gewagt; das junge Volk glaubte den Meiſter beſſer zu verſtehen, als er ſich ſelber verſtand.
Die erſten Anfänge dieſes junghegel’ſchen Radicalismus ließen ſich bereits erkennen, als Ed. Gans gegen die hiſtoriſche Rechtsſchule zu Felde zog — ein bewegliches jüdiſches Talent, mehr ſcharfſinnig als geiſtvoll, wohlbewandert in jener Kunſt der Reproduction, welche auf dem Katheder ſo leicht Erfolge erzielt. Gans durchſchaute die Schwächen der Schüler Savigny’s, die ſich nur zu oft in ideenloſe Mikrologie verloren, und er- neuerte, ungleich geſchickter als Rotteck, den alten ſinnloſen Kampf des Vernunftrechts wider das hiſtoriſche Recht, obgleich die Grundgedanken der Hegel’ſchen Geſchichtsphiloſophie den Ideen der hiſtoriſchen Rechtsſchule in Wahrheit ſehr nahe ſtanden. Der unerquickliche Streit erinnerte ſtark an die leidigen Mißverſtändniſſe zwiſchen Kant und Herder; er hatte nur die eine gute Folge, daß Gans ſich ſammelte und in ſeinem „Erbrecht“ einen Verſuch vergleichender Rechtsgeſchichte unternahm, der die Lehre Sa- vigny’s glücklich ergänzte. Die Schwärmgeiſter der Hegel’ſchen Schule aber hatten nunmehr gefunden, was jeder werdenden Partei unentbehrlich iſt: einen gemeinſamen Feind. Kampf gegen die Hiſtoriſchen — hieß jetzt die Loſung. Unter dieſem Banner ſammelte ſich eine Schaar radicaler Köpfe, welche, weit hinausſchreitend über Gans’ liberale Anſichten, Alles bekämpften,
Treitſchke, Deutſche Geſchichte. III. 46
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Die Hegelianer.
mißverſtanden werden. Hegel ſelber verdiente zwar keineswegs den Vorwurf
knechtiſcher Geſinnung, den ihm ſeine Neider zuſchleuderten; er ging in
ſeiner Staatslehre über die Wirklichkeit der preußiſchen Zuſtände ſehr
weit hinaus, er forderte Kammern und Schwurgerichte, gewährte dem
Monarchen nur das Recht, den Punkt aufs i zu ſetzen. Doch er war
eine conſervative Natur. In ſeinen letzten Jahren ſchloß er ſich eng an
die Regierung an und benutzte unbedenklich die Gunſt Altenſtein’s und
Johannes Schulze’s, um ſeine wiſſenſchaftlichen Gegner zu beſeitigen; ſeine
Berliner Jahrbücher hätte er am liebſten, gleich dem Journal des savans,
zu einem Staatsunternehmen umgeſtaltet. Wenn er das Wirkliche ver-
nünftig nannte, ſo wollte er ſicherlich nicht den Stillſtand preiſen, ſondern
eine beſonnene Staatskunſt, die ihre Reformen aus dem Gegebenen heraus
geſtaltete.
Aber ſchon erhoben ſich — voran der Juriſt Göſchen — einige über-
eifrige, hochconſervative Schüler, welche im Namen Hegel’s Alles, was in
Staat und Kirche augenblicklich beſtand, für vernünftig erklärten. Und zu-
gleich ward offenbar, daß jenes vieldeutige Wort auch im Sinne des wüſten
Radicalismus mißbraucht werden konnte. Wenn nur das Vernünftige
wirklich war, ſo durfte ein unreifer Kopf ſich wohl berechtigt glauben, die
Welt nach ſeiner Vernunft umzugeſtalten, das nur ſcheinbar Wirkliche
durch die Wahrheit der Philoſophie kurzerhand zu verdrängen. Und dieſer
dreiſte Schluß — unzweifelhaft das genaue Gegentheil der Meinung
Hegel’s — wurde in der That ſchon von einzelnen Heißſpornen gewagt;
das junge Volk glaubte den Meiſter beſſer zu verſtehen, als er ſich ſelber
verſtand.
Die erſten Anfänge dieſes junghegel’ſchen Radicalismus ließen ſich
bereits erkennen, als Ed. Gans gegen die hiſtoriſche Rechtsſchule zu Felde
zog — ein bewegliches jüdiſches Talent, mehr ſcharfſinnig als geiſtvoll,
wohlbewandert in jener Kunſt der Reproduction, welche auf dem Katheder
ſo leicht Erfolge erzielt. Gans durchſchaute die Schwächen der Schüler
Savigny’s, die ſich nur zu oft in ideenloſe Mikrologie verloren, und er-
neuerte, ungleich geſchickter als Rotteck, den alten ſinnloſen Kampf des
Vernunftrechts wider das hiſtoriſche Recht, obgleich die Grundgedanken
der Hegel’ſchen Geſchichtsphiloſophie den Ideen der hiſtoriſchen Rechtsſchule
in Wahrheit ſehr nahe ſtanden. Der unerquickliche Streit erinnerte
ſtark an die leidigen Mißverſtändniſſe zwiſchen Kant und Herder; er hatte
nur die eine gute Folge, daß Gans ſich ſammelte und in ſeinem „Erbrecht“
einen Verſuch vergleichender Rechtsgeſchichte unternahm, der die Lehre Sa-
vigny’s glücklich ergänzte. Die Schwärmgeiſter der Hegel’ſchen Schule aber
hatten nunmehr gefunden, was jeder werdenden Partei unentbehrlich iſt:
einen gemeinſamen Feind. Kampf gegen die Hiſtoriſchen — hieß jetzt die
Loſung. Unter dieſem Banner ſammelte ſich eine Schaar radicaler Köpfe,
welche, weit hinausſchreitend über Gans’ liberale Anſichten, Alles bekämpften,
Treitſchke, Deutſche Geſchichte. III. 46
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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 3: Bis zur Juli-Revolution. Leipzig, 1885, S. 721. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte03_1885/737>, abgerufen am 22.11.2024.
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