Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.Friedrich Wilhelm's Pläne. Constitution; denn obwohl er allen politischen Theorien seine Verachtungauszusprechen liebte, so war er doch selbst ganz durchdrungen von einer unwandelbaren politischen Doctrin. Jener künstliche Gegensatz des revo- lutionären Repräsentativsystems und des legitimen Ständewesens, welchen Gentz einst in der Karlsbader Denkschrift vom Jahre 1819 geschildert hatte, erschien ihm als eine unumstößliche Wahrheit; wie die alte Natur- rechtslehre an ein abstraktes, über allen positiven Gesetzen erhabenes Ver- nunftrecht glaubte, so er an ein historisches Recht der Stände, das ohne Zuthun der Staatsgewalt entstanden, auch von ihr nur anerkannt, nicht aufgehoben werden könne. Die Wahrheit, daß der rechtsbildende Gemeingeist der modernen Völker sich am stärksten in ihren Staatsgesetzen bethätigt, ver- achtete er als eine Verirrung der hegelianischen Staatsvergötterer; von dieser "Staatsallmacht" sollte seine christliche Monarchie sich allezeit fern halten. Haller's Staatslehre feierte jetzt da ihr Urheber schon das siebzigste Jahr überschritten hatte, ihren höchsten Triumph, nur daß diese derbprosaische Machttheorie sich in der Seele Friedrich Wilhelm's zu einem reichgeschmückten künstlerischen Bilde ausgestaltete: die Idee der Staatseinheit galt ihm gar nichts, genug wenn alle Stände und alle Landschaften seines weiten Reichs sich frei und farbenprächtig in ihrer historischen Eigenart entfalteten, auch die Wenden, auch die Litthauer, die Kassuben, die Masuren sich un- gestört ihrer volksthümlichen Sprache und Sitte erfreuten. Alle Härten des alten Systems dachte er zu mildern; also Verzeihung Friedrich Wilhelm’s Pläne. Conſtitution; denn obwohl er allen politiſchen Theorien ſeine Verachtungauszuſprechen liebte, ſo war er doch ſelbſt ganz durchdrungen von einer unwandelbaren politiſchen Doctrin. Jener künſtliche Gegenſatz des revo- lutionären Repräſentativſyſtems und des legitimen Ständeweſens, welchen Gentz einſt in der Karlsbader Denkſchrift vom Jahre 1819 geſchildert hatte, erſchien ihm als eine unumſtößliche Wahrheit; wie die alte Natur- rechtslehre an ein abſtraktes, über allen poſitiven Geſetzen erhabenes Ver- nunftrecht glaubte, ſo er an ein hiſtoriſches Recht der Stände, das ohne Zuthun der Staatsgewalt entſtanden, auch von ihr nur anerkannt, nicht aufgehoben werden könne. Die Wahrheit, daß der rechtsbildende Gemeingeiſt der modernen Völker ſich am ſtärkſten in ihren Staatsgeſetzen bethätigt, ver- achtete er als eine Verirrung der hegelianiſchen Staatsvergötterer; von dieſer „Staatsallmacht“ ſollte ſeine chriſtliche Monarchie ſich allezeit fern halten. Haller’s Staatslehre feierte jetzt da ihr Urheber ſchon das ſiebzigſte Jahr überſchritten hatte, ihren höchſten Triumph, nur daß dieſe derbproſaiſche Machttheorie ſich in der Seele Friedrich Wilhelm’s zu einem reichgeſchmückten künſtleriſchen Bilde ausgeſtaltete: die Idee der Staatseinheit galt ihm gar nichts, genug wenn alle Stände und alle Landſchaften ſeines weiten Reichs ſich frei und farbenprächtig in ihrer hiſtoriſchen Eigenart entfalteten, auch die Wenden, auch die Litthauer, die Kaſſuben, die Maſuren ſich un- geſtört ihrer volksthümlichen Sprache und Sitte erfreuten. Alle Härten des alten Syſtems dachte er zu mildern; alſo Verzeihung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0023" n="9"/><fw place="top" type="header">Friedrich Wilhelm’s Pläne.</fw><lb/> Conſtitution; denn obwohl er allen politiſchen Theorien ſeine Verachtung<lb/> auszuſprechen liebte, ſo war er doch ſelbſt ganz durchdrungen von einer<lb/> unwandelbaren politiſchen Doctrin. 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Die evangeliſche Landeskirche<lb/> aber und die oberſtbiſchöfliche Gewalt des Königthums betrachtete er kaum<lb/> als zu Recht beſtehend: wenn der Proteſtantismus nur erſt alle ungläu-<lb/> bigen Elemente ausgeſtoßen hätte, dann ſollten ſich die Gemeinden der<lb/> Gläubigen aus eigener Kraft, ungeſtört von der Staatsgewalt, ihre Kirche<lb/> neu erbauen, und alſo die unſichtbare Kirche ſichtbar werden. Auch die<lb/> knappe Sparſamkeit des alten Regiments betrachtete er längſt mit Un-<lb/> willen: um eine prächtige, geſchmackvolle, des hohenzollerſchen Namens<lb/> würdige Hofhaltung hoffte er Alles zu verſammeln was Deutſchlands<lb/> Kunſt und Wiſſenſchaft an großen Namen beſaß. 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Friedrich Wilhelm’s Pläne.
Conſtitution; denn obwohl er allen politiſchen Theorien ſeine Verachtung
auszuſprechen liebte, ſo war er doch ſelbſt ganz durchdrungen von einer
unwandelbaren politiſchen Doctrin. Jener künſtliche Gegenſatz des revo-
lutionären Repräſentativſyſtems und des legitimen Ständeweſens, welchen
Gentz einſt in der Karlsbader Denkſchrift vom Jahre 1819 geſchildert
hatte, erſchien ihm als eine unumſtößliche Wahrheit; wie die alte Natur-
rechtslehre an ein abſtraktes, über allen poſitiven Geſetzen erhabenes Ver-
nunftrecht glaubte, ſo er an ein hiſtoriſches Recht der Stände, das ohne
Zuthun der Staatsgewalt entſtanden, auch von ihr nur anerkannt, nicht
aufgehoben werden könne. Die Wahrheit, daß der rechtsbildende Gemeingeiſt
der modernen Völker ſich am ſtärkſten in ihren Staatsgeſetzen bethätigt, ver-
achtete er als eine Verirrung der hegelianiſchen Staatsvergötterer; von
dieſer „Staatsallmacht“ ſollte ſeine chriſtliche Monarchie ſich allezeit fern
halten. Haller’s Staatslehre feierte jetzt da ihr Urheber ſchon das ſiebzigſte
Jahr überſchritten hatte, ihren höchſten Triumph, nur daß dieſe derbproſaiſche
Machttheorie ſich in der Seele Friedrich Wilhelm’s zu einem reichgeſchmückten
künſtleriſchen Bilde ausgeſtaltete: die Idee der Staatseinheit galt ihm
gar nichts, genug wenn alle Stände und alle Landſchaften ſeines weiten
Reichs ſich frei und farbenprächtig in ihrer hiſtoriſchen Eigenart entfalteten,
auch die Wenden, auch die Litthauer, die Kaſſuben, die Maſuren ſich un-
geſtört ihrer volksthümlichen Sprache und Sitte erfreuten.
Alle Härten des alten Syſtems dachte er zu mildern; alſo Verzeihung
für die Demagogen, auch für die Polen, die er als widerrechtlich Unter-
drückte bemitleidete; Freiheit für die Preſſe, und vornehmlich für die Kirche.
Den Groll der Katholiken über den Kölniſchen Biſchofsſtreit hoffte er durch
hochherzige Zugeſtändniſſe zu verſöhnen. Die evangeliſche Landeskirche
aber und die oberſtbiſchöfliche Gewalt des Königthums betrachtete er kaum
als zu Recht beſtehend: wenn der Proteſtantismus nur erſt alle ungläu-
bigen Elemente ausgeſtoßen hätte, dann ſollten ſich die Gemeinden der
Gläubigen aus eigener Kraft, ungeſtört von der Staatsgewalt, ihre Kirche
neu erbauen, und alſo die unſichtbare Kirche ſichtbar werden. Auch die
knappe Sparſamkeit des alten Regiments betrachtete er längſt mit Un-
willen: um eine prächtige, geſchmackvolle, des hohenzollerſchen Namens
würdige Hofhaltung hoffte er Alles zu verſammeln was Deutſchlands
Kunſt und Wiſſenſchaft an großen Namen beſaß. Schon als Kronprinz
hatte er den Ausbau der Marienburg und des Kölner Domes gefördert,
zu Caſtel auf der Felsplatte hoch über der Saar die Gruftkirche ſeiner
lützelburgiſchen Ahnen, auf Stolzenfels das Rheinſchloß der trieriſchen
Kurfürſten ſtattlich hergeſtellt, auf Stahleck die Pfalzgrafenburg der
Altvordern ſeiner Gemahlin wieder zugänglich gemacht; jetzt ſollten über-
all die halbzertrümmerten Bauten der deutſchen Vorfahren prächtig auf-
erſtehen und zugleich den ſchöpferiſchen Talenten des jungen Künſtler-
geſchlechts eine Fülle neuer Aufgaben geſtellt werden. Jeder friſchen Kraft
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