Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.Stahl's Rechtsphilosophie. Denkern jüdischen Blutes. Einem Volke, das seit Jahrhunderten seinen natio-nalen Staat verloren hatte, mußte die lebendige Staatsgesinnung fremd blei- ben; selbst die zwei politischen Schriften Spinoza's verdankten ihren Ruhm nur ihrer mächtigen dialektischen Kraft, nicht der politischen Einsicht. Stahl dagegen wurde so ganz zum Christen und zum Preußen, daß seine Stamm- genossen ihn bald nicht mehr zu den Ihrigen zählen wollten. Er hatte sich, durchaus selbständig, an den Ideen der historischen Rechtsschule ge- bildet. In seiner Rechtsphilosophie widerlegte er zunächst die unlebendigen Abstraktionen der Naturrechtslehre und erwies schlagend, daß es überall nur ein positives, historisch gewordenes Recht geben kann. Nachdem er also die Gegner überwunden, unternahm er sodann "auf der Grundlage christlicher Weltanschauung" ein System der Staats- und Rechtslehre auf- zubauen, und hier verirrte sich sein scharfer und tiefer Geist doch in die Irrwege jener phantastischen Schelling'schen Methode, welche dem Denker, sobald er sich zur Idee des Universums erhoben hätte, das Recht zusprach, die höchsten Probleme ohne Beweise, allein aus der Anschauung jener Idee heraus, zu erklären. Stahl erkannte, daß alles Recht seinen Inhalt aus dem nationalen Bewußtsein, sein Ansehen durch sich selbst empfängt, seinen letzten Grund jedoch nur in dem Gebote des lebendigen, persönlichen, das persönliche Leben der Geschichte beherrschenden Gottes haben kann, ganz wie das Gewissen der Völker und der Einzelnen, das je nach Zeit und Ort so Verschiedenes aussagt, doch die Allen gemeinsame Vorstellung von einem höchsten sittlichen Gute, vom Willen Gottes enthält. Allein er glaubte von diesem Ethos, diesem Gebote Gottes mehr zu wissen, als Sterblichen zu erkennen bestimmt ist; er schrieb dem menschlich nothwendigen Staate zugleich einen göttlichen Charakter zu und wollte in den Geschicken des Staates eine mittelbare Einwirkung des göttlichen Willens erkennen, der- gestalt daß überall selbst die bestimmten Personen der Obrigkeit göttlicher Weihe theilhaftig sein sollten. So gerieth er in das Gebiet des Unbeweis- baren und stellte gerade bei der Erörterung der politischen Grundbegriffe statt wissenschaftlicher Sätze oftmals nur willkürliche subjective Behaup- tungen auf, die er freilich mit dem ganzen Nachdruck einer innerlich er- lebten religiösen Ueberzeugung vortrug. Aber wie gröblich verkannte man ihn doch, wenn man ihn darum Stahl’s Rechtsphiloſophie. Denkern jüdiſchen Blutes. Einem Volke, das ſeit Jahrhunderten ſeinen natio-nalen Staat verloren hatte, mußte die lebendige Staatsgeſinnung fremd blei- ben; ſelbſt die zwei politiſchen Schriften Spinoza’s verdankten ihren Ruhm nur ihrer mächtigen dialektiſchen Kraft, nicht der politiſchen Einſicht. Stahl dagegen wurde ſo ganz zum Chriſten und zum Preußen, daß ſeine Stamm- genoſſen ihn bald nicht mehr zu den Ihrigen zählen wollten. Er hatte ſich, durchaus ſelbſtändig, an den Ideen der hiſtoriſchen Rechtsſchule ge- bildet. In ſeiner Rechtsphiloſophie widerlegte er zunächſt die unlebendigen Abſtraktionen der Naturrechtslehre und erwies ſchlagend, daß es überall nur ein poſitives, hiſtoriſch gewordenes Recht geben kann. Nachdem er alſo die Gegner überwunden, unternahm er ſodann „auf der Grundlage chriſtlicher Weltanſchauung“ ein Syſtem der Staats- und Rechtslehre auf- zubauen, und hier verirrte ſich ſein ſcharfer und tiefer Geiſt doch in die Irrwege jener phantaſtiſchen Schelling’ſchen Methode, welche dem Denker, ſobald er ſich zur Idee des Univerſums erhoben hätte, das Recht zuſprach, die höchſten Probleme ohne Beweiſe, allein aus der Anſchauung jener Idee heraus, zu erklären. Stahl erkannte, daß alles Recht ſeinen Inhalt aus dem nationalen Bewußtſein, ſein Anſehen durch ſich ſelbſt empfängt, ſeinen letzten Grund jedoch nur in dem Gebote des lebendigen, perſönlichen, das perſönliche Leben der Geſchichte beherrſchenden Gottes haben kann, ganz wie das Gewiſſen der Völker und der Einzelnen, das je nach Zeit und Ort ſo Verſchiedenes ausſagt, doch die Allen gemeinſame Vorſtellung von einem höchſten ſittlichen Gute, vom Willen Gottes enthält. Allein er glaubte von dieſem Ethos, dieſem Gebote Gottes mehr zu wiſſen, als Sterblichen zu erkennen beſtimmt iſt; er ſchrieb dem menſchlich nothwendigen Staate zugleich einen göttlichen Charakter zu und wollte in den Geſchicken des Staates eine mittelbare Einwirkung des göttlichen Willens erkennen, der- geſtalt daß überall ſelbſt die beſtimmten Perſonen der Obrigkeit göttlicher Weihe theilhaftig ſein ſollten. So gerieth er in das Gebiet des Unbeweis- baren und ſtellte gerade bei der Erörterung der politiſchen Grundbegriffe ſtatt wiſſenſchaftlicher Sätze oftmals nur willkürliche ſubjective Behaup- tungen auf, die er freilich mit dem ganzen Nachdruck einer innerlich er- lebten religiöſen Ueberzeugung vortrug. Aber wie gröblich verkannte man ihn doch, wenn man ihn darum <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0429" n="415"/><fw place="top" type="header">Stahl’s Rechtsphiloſophie.</fw><lb/> Denkern jüdiſchen Blutes. 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Stahl’s Rechtsphiloſophie.
Denkern jüdiſchen Blutes. Einem Volke, das ſeit Jahrhunderten ſeinen natio-
nalen Staat verloren hatte, mußte die lebendige Staatsgeſinnung fremd blei-
ben; ſelbſt die zwei politiſchen Schriften Spinoza’s verdankten ihren Ruhm
nur ihrer mächtigen dialektiſchen Kraft, nicht der politiſchen Einſicht. Stahl
dagegen wurde ſo ganz zum Chriſten und zum Preußen, daß ſeine Stamm-
genoſſen ihn bald nicht mehr zu den Ihrigen zählen wollten. Er hatte
ſich, durchaus ſelbſtändig, an den Ideen der hiſtoriſchen Rechtsſchule ge-
bildet. In ſeiner Rechtsphiloſophie widerlegte er zunächſt die unlebendigen
Abſtraktionen der Naturrechtslehre und erwies ſchlagend, daß es überall
nur ein poſitives, hiſtoriſch gewordenes Recht geben kann. Nachdem er
alſo die Gegner überwunden, unternahm er ſodann „auf der Grundlage
chriſtlicher Weltanſchauung“ ein Syſtem der Staats- und Rechtslehre auf-
zubauen, und hier verirrte ſich ſein ſcharfer und tiefer Geiſt doch in die
Irrwege jener phantaſtiſchen Schelling’ſchen Methode, welche dem Denker,
ſobald er ſich zur Idee des Univerſums erhoben hätte, das Recht zuſprach,
die höchſten Probleme ohne Beweiſe, allein aus der Anſchauung jener Idee
heraus, zu erklären. Stahl erkannte, daß alles Recht ſeinen Inhalt aus
dem nationalen Bewußtſein, ſein Anſehen durch ſich ſelbſt empfängt, ſeinen
letzten Grund jedoch nur in dem Gebote des lebendigen, perſönlichen, das
perſönliche Leben der Geſchichte beherrſchenden Gottes haben kann, ganz
wie das Gewiſſen der Völker und der Einzelnen, das je nach Zeit und
Ort ſo Verſchiedenes ausſagt, doch die Allen gemeinſame Vorſtellung von
einem höchſten ſittlichen Gute, vom Willen Gottes enthält. Allein er glaubte
von dieſem Ethos, dieſem Gebote Gottes mehr zu wiſſen, als Sterblichen
zu erkennen beſtimmt iſt; er ſchrieb dem menſchlich nothwendigen Staate
zugleich einen göttlichen Charakter zu und wollte in den Geſchicken des
Staates eine mittelbare Einwirkung des göttlichen Willens erkennen, der-
geſtalt daß überall ſelbſt die beſtimmten Perſonen der Obrigkeit göttlicher
Weihe theilhaftig ſein ſollten. So gerieth er in das Gebiet des Unbeweis-
baren und ſtellte gerade bei der Erörterung der politiſchen Grundbegriffe
ſtatt wiſſenſchaftlicher Sätze oftmals nur willkürliche ſubjective Behaup-
tungen auf, die er freilich mit dem ganzen Nachdruck einer innerlich er-
lebten religiöſen Ueberzeugung vortrug.
Aber wie gröblich verkannte man ihn doch, wenn man ihn darum
einen Myſtiker ſchalt. Wie er einſt als bairiſcher Abgeordneter die Rechte
des Landtags tapfer vertheidigt hatte, ſo blieb er ſein Lebelang ein ab-
geſagter Feind aller Staatsſtreiche, aller polizeilichen Willkür. Ein ganz
moderner Menſch bekämpfte er Adam Müller’s theokratiſche Ideen ebenſo
entſchieden wie Haller’s altſtändiſche Staatslehre und erklärte geradehin,
der innerſte Lebenstrieb des Zeitalters bekunde ſich überall in dem Drange,
den Particularismus der Stände durch die nationale Einheit, die patri-
moniale Staatsanſchauung durch die ſtaatliche, conſtitutionelle zu über-
winden. Obwohl er den Traum eines Staatsideals verwarf, ſo hielt er
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