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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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V. 5. Realismus in Kunst und Wissenschaft.
doch die constitutionelle Monarchie für die tiefsinnigste der bestehenden
Staatsformen, wenn sie nur christlich sei, und mit ihr allein befaßten sich
die Hauptabschnitte seiner Staatslehre; denn sein praktischer, ganz auf
das Wirkliche gerichteter Geist verlangte nach den Kämpfen der Gegenwart.
Gelehrte Untersuchungen über die Verfassungsformen der Vergangenheit
reizten ihn nicht, auch hätte sein mäßiges historisches Wissen dazu schwerlich
ausgereicht. Die Idee des christlichen Staates verstand er in einem großen
und freien Sinne; er wollte keineswegs eine Staatskirche, sondern forderte
nur, daß der Staat in Verfassung, Rechtspflege und Verwaltung die christ-
liche Wahrheit befolgen, die Kirchen beschützen, in seinen öffentlichen Hand-
lungen sich selbst zum Christenthum bekennen und demnach den Nicht-
christen zwar alle bürgerlichen, doch nicht die politischen Rechte und Aemter
einräumen solle.

Als die Entscheidung der preußischen Verfassungskämpfe herannahte,
verlangte Stahl (1845) in dem meisterhaft geschriebenen Büchlein über
"das monarchische Princip" beschließende, regelmäßig wiederkehrende Reichs-
stände, damit die Krone nicht durch die Macht der Ereignisse überholt
würde. Doch zugleich erwies er, welche Schranken den constitutio-
nellen Ideen durch Deutschlands monarchische Geschichte gesetzt sind,
und mochte er auch über einzelne Fragen allzu ängstlich urtheilen, so
verdiente er doch wahrlich nicht, daß Dahlmann ihn verspottete; denn
weltkundiger als Dahlmann selbst erkannte er gerade die gefährlichsten
Irrthümer der herrschenden liberalen Doctrin, Irrthümer, von denen sich
erst ein späteres Geschlecht nach schweren Erfahrungen befreit hat. Er zeigte
den Aberwitz des unbeschränkten Widerstandsrechts, die Unmöglichkeit einer
allgemeinen Steuerverweigerung und erwies siegreich, daß Preußens demo-
kratisirte Gesellschaft weder die Herrschaft der Parlamentsmehrheit ertragen,
noch des persönlichen Willens der Krone entbehren kann; was er sodann
über die Gefahren der reinen Kopfzahlwahlen sagte, beginnt erst heute
ganz verstanden zu werden. Er wünschte einen ständisch gegliederten Reichs-
tag, der alle die großen socialen Gegensätze der modernen Gesellschaft in
sich enthalten, insgesammt aber nicht die Interessen der einzelnen Stände,
sondern die einige Nation vertreten sollte, und war also berechtigt, diese
ständische Monarchie constitutionell zu nennen. Unter den systematischen
Theoretikern der hochconservativen Parteien stand Stahl ebenso unver-
gleichlich da wie Gentz unter ihren Publicisten. Die Zeit war jedoch nicht
in der Stimmung, ihm gerecht zu werden. Schon der Name des christlichen
Staates genügte, um die vom Judenthum beherrschte Presse wider ihn
aufzuregen; und allerdings beurtheilte er die inner-kirchlichen Fragen von
Haus aus weit weniger unbefangen als die politischen. Wohl in Folge
seiner bairischen Erfahrungen verlangte er für den Lehrstand der evan-
gelischen Kirche eine Macht, die sich mit der evangelischen Freiheit nicht
mehr vertrug. Also beständig ankämpfend wider die öffentliche Meinung,

V. 5. Realismus in Kunſt und Wiſſenſchaft.
doch die conſtitutionelle Monarchie für die tiefſinnigſte der beſtehenden
Staatsformen, wenn ſie nur chriſtlich ſei, und mit ihr allein befaßten ſich
die Hauptabſchnitte ſeiner Staatslehre; denn ſein praktiſcher, ganz auf
das Wirkliche gerichteter Geiſt verlangte nach den Kämpfen der Gegenwart.
Gelehrte Unterſuchungen über die Verfaſſungsformen der Vergangenheit
reizten ihn nicht, auch hätte ſein mäßiges hiſtoriſches Wiſſen dazu ſchwerlich
ausgereicht. Die Idee des chriſtlichen Staates verſtand er in einem großen
und freien Sinne; er wollte keineswegs eine Staatskirche, ſondern forderte
nur, daß der Staat in Verfaſſung, Rechtspflege und Verwaltung die chriſt-
liche Wahrheit befolgen, die Kirchen beſchützen, in ſeinen öffentlichen Hand-
lungen ſich ſelbſt zum Chriſtenthum bekennen und demnach den Nicht-
chriſten zwar alle bürgerlichen, doch nicht die politiſchen Rechte und Aemter
einräumen ſolle.

Als die Entſcheidung der preußiſchen Verfaſſungskämpfe herannahte,
verlangte Stahl (1845) in dem meiſterhaft geſchriebenen Büchlein über
„das monarchiſche Princip“ beſchließende, regelmäßig wiederkehrende Reichs-
ſtände, damit die Krone nicht durch die Macht der Ereigniſſe überholt
würde. Doch zugleich erwies er, welche Schranken den conſtitutio-
nellen Ideen durch Deutſchlands monarchiſche Geſchichte geſetzt ſind,
und mochte er auch über einzelne Fragen allzu ängſtlich urtheilen, ſo
verdiente er doch wahrlich nicht, daß Dahlmann ihn verſpottete; denn
weltkundiger als Dahlmann ſelbſt erkannte er gerade die gefährlichſten
Irrthümer der herrſchenden liberalen Doctrin, Irrthümer, von denen ſich
erſt ein ſpäteres Geſchlecht nach ſchweren Erfahrungen befreit hat. Er zeigte
den Aberwitz des unbeſchränkten Widerſtandsrechts, die Unmöglichkeit einer
allgemeinen Steuerverweigerung und erwies ſiegreich, daß Preußens demo-
kratiſirte Geſellſchaft weder die Herrſchaft der Parlamentsmehrheit ertragen,
noch des perſönlichen Willens der Krone entbehren kann; was er ſodann
über die Gefahren der reinen Kopfzahlwahlen ſagte, beginnt erſt heute
ganz verſtanden zu werden. Er wünſchte einen ſtändiſch gegliederten Reichs-
tag, der alle die großen ſocialen Gegenſätze der modernen Geſellſchaft in
ſich enthalten, insgeſammt aber nicht die Intereſſen der einzelnen Stände,
ſondern die einige Nation vertreten ſollte, und war alſo berechtigt, dieſe
ſtändiſche Monarchie conſtitutionell zu nennen. Unter den ſyſtematiſchen
Theoretikern der hochconſervativen Parteien ſtand Stahl ebenſo unver-
gleichlich da wie Gentz unter ihren Publiciſten. Die Zeit war jedoch nicht
in der Stimmung, ihm gerecht zu werden. Schon der Name des chriſtlichen
Staates genügte, um die vom Judenthum beherrſchte Preſſe wider ihn
aufzuregen; und allerdings beurtheilte er die inner-kirchlichen Fragen von
Haus aus weit weniger unbefangen als die politiſchen. Wohl in Folge
ſeiner bairiſchen Erfahrungen verlangte er für den Lehrſtand der evan-
geliſchen Kirche eine Macht, die ſich mit der evangeliſchen Freiheit nicht
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[416/0430] V. 5. Realismus in Kunſt und Wiſſenſchaft. doch die conſtitutionelle Monarchie für die tiefſinnigſte der beſtehenden Staatsformen, wenn ſie nur chriſtlich ſei, und mit ihr allein befaßten ſich die Hauptabſchnitte ſeiner Staatslehre; denn ſein praktiſcher, ganz auf das Wirkliche gerichteter Geiſt verlangte nach den Kämpfen der Gegenwart. Gelehrte Unterſuchungen über die Verfaſſungsformen der Vergangenheit reizten ihn nicht, auch hätte ſein mäßiges hiſtoriſches Wiſſen dazu ſchwerlich ausgereicht. Die Idee des chriſtlichen Staates verſtand er in einem großen und freien Sinne; er wollte keineswegs eine Staatskirche, ſondern forderte nur, daß der Staat in Verfaſſung, Rechtspflege und Verwaltung die chriſt- liche Wahrheit befolgen, die Kirchen beſchützen, in ſeinen öffentlichen Hand- lungen ſich ſelbſt zum Chriſtenthum bekennen und demnach den Nicht- chriſten zwar alle bürgerlichen, doch nicht die politiſchen Rechte und Aemter einräumen ſolle. Als die Entſcheidung der preußiſchen Verfaſſungskämpfe herannahte, verlangte Stahl (1845) in dem meiſterhaft geſchriebenen Büchlein über „das monarchiſche Princip“ beſchließende, regelmäßig wiederkehrende Reichs- ſtände, damit die Krone nicht durch die Macht der Ereigniſſe überholt würde. Doch zugleich erwies er, welche Schranken den conſtitutio- nellen Ideen durch Deutſchlands monarchiſche Geſchichte geſetzt ſind, und mochte er auch über einzelne Fragen allzu ängſtlich urtheilen, ſo verdiente er doch wahrlich nicht, daß Dahlmann ihn verſpottete; denn weltkundiger als Dahlmann ſelbſt erkannte er gerade die gefährlichſten Irrthümer der herrſchenden liberalen Doctrin, Irrthümer, von denen ſich erſt ein ſpäteres Geſchlecht nach ſchweren Erfahrungen befreit hat. Er zeigte den Aberwitz des unbeſchränkten Widerſtandsrechts, die Unmöglichkeit einer allgemeinen Steuerverweigerung und erwies ſiegreich, daß Preußens demo- kratiſirte Geſellſchaft weder die Herrſchaft der Parlamentsmehrheit ertragen, noch des perſönlichen Willens der Krone entbehren kann; was er ſodann über die Gefahren der reinen Kopfzahlwahlen ſagte, beginnt erſt heute ganz verſtanden zu werden. Er wünſchte einen ſtändiſch gegliederten Reichs- tag, der alle die großen ſocialen Gegenſätze der modernen Geſellſchaft in ſich enthalten, insgeſammt aber nicht die Intereſſen der einzelnen Stände, ſondern die einige Nation vertreten ſollte, und war alſo berechtigt, dieſe ſtändiſche Monarchie conſtitutionell zu nennen. Unter den ſyſtematiſchen Theoretikern der hochconſervativen Parteien ſtand Stahl ebenſo unver- gleichlich da wie Gentz unter ihren Publiciſten. Die Zeit war jedoch nicht in der Stimmung, ihm gerecht zu werden. Schon der Name des chriſtlichen Staates genügte, um die vom Judenthum beherrſchte Preſſe wider ihn aufzuregen; und allerdings beurtheilte er die inner-kirchlichen Fragen von Haus aus weit weniger unbefangen als die politiſchen. Wohl in Folge ſeiner bairiſchen Erfahrungen verlangte er für den Lehrſtand der evan- geliſchen Kirche eine Macht, die ſich mit der evangeliſchen Freiheit nicht mehr vertrug. Alſo beſtändig ankämpfend wider die öffentliche Meinung,

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/430>, abgerufen am 21.11.2024.