Tschirnhaus, Ehrenfried Walther von: Getreuer Hofmeister auf Academien und Reisen. Hrsg. v. Wolfgang Bernhard von Tschirnhaus. Hannover, 1727.(uu) Die XXX. Anmerckung. (uu) wann er sich darinnen so habilitirte, daßer mit Ehren eine Profession bekleiden könte. Nach dieser kommt logie; 2) Die Theologische Facultät. Hier ist nun zu beklagen, daß sich sonderlich die Teutschen reformirter und evangelischer Religion zu gethane Standes-Personen so wenigauf die Theologie legen, und mei- stens damit zufrieden sind, wenn sie in Thesi richtige Fundamenta erlernet haben, und von ihrem Glauben Rechenschafft geben können; halten es auch vor etwas unanständiges, wenn einer Hof-Predi- ger, Superintendens, Doctor und Profes- sor Theologiae werden wolte; ohngeach- tet sie sehen, daß die Catholischen, inglei- chen auch die Englischen Edel-Leute, Frey-Herrn und Grafen sich gratuliren, wenn sie die Ehre haben allerley geistliche Aemter und Dignitäten zu besitzen, weil sie dadurch ihren gefallenen Familien, ent- weder wieder aufzuhelffen, oder dieselben wenigstens vor dem Untergang zu garanti- ren, und ihr eigen Brod zu erwerben Ge- legenheit bekommen. prudenz; 3) Die Juristische Facultät. Die unter diese gehörigen Studia haben die meisten, sonderlich aber diejenige studierende Cava- liers zu ihrem Haupt-Werck erwehlet, welche dereinstens in denen hohen Regie- rungs-Justitz-Hof-Appellations- und an- dern
(uu) Die XXX. Anmerckung. (uu) wann er ſich darinnen ſo habilitirte, daßer mit Ehren eine Profeſſion bekleiden koͤnte. Nach dieſer kommt logie; 2) Die Theologiſche Facultaͤt. Hier iſt nun zu beklagen, daß ſich ſonderlich die Teutſchen reformirter und evangeliſcher Religion zu gethane Standes-Perſonen ſo wenigauf die Theologie legen, und mei- ſtens damit zufrieden ſind, wenn ſie in Theſi richtige Fundamenta erlernet haben, und von ihrem Glauben Rechenſchafft geben koͤnnen; halten es auch vor etwas unanſtaͤndiges, wenn einer Hof-Predi- ger, Superintendens, Doctor und Profeſ- ſor Theologiæ werden wolte; ohngeach- tet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, inglei- chen auch die Engliſchen Edel-Leute, Frey-Herrn und Grafen ſich gratuliren, wenn ſie die Ehre haben allerley geiſtliche Aemter und Dignitaͤten zu beſitzen, weil ſie dadurch ihren gefallenen Familien, ent- weder wieder aufzuhelffen, oder dieſelben wenigſtens vor dem Untergang zu garanti- ren, und ihr eigen Brod zu erwerben Ge- legenheit bekommen. prudenz; 3) Die Juriſtiſche Facultaͤt. Die unter dieſe gehoͤrigen Studia haben die meiſten, ſonderlich aber diejenige ſtudierende Cava- liers zu ihrem Haupt-Werck erwehlet, welche dereinſtens in denen hohen Regie- rungs-Juſtitz-Hof-Appellations- und an- dern
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Die XXX. Anmerckung. (uu)
⁽uu⁾
wann er ſich darinnen ſo habilitirte, daß
er mit Ehren eine Profeſſion bekleiden
koͤnte. Nach dieſer kommt
2) Die Theologiſche Facultaͤt. Hier iſt
nun zu beklagen, daß ſich ſonderlich die
Teutſchen reformirter und evangeliſcher
Religion zu gethane Standes-Perſonen
ſo wenigauf die Theologie legen, und mei-
ſtens damit zufrieden ſind, wenn ſie in
Theſi richtige Fundamenta erlernet haben,
und von ihrem Glauben Rechenſchafft
geben koͤnnen; halten es auch vor etwas
unanſtaͤndiges, wenn einer Hof-Predi-
ger, Superintendens, Doctor und Profeſ-
ſor Theologiæ werden wolte; ohngeach-
tet ſie ſehen, daß die Catholiſchen, inglei-
chen auch die Engliſchen Edel-Leute,
Frey-Herrn und Grafen ſich gratuliren,
wenn ſie die Ehre haben allerley geiſtliche
Aemter und Dignitaͤten zu beſitzen, weil
ſie dadurch ihren gefallenen Familien, ent-
weder wieder aufzuhelffen, oder dieſelben
wenigſtens vor dem Untergang zu garanti-
ren, und ihr eigen Brod zu erwerben Ge-
legenheit bekommen.
3) Die Juriſtiſche Facultaͤt. Die unter
dieſe gehoͤrigen Studia haben die meiſten,
ſonderlich aber diejenige ſtudierende Cava-
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