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Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.

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wird gar ein scharff gericht gehen vber die Oberherren. Dann den geringen widerferet gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafft werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnd das ist / der Oberkeit Ampt / das auff der einen seiten zur erhaltung der Einigkeit gehöret.

Der Vnterthanen pflicht aber / so auff der ander seiten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangent / stehet darinnen / das sie jrem Fürsten vnd Herrentrew vnd hold sein vnd bleiben jr lebelang. Darzu gehören nu fürnemlich 4. dinge Erstlich ehrerbietung / das Vnterthanen jre von Gott verordnete Oberkeit / Fürsten vnd Herrn gebürlicher weise ehren sollen. Davon beym Syr. am 10. cap: Die Gott fürchten / halten jre Oberkeit in allen ehren Rom 13. Furcht dem furcht gebüret / ehre dem ehre gebüret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehretden König. Vnd das 4. Gebot gehet dahin: Ehre Vater vnd Mitter / auff das dirs wolgehe / vnd du lange lebest auff Erden. Ru wissens auch die Kinder vnd lernens auß jrem Catechismo / das vnter Vater vnd Mutter zugleich Oberkeit Fürsten vnd Herren begriffen werden. Die scheidet Gott neben Vater vnd Mutter / vnd zeucht sie auß für alle andere Personen auff Erden / vnd setzt sie neben sich (Lutherus im grossen Catechismo im 4. Gebot) denn es viel ein höher ding ist ehren / denn lieben / als das nicht allein die liebe begreifft / sondern auch eine Zucht / Demuth vnd Schewe / als gegen einer Mayestet allda verborgen. Syrach befielt 3. Cap. den Kandern / sie sollen Vater vnd Mutter ehren mit That / mit Worten vnd mit Gedult. Das sollen hie die Vnterthanen auff sich ziehen als Kinder jhrer Oberkeit vnd Vaters: Mit der that ehren heist / viel vnd hoch von der Oberkeit im Hertzen halten / vnd nicht allein für Augen / sondern auch hintern Rücken in der warheit sich ehrerbietig erzeigen: mit Worten ehren heist nicht hönisch / vnd verechtlich von Obrigkeit Fürsten vnd Herren reden / als nicht durch verachtung sagen: Der Hertzog von Braunschweig / ewer Herr / ewer Fürst / etc. sondern

wird gar ein scharff gericht gehen vber die Oberherren. Dañ den geringen widerferet gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafft werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnd das ist / der Oberkeit Ampt / das auff der einen seiten zur erhaltung der Einigkeit gehöret.

Der Vnterthanen pflicht aber / so auff der ander seiten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangent / stehet darinnen / das sie jrem Fürsten vnd Herrentrew vnd hold sein vnd bleiben jr lebelang. Darzu gehören nu fürnemlich 4. dinge Erstlich ehrerbietung / das Vnterthanen jre von Gott verordnete Oberkeit / Fürsten vnd Herrn gebürlicher weise ehren sollen. Davon beym Syr. am 10. cap: Die Gott fürchten / halten jre Oberkeit in allen ehren Rom 13. Furcht dem furcht gebüret / ehre dem ehre gebüret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehretden König. Vnd das 4. Gebot gehet dahin: Ehre Vater vnd Mitter / auff das dirs wolgehe / vnd du lange lebest auff Erden. Ru wissens auch die Kinder vñ lernens auß jrem Catechismo / das vnter Vater vnd Mutter zugleich Oberkeit Fürsten vnd Herren begriffen werden. Die scheidet Gott neben Vater vnd Mutter / vnd zeucht sie auß für alle andere Personen auff Erdẽ / vnd setzt sie neben sich (Lutherus im grossen Catechismo im 4. Gebot) denn es viel ein höher ding ist ehren / denn lieben / als das nicht allein die liebe begreifft / sondern auch eine Zucht / Demuth vnd Schewe / als gegen einer Mayestet allda verborgen. Syrach befielt 3. Cap. den Kandern / sie sollen Vater vnd Mutter ehren mit That / mit Worten vnd mit Gedult. Das sollen hie die Vnterthanen auff sich ziehen als Kinder jhrer Oberkeit vnd Vaters: Mit der that ehren heist / viel vnd hoch von der Oberkeit im Hertzen halten / vnd nicht allein für Augen / sondern auch hintern Rücken in der warheit sich ehrerbietig erzeigen: mit Worten ehren heist nicht hönisch / vnd verechtlich von Obrigkeit Fürsten vnd Herren reden / als nicht durch verachtung sagen: Der Hertzog von Braunschweig / ewer Herr / ewer Fürst / etc. sondern

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[0028] wird gar ein scharff gericht gehen vber die Oberherren. Dañ den geringen widerferet gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafft werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnd das ist / der Oberkeit Ampt / das auff der einen seiten zur erhaltung der Einigkeit gehöret. Der Vnterthanen pflicht aber / so auff der ander seiten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangent / stehet darinnen / das sie jrem Fürsten vnd Herrentrew vnd hold sein vnd bleiben jr lebelang. Darzu gehören nu fürnemlich 4. dinge Erstlich ehrerbietung / das Vnterthanen jre von Gott verordnete Oberkeit / Fürsten vnd Herrn gebürlicher weise ehren sollen. Davon beym Syr. am 10. cap: Die Gott fürchten / halten jre Oberkeit in allen ehren Rom 13. Furcht dem furcht gebüret / ehre dem ehre gebüret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehretden König. Vnd das 4. Gebot gehet dahin: Ehre Vater vnd Mitter / auff das dirs wolgehe / vnd du lange lebest auff Erden. Ru wissens auch die Kinder vñ lernens auß jrem Catechismo / das vnter Vater vnd Mutter zugleich Oberkeit Fürsten vnd Herren begriffen werden. Die scheidet Gott neben Vater vnd Mutter / vnd zeucht sie auß für alle andere Personen auff Erdẽ / vnd setzt sie neben sich (Lutherus im grossen Catechismo im 4. Gebot) denn es viel ein höher ding ist ehren / denn lieben / als das nicht allein die liebe begreifft / sondern auch eine Zucht / Demuth vnd Schewe / als gegen einer Mayestet allda verborgen. Syrach befielt 3. Cap. den Kandern / sie sollen Vater vnd Mutter ehren mit That / mit Worten vnd mit Gedult. Das sollen hie die Vnterthanen auff sich ziehen als Kinder jhrer Oberkeit vnd Vaters: Mit der that ehren heist / viel vnd hoch von der Oberkeit im Hertzen halten / vnd nicht allein für Augen / sondern auch hintern Rücken in der warheit sich ehrerbietig erzeigen: mit Worten ehren heist nicht hönisch / vnd verechtlich von Obrigkeit Fürsten vnd Herren reden / als nicht durch verachtung sagen: Der Hertzog von Braunschweig / ewer Herr / ewer Fürst / etc. sondern

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_huldigungspredigt_1616/28>, abgerufen am 03.12.2024.