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Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

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zugelegt vnd zugeschrieben / nicht alß ob das Fleisch Christi alle das jenige wircke / was zu vollnführung vnd verrichtung dieses Amptwercks gehöret / den sonsten wehre zu diesem werck die Göttliche Natur vnd deren Wirckung nicht von nöten / etc.

Antwort: Ehr Stein tichtet vns hieran / alß wenn vnsere Lehr vnd meinung wehre / daß Christi Fleisch die lebendigmachung also zugelegt vnd mit getheilet / alß ob es alle das jenige wircke was zu vollnführung vnd verrichtung dieses Ampts gehöre / vnd wehre zu diesem werck die Göttliche Natur vnd deren Wirckung nicht von nöten. Diß hat sich Ehr Stein treumen lassen / den wir die lebendigmachung Christi Fleisch in der Persöhnlichen vereinigung zuschreiben mit vnd neben der Göttlichen Natur vnd jhrer Wirckung: Den es sein nicht zweyerley lebendigmachung / sondern eine / der Göttlichen Natur Eigenschafft / der Menschlichen Natur aber oder dem Fleisch Christi in vnd durch die Persöhnliche vereinigung mit getheilet. So wird auch Ehr Stein weiter nicht leugnenkönnen / daß die lebendigmachende Krafft oder die Krafft lebendig zumachen eine Göttliche Eigenschafft vnd Göttliche Krafft sey / den ja GOtt alleine vnd keine Creatur lebendig machen kan. Nun wird aber Christi Menschlichen Natur oder Fleisch solches zugeschrieben. Dahin den auch Christi Wort deutlich gehen / wenn er spricht: Mein Fleisch ist eine lebendigmachende Speise: Vnd die alten Lehrer Carnem Christi vivificam genant vnd geehrtt haben.

Derwegen muß Ehr Stein entweder nach geben. Christi Fleisch oder Menschlich Natur sey an vnd für sich selbst lebendigmachend / welches er aber nicht wird nachgeben / wie wirs auch nicht thun: oder er muß nachgeben / daß Christi Fleisch oder Menschlichen Natur solche Göttliche Eigenschafft lebendig zu machen sey in vnnd durch die Persöhnliche vereinigung mit getheilet oder zugelegt. Bleibet also gewiß vnd wahr / daß

zugelegt vnd zugeschrieben / nicht alß ob das Fleisch Christi alle das jenige wircke / was zu vollnführung vnd verrichtung dieses Amptwercks gehöret / den sonsten wehre zu diesem werck die Göttliche Natur vnd deren Wirckung nicht von nöten / etc.

Antwort: Ehr Stein tichtet vns hieran / alß weñ vnsere Lehr vnd meinung wehre / daß Christi Fleisch die lebendigmachung also zugelegt vnd mit getheilet / alß ob es alle das jenige wircke was zu vollnführung vnd verrichtung dieses Ampts gehöre / vnd wehre zu diesem werck die Göttliche Natur vnd deren Wirckung nicht von nöten. Diß hat sich Ehr Stein treumen lassen / den wir die lebendigmachung Christi Fleisch in der Persöhnlichen vereinigung zuschreiben mit vnd neben der Göttlichen Natur vnd jhrer Wirckung: Den es sein nicht zweyerley lebendigmachung / sondern eine / der Göttlichen Natur Eigenschafft / der Menschlichen Natur aber oder dem Fleisch Christi in vnd durch die Persöhnliche vereinigung mit getheilet. So wird auch Ehr Stein weiter nicht leugnenkönnen / daß die lebendigmachende Krafft oder die Krafft lebendig zumachen eine Göttliche Eigenschafft vnd Göttliche Krafft sey / den ja GOtt alleine vnd keine Creatur lebendig machen kan. Nun wird aber Christi Menschlichen Natur oder Fleisch solches zugeschrieben. Dahin den auch Christi Wort deutlich gehen / wenn er spricht: Mein Fleisch ist eine lebendigmachende Speise: Vnd die alten Lehrer Carnem Christi vivificam genant vnd geehrtt haben.

Derwegen muß Ehr Stein entweder nach geben. Christi Fleisch oder Menschlich Natur sey an vnd für sich selbst lebendigmachend / welches er aber nicht wird nachgeben / wie wirs auch nicht thun: oder er muß nachgeben / daß Christi Fleisch oder Menschlichen Natur solche Göttliche Eigenschafft lebendig zu machen sey in vnnd durch die Persöhnliche vereinigung mit getheilet oder zugelegt. Bleibet also gewiß vnd wahr / daß

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/28>, abgerufen am 03.12.2024.