ließ, welche in ihrer gelungenen bündigen Art hier eine Stelle wohl verdient. Seine Erklärung lautete: "Es umschleicht mich seit ein paar Monaten hier in der Stadt, vielleicht auch in Briefen nach fremden Orten, über eine am 18. Oktober vorigen Jahres von mir be¬ absichtigte Handlung, ein lügenhaftes unwürdiges Ge¬ rede, welches auch weiterhin von Personen, die mich nicht kennen, oder von der Veranlassung nichts wissen, noch mehr von Uebelwollenden, auf eine gehässige, ja ehrenrührige Weise wiederholt und ausgebildet werden kann. Dies zwingt mich, hierdurch öffentlich anzuzeigen, daß ich seit dem 20. Januar, nach dem Gutachten eines Rechtsgelehrten, eine rechtliche Untersuchung darüber bei einem hiesigen Gerichtshofe veranlaßt habe. Bis zur Beendigung der Untersuchung erkläre ich hiermit einem jeden, der ohne Beweis die verbreitete Geschichte weiter erzählt, oder sie auf irgend eine Art zum Nachtheil meiner Ehre erwähnt, den ersten für einen leichtsinni¬ gen, verächtlichen Schwätzer, den letzten für einen bos¬ haften Verläumder. Möchte diese Anzeige, außer ihrer nächsten Absicht, zugleich jedem, der es in gegenwärti¬ ger Zeit bedarf, bei seinen Reden nicht weniger, als bei Handlungen, Vorsicht empfehlen, damit ihm nicht nach so vielen andern auch Gesundheit des gemeinen Menschenverstandes oder des Herzens verloren gehe. Für solche werden hier, dem Zwecke dieses Blattes gemäß,
ließ, welche in ihrer gelungenen buͤndigen Art hier eine Stelle wohl verdient. Seine Erklaͤrung lautete: „Es umſchleicht mich ſeit ein paar Monaten hier in der Stadt, vielleicht auch in Briefen nach fremden Orten, uͤber eine am 18. Oktober vorigen Jahres von mir be¬ abſichtigte Handlung, ein luͤgenhaftes unwuͤrdiges Ge¬ rede, welches auch weiterhin von Perſonen, die mich nicht kennen, oder von der Veranlaſſung nichts wiſſen, noch mehr von Uebelwollenden, auf eine gehaͤſſige, ja ehrenruͤhrige Weiſe wiederholt und ausgebildet werden kann. Dies zwingt mich, hierdurch oͤffentlich anzuzeigen, daß ich ſeit dem 20. Januar, nach dem Gutachten eines Rechtsgelehrten, eine rechtliche Unterſuchung daruͤber bei einem hieſigen Gerichtshofe veranlaßt habe. Bis zur Beendigung der Unterſuchung erklaͤre ich hiermit einem jeden, der ohne Beweis die verbreitete Geſchichte weiter erzaͤhlt, oder ſie auf irgend eine Art zum Nachtheil meiner Ehre erwaͤhnt, den erſten fuͤr einen leichtſinni¬ gen, veraͤchtlichen Schwaͤtzer, den letzten fuͤr einen bos¬ haften Verlaͤumder. Moͤchte dieſe Anzeige, außer ihrer naͤchſten Abſicht, zugleich jedem, der es in gegenwaͤrti¬ ger Zeit bedarf, bei ſeinen Reden nicht weniger, als bei Handlungen, Vorſicht empfehlen, damit ihm nicht nach ſo vielen andern auch Geſundheit des gemeinen Menſchenverſtandes oder des Herzens verloren gehe. Fuͤr ſolche werden hier, dem Zwecke dieſes Blattes gemaͤß,
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ließ, welche in ihrer gelungenen buͤndigen Art hier eine
Stelle wohl verdient. Seine Erklaͤrung lautete: „Es
umſchleicht mich ſeit ein paar Monaten hier in der
Stadt, vielleicht auch in Briefen nach fremden Orten,
uͤber eine am 18. Oktober vorigen Jahres von mir be¬
abſichtigte Handlung, ein luͤgenhaftes unwuͤrdiges Ge¬
rede, welches auch weiterhin von Perſonen, die mich
nicht kennen, oder von der Veranlaſſung nichts wiſſen,
noch mehr von Uebelwollenden, auf eine gehaͤſſige, ja
ehrenruͤhrige Weiſe wiederholt und ausgebildet werden
kann. Dies zwingt mich, hierdurch oͤffentlich anzuzeigen,
daß ich ſeit dem 20. Januar, nach dem Gutachten eines
Rechtsgelehrten, eine rechtliche Unterſuchung daruͤber bei
einem hieſigen Gerichtshofe veranlaßt habe. Bis zur
Beendigung der Unterſuchung erklaͤre ich hiermit einem
jeden, der ohne Beweis die verbreitete Geſchichte weiter
erzaͤhlt, oder ſie auf irgend eine Art zum Nachtheil
meiner Ehre erwaͤhnt, den erſten fuͤr einen leichtſinni¬
gen, veraͤchtlichen Schwaͤtzer, den letzten fuͤr einen bos¬
haften Verlaͤumder. Moͤchte dieſe Anzeige, außer ihrer
naͤchſten Abſicht, zugleich jedem, der es in gegenwaͤrti¬
ger Zeit bedarf, bei ſeinen Reden nicht weniger, als
bei Handlungen, Vorſicht empfehlen, damit ihm nicht
nach ſo vielen andern auch Geſundheit des gemeinen
Menſchenverſtandes oder des Herzens verloren gehe. Fuͤr
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Varnhagen von Ense, Karl August: Denkwürdigkeiten und vermischte Schriften. Bd. 2. Mannheim, 1837, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/varnhagen_denkwuerdigkeiten02_1837/155>, abgerufen am 21.11.2024.
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