welche zarte Mistik, die Grundlinien der Bürger¬ ehre verwebt wurden; wie klar das, in früher Erziehung geübte Kombinazionsvermögen, die Nothwendigkeit des Rechtes, in den viel erwei¬ teten und berichtigten Gesellschaftsbeziehungen, einsieht; wie sorgsam weise Jahrhunderte zu fer¬ nen suchten, was gereizte Begierden wecken, niedere Leidenschaften entflammen kann; immer war doch der Stoff des Widerstrebens gegen das Gute, in der Sterblichen Brust nicht ganz zu tilgen. Die Eigensucht will hie und da immer noch zum Schaden des Gesammtvortheils auf sich beziehen, und sind die Verbrechen gleich bei weitem seltener als Ehedem, hören wir, Dank sei es den besseren Zeiten! nie von solchen, die vor Jahrhunderten noch die menschliche Na¬ tur entweihten, so wird das Gesetz doch biswei¬ len umgangen, und ein ernsterer Widerstand in warnenden, auch drohenden Ahndungen, ist nö¬ thig. Er geht vom Mosestempel aus. Hier wird Recht gesprochen über den Frevler, wie¬ wohl, von zehn Jahren zu zehn Jahren, die Straf¬ satzungen haben gemindert werden können, in¬ dem die traurigen Fälle, wo sie eintreten mu߬ ten, abnahmen. Hier werden auch Streitigkei¬
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welche zarte Miſtik, die Grundlinien der Buͤrger¬ ehre verwebt wurden; wie klar das, in fruͤher Erziehung geuͤbte Kombinazionsvermoͤgen, die Nothwendigkeit des Rechtes, in den viel erwei¬ teten und berichtigten Geſellſchaftsbeziehungen, einſieht; wie ſorgſam weiſe Jahrhunderte zu fer¬ nen ſuchten, was gereizte Begierden wecken, niedere Leidenſchaften entflammen kann; immer war doch der Stoff des Widerſtrebens gegen das Gute, in der Sterblichen Bruſt nicht ganz zu tilgen. Die Eigenſucht will hie und da immer noch zum Schaden des Geſammtvortheils auf ſich beziehen, und ſind die Verbrechen gleich bei weitem ſeltener als Ehedem, hoͤren wir, Dank ſei es den beſſeren Zeiten! nie von ſolchen, die vor Jahrhunderten noch die menſchliche Na¬ tur entweihten, ſo wird das Geſetz doch biswei¬ len umgangen, und ein ernſterer Widerſtand in warnenden, auch drohenden Ahndungen, iſt noͤ¬ thig. Er geht vom Moſestempel aus. Hier wird Recht geſprochen uͤber den Frevler, wie¬ wohl, von zehn Jahren zu zehn Jahren, die Straf¬ ſatzungen haben gemindert werden koͤnnen, in¬ dem die traurigen Faͤlle, wo ſie eintreten mu߬ ten, abnahmen. Hier werden auch Streitigkei¬
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welche zarte Miſtik, die Grundlinien der Buͤrger¬
ehre verwebt wurden; wie klar das, in fruͤher
Erziehung geuͤbte Kombinazionsvermoͤgen, die
Nothwendigkeit des Rechtes, in den viel erwei¬
teten und berichtigten Geſellſchaftsbeziehungen,
einſieht; wie ſorgſam weiſe Jahrhunderte zu fer¬
nen ſuchten, was gereizte Begierden wecken,
niedere Leidenſchaften entflammen kann; immer
war doch der Stoff des Widerſtrebens gegen das
Gute, in der Sterblichen Bruſt nicht ganz zu
tilgen. Die Eigenſucht will hie und da immer
noch zum Schaden des Geſammtvortheils auf
ſich beziehen, und ſind die Verbrechen gleich
bei weitem ſeltener als Ehedem, hoͤren wir,
Dank ſei es den beſſeren Zeiten! nie von ſolchen,
die vor Jahrhunderten noch die menſchliche Na¬
tur entweihten, ſo wird das Geſetz doch biswei¬
len umgangen, und ein ernſterer Widerſtand in
warnenden, auch drohenden Ahndungen, iſt noͤ¬
thig. Er geht vom Moſestempel aus. Hier
wird Recht geſprochen uͤber den Frevler, wie¬
wohl, von zehn Jahren zu zehn Jahren, die Straf¬
ſatzungen haben gemindert werden koͤnnen, in¬
dem die traurigen Faͤlle, wo ſie eintreten mu߬
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Voß, Julius von: Ini. Ein Roman aus dem ein und zwanzigsten Jahrhundert. Berlin, 1810, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/voss_ini_1810/204>, abgerufen am 24.11.2024.
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