sie in den Erziehungsschulen der Heimath auch im Laufen, Ringen, Schwimmen, daneben im Gedächtnißrechnen und den ersten Elementen der Meßkunde und Naturlehre unterrichtet wor¬ den. Auch über ihre wohlbegriffene Religions- und Bürgermoral hatten sie Zeugnisse abzulegen, und von Aeltern und Lehrern, die Bescheinigung einer sorgsamen und von gutem Willen begleite¬ ten Anwendung der Jugend, einzureichen.
Fiel diese Prüfung zu ihrem Nachtheile aus, war die Abweisung von der Ehre, einst das Va¬ terland vertheidigen zu helfen, die Folge. Hie¬ mit war ein drückendes Abwenden der öffentli¬ chen Achtung verbunden, kein Mädchen von Zart¬ gefühl reichte einem solchen die Hand, nie durfte er hoffen, ein öffentlich Amt zu bekleiden. War es ein Fürstensohn, sah er sich von der Erbfolge seines Vaters ausgeschlossen.
Diese harte Ahndung sowohl, als auch die Allgemeinheit guter Erziehung, woran auch der Unbemittelte Theil nehmen konnte, machten ei¬ nen solchen Fall höchst selten.
Ward dagegen der Rekrut angenommen, em¬ pfing er ein Kriegergewand und Waffen. Man theilte ihn einem Haufen zu, er bezog eine La¬
ſie in den Erziehungsſchulen der Heimath auch im Laufen, Ringen, Schwimmen, daneben im Gedaͤchtnißrechnen und den erſten Elementen der Meßkunde und Naturlehre unterrichtet wor¬ den. Auch uͤber ihre wohlbegriffene Religions- und Buͤrgermoral hatten ſie Zeugniſſe abzulegen, und von Aeltern und Lehrern, die Beſcheinigung einer ſorgſamen und von gutem Willen begleite¬ ten Anwendung der Jugend, einzureichen.
Fiel dieſe Pruͤfung zu ihrem Nachtheile aus, war die Abweiſung von der Ehre, einſt das Va¬ terland vertheidigen zu helfen, die Folge. Hie¬ mit war ein druͤckendes Abwenden der oͤffentli¬ chen Achtung verbunden, kein Maͤdchen von Zart¬ gefuͤhl reichte einem ſolchen die Hand, nie durfte er hoffen, ein oͤffentlich Amt zu bekleiden. War es ein Fuͤrſtenſohn, ſah er ſich von der Erbfolge ſeines Vaters ausgeſchloſſen.
Dieſe harte Ahndung ſowohl, als auch die Allgemeinheit guter Erziehung, woran auch der Unbemittelte Theil nehmen konnte, machten ei¬ nen ſolchen Fall hoͤchſt ſelten.
Ward dagegen der Rekrut angenommen, em¬ pfing er ein Kriegergewand und Waffen. Man theilte ihn einem Haufen zu, er bezog eine La¬
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0094"n="82"/>ſie in den Erziehungsſchulen der Heimath auch<lb/>
im Laufen, Ringen, Schwimmen, daneben im<lb/>
Gedaͤchtnißrechnen und den erſten Elementen<lb/>
der Meßkunde und Naturlehre unterrichtet wor¬<lb/>
den. Auch uͤber ihre wohlbegriffene Religions-<lb/>
und Buͤrgermoral hatten ſie Zeugniſſe abzulegen,<lb/>
und von Aeltern und Lehrern, die Beſcheinigung<lb/>
einer ſorgſamen und von gutem Willen begleite¬<lb/>
ten Anwendung der Jugend, einzureichen.</p><lb/><p>Fiel dieſe Pruͤfung zu ihrem Nachtheile aus,<lb/>
war die Abweiſung von der Ehre, einſt das Va¬<lb/>
terland vertheidigen zu helfen, die Folge. Hie¬<lb/>
mit war ein druͤckendes Abwenden der oͤffentli¬<lb/>
chen Achtung verbunden, kein Maͤdchen von Zart¬<lb/>
gefuͤhl reichte einem ſolchen die Hand, nie durfte<lb/>
er hoffen, ein oͤffentlich Amt zu bekleiden. War<lb/>
es ein Fuͤrſtenſohn, ſah er ſich von der Erbfolge<lb/>ſeines Vaters ausgeſchloſſen.</p><lb/><p>Dieſe harte Ahndung ſowohl, als auch die<lb/>
Allgemeinheit guter Erziehung, woran auch der<lb/>
Unbemittelte Theil nehmen konnte, machten ei¬<lb/>
nen ſolchen Fall hoͤchſt ſelten.</p><lb/><p>Ward dagegen der Rekrut angenommen, em¬<lb/>
pfing er ein Kriegergewand und Waffen. Man<lb/>
theilte ihn einem Haufen zu, er bezog eine La¬<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[82/0094]
ſie in den Erziehungsſchulen der Heimath auch
im Laufen, Ringen, Schwimmen, daneben im
Gedaͤchtnißrechnen und den erſten Elementen
der Meßkunde und Naturlehre unterrichtet wor¬
den. Auch uͤber ihre wohlbegriffene Religions-
und Buͤrgermoral hatten ſie Zeugniſſe abzulegen,
und von Aeltern und Lehrern, die Beſcheinigung
einer ſorgſamen und von gutem Willen begleite¬
ten Anwendung der Jugend, einzureichen.
Fiel dieſe Pruͤfung zu ihrem Nachtheile aus,
war die Abweiſung von der Ehre, einſt das Va¬
terland vertheidigen zu helfen, die Folge. Hie¬
mit war ein druͤckendes Abwenden der oͤffentli¬
chen Achtung verbunden, kein Maͤdchen von Zart¬
gefuͤhl reichte einem ſolchen die Hand, nie durfte
er hoffen, ein oͤffentlich Amt zu bekleiden. War
es ein Fuͤrſtenſohn, ſah er ſich von der Erbfolge
ſeines Vaters ausgeſchloſſen.
Dieſe harte Ahndung ſowohl, als auch die
Allgemeinheit guter Erziehung, woran auch der
Unbemittelte Theil nehmen konnte, machten ei¬
nen ſolchen Fall hoͤchſt ſelten.
Ward dagegen der Rekrut angenommen, em¬
pfing er ein Kriegergewand und Waffen. Man
theilte ihn einem Haufen zu, er bezog eine La¬
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Voß, Julius von: Ini. Ein Roman aus dem ein und zwanzigsten Jahrhundert. Berlin, 1810, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/voss_ini_1810/94>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.