pwa_285.001 auf die verschiedenen Arten der Beredsamkeit, auf die geistliche pwa_285.002 und auf die weltliche. Es finden aber innerhalb jenes allgemeinen Grundrisses pwa_285.003 zwischen diesen beiden nicht unbeträchtliche Unterschiede statt, pwa_285.004 ja die geistliche Beredsamkeit selbst folgt in verschiedenen Ländern pwa_285.005 verschiedenen Methoden des Entwurfes, und wir sind dadurch genöthigt, pwa_285.006 die verschiedenartige Anwendung jener allgemeinen Vorschriften pwa_285.007 noch nach diesen beiden Richtungen hin ins Besondere zu verfolgen, pwa_285.008 namentlich aber die geistliche Beredsamkeit näher ins Auge zu fassen.
pwa_285.009 Von einer captatio benevolentiae im eigentlichen und vollen Sinne pwa_285.010 des Wortes kann im Grunde nur bei der weltlichen Beredsamkeit pwa_285.011 gesprochen werden, und auch hier bei der gerichtlichen weniger als pwa_285.012 bei der politischen. Die Persönlichkeit des Redners kommt nur dann pwa_285.013 in rechten Betracht, und Wohlwollen oder Widerwille der Zuhörerschaft pwa_285.014 gegen dieselbe ist nur dann von entscheidender Bedeutung, pwa_285.015 wenn es sich um Fragen der Staatsweisheit handelt, bei denen es pwa_285.016 auf das Für oder Wider der Parteien ankommt. Wenn sich da ein pwa_285.017 Einzelner zum Wortführer aufwirft, muss ihm freilich Alles daran pwa_285.018 gelegen sein, denjenigen unter seinen Zuhörern, die bei der politischen pwa_285.019 Gegenpartei stehn, wenigstens für diesen Fall die Ungunst und Unfreundlichkeit pwa_285.020 zu benehmen, die sie gegen ihn sonst empfinden mögen. Nur pwa_285.021 wo er einen solchen Widerstand der Gesinnung nicht zu fürchten hat, pwa_285.022 oder wo er ihn getrost übersehen und verachten darf, da darf auch pwa_285.023 der politische Redner die captatio benevolentiae ganz bei Seite lassen pwa_285.024 und seinen Vortrag gleich mit dem vollen objectiven Gewicht der pwa_285.025 narratio facti beginnen. Das wird aber immer nur ausnahmsweise pwa_285.026 vorkommen; Beispiele bieten hiefür Ciceros erste und zweite Rede pwa_285.027 gegen Catilina. Bei gerichtlichen Reden ist die Persönlichkeit des pwa_285.028 Redners nur dann von gleichem Belange wie bei politischen, wenn pwa_285.029 er auch hier einen Widerwillen, namentlich aus politischer Parteisucht pwa_285.030 fürchten muss, wenn er dem Einflusse politischer Gesinnungen auf pwa_285.031 die Entscheidung nicht politischer Rechtshändel vorzubeugen hat. pwa_285.032 Cicero macht häufig aus diesem Grunde von der captatio benevolentiae pwa_285.033 Gebrauch. In den meisten Fällen gerichtlicher Beredsamkeit kann pwa_285.034 aber dieser Theil des Exordiums nicht den Zweck haben, eine feindselige pwa_285.035 Stimmung in eine geneigte Stimmung zu verwandeln, sondern pwa_285.036 eben nur den, die Zuhörerschaft geneigt zu machen, geneigt zur Aufmerksamkeit pwa_285.037 auf die narratio facti, geneigt zur Gelehrigkeit für die pwa_285.038 expositio und die disputatio. Da genügen denn vollkommen einige pwa_285.039 Worte der Bescheidenheit und der freundlichen Anerkennung; und pwa_285.040 zwar einer wirklich bescheidenen Bescheidenheit: ein gerichtlicher pwa_285.041 Redner, der sich selbst gar zu tief herabsetzt und so den Zuhörern
pwa_285.001 auf die verschiedenen Arten der Beredsamkeit, auf die geistliche pwa_285.002 und auf die weltliche. Es finden aber innerhalb jenes allgemeinen Grundrisses pwa_285.003 zwischen diesen beiden nicht unbeträchtliche Unterschiede statt, pwa_285.004 ja die geistliche Beredsamkeit selbst folgt in verschiedenen Ländern pwa_285.005 verschiedenen Methoden des Entwurfes, und wir sind dadurch genöthigt, pwa_285.006 die verschiedenartige Anwendung jener allgemeinen Vorschriften pwa_285.007 noch nach diesen beiden Richtungen hin ins Besondere zu verfolgen, pwa_285.008 namentlich aber die geistliche Beredsamkeit näher ins Auge zu fassen.
pwa_285.009 Von einer captatio benevolentiae im eigentlichen und vollen Sinne pwa_285.010 des Wortes kann im Grunde nur bei der weltlichen Beredsamkeit pwa_285.011 gesprochen werden, und auch hier bei der gerichtlichen weniger als pwa_285.012 bei der politischen. Die Persönlichkeit des Redners kommt nur dann pwa_285.013 in rechten Betracht, und Wohlwollen oder Widerwille der Zuhörerschaft pwa_285.014 gegen dieselbe ist nur dann von entscheidender Bedeutung, pwa_285.015 wenn es sich um Fragen der Staatsweisheit handelt, bei denen es pwa_285.016 auf das Für oder Wider der Parteien ankommt. Wenn sich da ein pwa_285.017 Einzelner zum Wortführer aufwirft, muss ihm freilich Alles daran pwa_285.018 gelegen sein, denjenigen unter seinen Zuhörern, die bei der politischen pwa_285.019 Gegenpartei stehn, wenigstens für diesen Fall die Ungunst und Unfreundlichkeit pwa_285.020 zu benehmen, die sie gegen ihn sonst empfinden mögen. Nur pwa_285.021 wo er einen solchen Widerstand der Gesinnung nicht zu fürchten hat, pwa_285.022 oder wo er ihn getrost übersehen und verachten darf, da darf auch pwa_285.023 der politische Redner die captatio benevolentiae ganz bei Seite lassen pwa_285.024 und seinen Vortrag gleich mit dem vollen objectiven Gewicht der pwa_285.025 narratio facti beginnen. Das wird aber immer nur ausnahmsweise pwa_285.026 vorkommen; Beispiele bieten hiefür Ciceros erste und zweite Rede pwa_285.027 gegen Catilina. Bei gerichtlichen Reden ist die Persönlichkeit des pwa_285.028 Redners nur dann von gleichem Belange wie bei politischen, wenn pwa_285.029 er auch hier einen Widerwillen, namentlich aus politischer Parteisucht pwa_285.030 fürchten muss, wenn er dem Einflusse politischer Gesinnungen auf pwa_285.031 die Entscheidung nicht politischer Rechtshändel vorzubeugen hat. pwa_285.032 Cicero macht häufig aus diesem Grunde von der captatio benevolentiae pwa_285.033 Gebrauch. In den meisten Fällen gerichtlicher Beredsamkeit kann pwa_285.034 aber dieser Theil des Exordiums nicht den Zweck haben, eine feindselige pwa_285.035 Stimmung in eine geneigte Stimmung zu verwandeln, sondern pwa_285.036 eben nur den, die Zuhörerschaft geneigt zu machen, geneigt zur Aufmerksamkeit pwa_285.037 auf die narratio facti, geneigt zur Gelehrigkeit für die pwa_285.038 expositio und die disputatio. Da genügen denn vollkommen einige pwa_285.039 Worte der Bescheidenheit und der freundlichen Anerkennung; und pwa_285.040 zwar einer wirklich bescheidenen Bescheidenheit: ein gerichtlicher pwa_285.041 Redner, der sich selbst gar zu tief herabsetzt und so den Zuhörern
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auf die verschiedenen Arten der Beredsamkeit, auf die geistliche pwa_285.002
und auf die weltliche. Es finden aber innerhalb jenes allgemeinen Grundrisses pwa_285.003
zwischen diesen beiden nicht unbeträchtliche Unterschiede statt, pwa_285.004
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verschiedenen Methoden des Entwurfes, und wir sind dadurch genöthigt, pwa_285.006
die verschiedenartige Anwendung jener allgemeinen Vorschriften pwa_285.007
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Von einer captatio benevolentiae im eigentlichen und vollen Sinne pwa_285.010
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zwar einer wirklich bescheidenen Bescheidenheit: ein gerichtlicher pwa_285.041
Redner, der sich selbst gar zu tief herabsetzt und so den Zuhörern
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Wackernagel, Wilhelm: Poetik, Rhetorik und Stilistik: Academische Vorlesungen. Hrsg. v. L. Sieber. Halle, 1873, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wackernagel_poetik_1873/303>, abgerufen am 22.11.2024.
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