Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.ben. Als der Todtschlag ruchbar/ und solcher den Söhnen angezeiget worden/ haben sie sich gantz kläglich gestellt/ und alsobald die Mutter besichtigen zu lassen begehrt. Das Gericht befindet den tödtlichen Schlag/ und stehet in den Gedancken/ als ob die Mutter/ zu Abhelffung ihrer vermeynten öffentlichen Schande/ mit dem beygelegten eisernen Keil sich selbsten erschlagen hätte. Sie wird daher auffgeschnitten/ aber kein schwangerer/ sondern nur ein Wassersüchtiger Leib gefunden: Deßwegen sie auch ehrlich begraben worden. Acht Tag hernach stirbt auch der eine hinterlassene Sohn/ aus grosser Betrübniß seines Hertzens: Dem andern aber/ so den tödtlichen Schlag gethan/ wachet in der Einsamkeit auch das Gewissen auff/ er gehet selbst hin zu dem Gericht / bekennet seine Schuld/ und bitter umb das Recht; so er auch erlangt hat. Vnd wurd ihm erstlich seine rechte Hand abgehauen; hernach wurde er mit einem höltzernen Schlegel/ wie ein Ochß vor das Haupt geschlagen/ davon er zu Boden siel/ aber noch lebte/ weiter ward ihm das Hertz aus dem Leibe gerissen/ und zweymal auff den Mund; folgends das Haupt abgeschlagen/ und der Leib in vier stück getheilet/ welche biß auff den Abend/ an einem daselbst auffgerichten Holtz hängen blieben/ aber/ wegen der Adelichen Freundschafft/ so dann begraben worden seyn. ben. Als der Todtschlag ruchbar/ und solcher den Söhnen angezeiget worden/ haben sie sich gantz kläglich gestellt/ und alsobald die Mutter besichtigen zu lassen begehrt. Das Gericht befindet den tödtlichen Schlag/ und stehet in den Gedancken/ als ob die Mutter/ zu Abhelffung ihrer vermeynten öffentlichen Schande/ mit dem beygelegten eisernen Keil sich selbsten erschlagen hätte. Sie wird daher auffgeschnitten/ aber kein schwangerer/ sondern nur ein Wassersüchtiger Leib gefunden: Deßwegen sie auch ehrlich begraben worden. Acht Tag hernach stirbt auch der eine hinterlassene Sohn/ aus grosser Betrübniß seines Hertzens: Dem andern aber/ so den tödtlichen Schlag gethan/ wachet in der Einsamkeit auch das Gewissen auff/ er gehet selbst hin zu dem Gericht / bekennet seine Schuld/ und bitter umb das Recht; so er auch erlangt hat. Vnd wurd ihm erstlich seine rechte Hand abgehauen; hernach wurde er mit einem höltzernen Schlegel/ wie ein Ochß vor das Haupt geschlagen/ davon er zu Boden siel/ aber noch lebte/ weiter ward ihm das Hertz aus dem Leibe gerissen/ und zweymal auff den Mund; folgends das Haupt abgeschlagen/ und der Leib in vier stück getheilet/ welche biß auff den Abend/ an einem daselbst auffgerichten Holtz hängen blieben/ aber/ wegen der Adelichen Freundschafft/ so dann begraben worden seyn. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0392" n="372"/> ben. Als der Todtschlag ruchbar/ und solcher den Söhnen angezeiget worden/ haben sie sich gantz kläglich gestellt/ und alsobald die Mutter besichtigen zu lassen begehrt. Das Gericht befindet den tödtlichen Schlag/ und stehet in den Gedancken/ als ob die Mutter/ zu Abhelffung ihrer vermeynten öffentlichen Schande/ mit dem beygelegten eisernen Keil sich selbsten erschlagen hätte. Sie wird daher auffgeschnitten/ aber kein schwangerer/ sondern nur ein Wassersüchtiger Leib gefunden: Deßwegen sie auch ehrlich begraben worden. Acht Tag hernach stirbt auch der eine hinterlassene Sohn/ aus grosser Betrübniß seines Hertzens: Dem andern aber/ so den tödtlichen Schlag gethan/ wachet in der Einsamkeit auch das Gewissen auff/ er gehet selbst hin zu dem Gericht / bekennet seine Schuld/ und bitter umb das Recht; so er auch erlangt hat. Vnd wurd ihm erstlich seine rechte Hand abgehauen; hernach wurde er mit einem höltzernen Schlegel/ wie ein Ochß vor das Haupt geschlagen/ davon er zu Boden siel/ aber noch lebte/ weiter ward ihm das Hertz aus dem Leibe gerissen/ und zweymal auff den Mund; folgends das Haupt abgeschlagen/ und der Leib in vier stück getheilet/ welche biß auff den Abend/ an einem daselbst auffgerichten Holtz hängen blieben/ aber/ wegen der Adelichen Freundschafft/ so dann begraben worden seyn.</p> </div> </body> </text> </TEI> [372/0392]
ben. Als der Todtschlag ruchbar/ und solcher den Söhnen angezeiget worden/ haben sie sich gantz kläglich gestellt/ und alsobald die Mutter besichtigen zu lassen begehrt. Das Gericht befindet den tödtlichen Schlag/ und stehet in den Gedancken/ als ob die Mutter/ zu Abhelffung ihrer vermeynten öffentlichen Schande/ mit dem beygelegten eisernen Keil sich selbsten erschlagen hätte. Sie wird daher auffgeschnitten/ aber kein schwangerer/ sondern nur ein Wassersüchtiger Leib gefunden: Deßwegen sie auch ehrlich begraben worden. Acht Tag hernach stirbt auch der eine hinterlassene Sohn/ aus grosser Betrübniß seines Hertzens: Dem andern aber/ so den tödtlichen Schlag gethan/ wachet in der Einsamkeit auch das Gewissen auff/ er gehet selbst hin zu dem Gericht / bekennet seine Schuld/ und bitter umb das Recht; so er auch erlangt hat. Vnd wurd ihm erstlich seine rechte Hand abgehauen; hernach wurde er mit einem höltzernen Schlegel/ wie ein Ochß vor das Haupt geschlagen/ davon er zu Boden siel/ aber noch lebte/ weiter ward ihm das Hertz aus dem Leibe gerissen/ und zweymal auff den Mund; folgends das Haupt abgeschlagen/ und der Leib in vier stück getheilet/ welche biß auff den Abend/ an einem daselbst auffgerichten Holtz hängen blieben/ aber/ wegen der Adelichen Freundschafft/ so dann begraben worden seyn.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |