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Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669.

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len Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen.

2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart / darumb warnet sie vor solchem Laster.

369.

Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden.

MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht / sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du / mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-

len Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen.

2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart / darumb warnet sie vor solchem Laster.

369.

Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden.

MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht / sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du / mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-

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[712/0732] len Eltern zur Nachfolge/ daß sie vielmehr vor ihre Kinder sorgen sollen/ wenn sie gebohren sind/ und in der besten Blüte ihrer Erziehung stehen. 2. Es hat aber diese Mutter wol gewust/ was der Jugend/ und sonderlich Weibes-Personen pflegt in Hertzen zu stecken/ nehmlich die Kleider Hoffart / darumb warnet sie vor solchem Laster. 369. Gerichts Sachen sollen öffentlich gehandelt werden. MArsias des Königes Antigoni Bruder hat mit einem Gerichtlich eine Sache außzuführen/ und bat den König/ daß Er dieselbe nicht öffentlich für Gericht / sondern daheim in Verhör nehmen wolte. Darauff der König antwortet: Wann wir sollen Gerichtlich handeln/ so kan ja solches nirgend besser/ als öffentlich und für Gerichte geschehen/ da es männiglich hören und richten mag. So du / mein Bruder/ weissest/ daß du eine böse Sache hast/ warumb zanckestu? Hast du aber eine gute Sache/ warumb scheuestu das Liecht/ und wilt deine Sache/ so da ans Liecht und für Gericht gehöret/ daheim im finstern ent-

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Zitationshilfe: Walther, Johann: Tempe Historica [...] Lust- und Schauplatz [...] anmuthiger und wolrichender Blumen. Jena, 1669, S. 712. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walther_tempe_1669/732>, abgerufen am 26.06.2024.