[Spaltenumbruch]
6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.
7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.
Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: "Er wird botel beschischim" - er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim[Spaltenumbruch]
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. Tendlau, S. 232.)
8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet. - Birlinger, 1156.
*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n. - Hennig, 315; Eichwald, 2091.
Zwölfschlund.
* Hei öss e Twelfschlunk. - Frischbier, 4195.
Zwug.
* A Zwug1 zu stellen. - (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawic komus laznie. (Vgl. Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.)
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6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.
7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.
Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: „Er wird botel beschischim“ – er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim[Spaltenumbruch]
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. Tendlau, S. 232.)
8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet. – Birlinger, 1156.
*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n. – Hennig, 315; Eichwald, 2091.
Zwölfschlund.
* Hei öss e Twelfschlunk. – Frischbier, 4195.
Zwug.
* A Zwug1 zu stellen. – (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawić komuś łaźnię. (Vgl. Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.)
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6 Wenn in den Zwölfen der Wind stark geht, gibt es viel Obst.
7 Wenn man ihn zu Zwölfen hinzuthut, so lauft das Dutzend nicht über.
Von einem unbedeutenden Menschen, der weder Einfluss noch Gewicht besitzt. Eine jüdisch-deutsche Redensart sagt von einem solchen: Er wird botel beschischim. Nach den jüdischen Speisegesetzen wird Verbotenes, wenn es sich mit Erlaubtem vermischt hat, mit wenigen Ausnahmen aufgehoben, wenn es nur den sechzigsten Theil desselben ausmacht. Man sagt daher von einem unbedeutenden Menschen, der sich in einer Gesellschaft bedeutender Männer befindet: „Er wird botel beschischim“ – er geht auf in sechzig. Es kann aber auch ein bedeutender Mann botel beschischim
werden, wenn sein Einfluss durch eine Menge unbedeutender Dinge aufgehoben wird. (Vgl. Tendlau, S. 232.)
8 Zwölf ist a Dutzet, dreizehn ist a Butzet. – Birlinger, 1156.
*9 Et is in 'n Twölften, man darf den Wulf nich nän'n. – Hennig, 315; Eichwald, 2091.
Zwölfschlund.
* Hei öss e Twelfschlunk. – Frischbier, 4195.
Zwug.
* A Zwug1 zu stellen. – (Jüd.-deutsch. Warschau.)
1) Vom altdeutschen zwagen = baden. Jemand etwas einbrocken. Im Sinne der polnischen und vielleicht aus dieser entstandenen Redensart: Sprawić komuś łaźnię. (Vgl. Bad 10 u. Wurzbach, II, 10.)
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Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 5. Leipzig, 1880, S. [340]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wander_sprichwoerterlexikon05_1880/352>, abgerufen am 22.11.2024.
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