Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.Bauordnung für Oesterreich. Bei Anwendung von Dippelböden muß die Hauptmauer mit jedem Geschosse Nachdem übrigens durch die Beschaffenheit der Bauten, der gewählten Decken- Mittelmauern, die zwischen zwei Gebäudetracten zur Auflage der beiderseitigen Stirnmauern an den beiden schmalen äußeren Seiten der Gebäude, worauf Scheidemauern können, wenn die Zimmertiefe nicht über 6m beträgt, mit einer Haben jedoch die Scheidemauern die Zimmerdecken zu tragen, so müssen die- Die Bauordnung für Klagenfurt bestimmt: § 52. Die Mauerstärken sind abhängig von der Belastung der Mauern, von a) Die Hauptmauern, sowie alle inneren Mauern an den Stellen, wo sie Bauordnung für Oeſterreich. Bei Anwendung von Dippelböden muß die Hauptmauer mit jedem Geſchoſſe Nachdem übrigens durch die Beſchaffenheit der Bauten, der gewählten Decken- Mittelmauern, die zwiſchen zwei Gebäudetracten zur Auflage der beiderſeitigen Stirnmauern an den beiden ſchmalen äußeren Seiten der Gebäude, worauf Scheidemauern können, wenn die Zimmertiefe nicht über 6m beträgt, mit einer Haben jedoch die Scheidemauern die Zimmerdecken zu tragen, ſo müſſen die- Die Bauordnung für Klagenfurt beſtimmt: § 52. Die Mauerſtärken ſind abhängig von der Belaſtung der Mauern, von a) Die Hauptmauern, ſowie alle inneren Mauern an den Stellen, wo ſie <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <pb facs="#f0217" n="201"/> <fw place="top" type="header">Bauordnung für Oeſterreich.</fw><lb/> <p>Bei Anwendung von Dippelböden muß die Hauptmauer mit jedem Geſchoſſe<lb/> abwärts die Stärke der Hauptmauern um 8<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> zunehmen, im Fundamente aber<lb/> jedenfalls um 16<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> ſtärker gehalten werden, als im Erdgeſchoſſe.</p><lb/> <p>Nachdem übrigens durch die Beſchaffenheit der Bauten, der gewählten Decken-<lb/> conſtruktionen, durch die Anwendung von Gewölben oder beſonderen Materialien<lb/> rückſichtlich der Mauerverſtärkungen nach unten Ausnahmen eintreten können, ſo<lb/> ſteht der betreffenden Behörde in ſolchen ſpeciellen Fällen die Entſcheidung über<lb/> deren Geſtattung zu.</p><lb/> <p>Mittelmauern, die zwiſchen zwei Gebäudetracten zur Auflage der beiderſeitigen<lb/> Zimmerdecken beſtimmt ſind, erhalten im oberſten Geſchoſſe, wenn ſie von Ziegeln<lb/> hergeſtellt werden, dort wo nicht darin enthaltene Rauchfänge eine größere Stärke<lb/> erfordern, eine Dicke von 1 Ziegel, wenn ſie aber von Stein oder gemiſchtem Mauer-<lb/> werke hergeſtellt werden, eine Dicke von 1½ Ziegel, und in jedem Stockwerke ab-<lb/> wärts eine Verſtärkung von 16<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi>, indem die beiderſeitige 16<hi rendition="#sup"><hi rendition="#aq">zm</hi></hi> Deckenauflage durch<lb/> den Abſatz des Mauerkörpers und durch die Verſetzung der Hohlkehle gewonnen wird.</p><lb/> <p>Stirnmauern an den beiden ſchmalen äußeren Seiten der Gebäude, worauf<lb/> die Feuermauer des Daches aufzuführen kommt, erhalten im oberſten Stockwerke<lb/> die Stärke von 1½ Ziegel, und nach abwärts von 2 Ziegel. 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Bauordnung für Oeſterreich.
Bei Anwendung von Dippelböden muß die Hauptmauer mit jedem Geſchoſſe
abwärts die Stärke der Hauptmauern um 8zm zunehmen, im Fundamente aber
jedenfalls um 16zm ſtärker gehalten werden, als im Erdgeſchoſſe.
Nachdem übrigens durch die Beſchaffenheit der Bauten, der gewählten Decken-
conſtruktionen, durch die Anwendung von Gewölben oder beſonderen Materialien
rückſichtlich der Mauerverſtärkungen nach unten Ausnahmen eintreten können, ſo
ſteht der betreffenden Behörde in ſolchen ſpeciellen Fällen die Entſcheidung über
deren Geſtattung zu.
Mittelmauern, die zwiſchen zwei Gebäudetracten zur Auflage der beiderſeitigen
Zimmerdecken beſtimmt ſind, erhalten im oberſten Geſchoſſe, wenn ſie von Ziegeln
hergeſtellt werden, dort wo nicht darin enthaltene Rauchfänge eine größere Stärke
erfordern, eine Dicke von 1 Ziegel, wenn ſie aber von Stein oder gemiſchtem Mauer-
werke hergeſtellt werden, eine Dicke von 1½ Ziegel, und in jedem Stockwerke ab-
wärts eine Verſtärkung von 16zm, indem die beiderſeitige 16zm Deckenauflage durch
den Abſatz des Mauerkörpers und durch die Verſetzung der Hohlkehle gewonnen wird.
Stirnmauern an den beiden ſchmalen äußeren Seiten der Gebäude, worauf
die Feuermauer des Daches aufzuführen kommt, erhalten im oberſten Stockwerke
die Stärke von 1½ Ziegel, und nach abwärts von 2 Ziegel. In der Regel ſoll
jedes Haus ſeine eigene Stirnmauer erhalten; treten jedoch Umſtände ein, welche
die Herſtellung einer gemeinſchaftlichen Mauer erfordern, und erklären die Nach-
barn in einer zur grundbücherlichen Einverleibung auf ihren Häuſern geeigneten
Urkunde ihr Einverſtändniß über die gemeinſchaftliche Benutzung, ſo hat die gemein-
ſchaftliche Mauer im oberſten Geſchoſſe die gleiche Dicke zu erhalten, und iſt, wenn
dieſelbe etwa gleichzeitig zur Auflage der beiderſeitigen Zimmerdecken zu dienen hat,
von Stockwerk zu Stockwerk abwärts in gleicher Weiſe, wie dies für Mittelmauern
vorgezeichnet iſt, zu verſtärken.
Scheidemauern können, wenn die Zimmertiefe nicht über 6m beträgt, mit einer
Stärke von 16zm hergeſtellt werden.
Haben jedoch die Scheidemauern die Zimmerdecken zu tragen, ſo müſſen die-
ſelben im oberſten Geſchoſſe mit einer Stärke von 30zm hergeſtellt werden und in
den unteren Stockwerken in gleicher Art, wie dies für die Mittelmauern vorgezeichnet
iſt, verſtärkt werden (Vorſchriften über Riegelwände ſiehe 1. Band S. 146).
Die Bauordnung für Klagenfurt beſtimmt:
§ 52. Die Mauerſtärken ſind abhängig von der Belaſtung der Mauern, von
dem verwendeten Materiale, von der Höhe der Stockwerke und der Conſtruktion
der Decken, es können daher nur die nachfolgenden allgemeinen Beſtimmungen feſt-
geſetzt werden:
a) Die Hauptmauern, ſowie alle inneren Mauern an den Stellen, wo ſie
Rauchfänge enthalten, müſſen wenigſtens 45zm ſtark ausgeführt werden. Die Haupt-
mauer des oberſten Stockwerkes muß, wenn die Zimmertiefe 6m überſchreitet, min-
deſtens 2 Ziegel ſtark ſein. Es können die Hauptmauern in mehreren Stockwerken
gleiche Mauerſtärke erhalten. Bei dreiſtöckigen Gebäuden dürfen die Hauptmauern
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