Wieland, Christoph Martin: Geschichte des Agathon. Bd. 2. Frankfurt (Main) u. a., 1767.Agathon. so vielen Augen beobachtet, und verbunden war, vonallem Rechenschaft zu geben, und nichts ohne die Ein- stimmung des Prinzen, oder, welches eine Zeitlang einer- ley war, seines Repräsentanten, zu unternehmen. Wir könnten ohne Zweifel viel schönes von der Staats- Nur
Agathon. ſo vielen Augen beobachtet, und verbunden war, vonallem Rechenſchaft zu geben, und nichts ohne die Ein- ſtimmung des Prinzen, oder, welches eine Zeitlang einer- ley war, ſeines Repraͤſentanten, zu unternehmen. Wir koͤnnten ohne Zweifel viel ſchoͤnes von der Staats- Nur
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Agathon.
ſo vielen Augen beobachtet, und verbunden war, von
allem Rechenſchaft zu geben, und nichts ohne die Ein-
ſtimmung des Prinzen, oder, welches eine Zeitlang einer-
ley war, ſeines Repraͤſentanten, zu unternehmen.
Wir koͤnnten ohne Zweifel viel ſchoͤnes von der Staats-
Verwaltung Agathons ſagen, wenn wir uns in eine
ausfuͤhrliche Erzaͤhlung aller der nuͤzlichen Ordnungen
und Einrichtungen ausbreiten wollten, welche er in
Abſicht der Staats-Oeconomie, der Einziehung und
Verwaltung der oͤffentlichen Einkuͤnfte, der Policey, der
Landwirthſchaft, des Handlungs-Weſens, und (welches
in ſeinen Augen eines der weſentlichſten Stuͤke war) der
oͤffentlichen Sitten und der Bildung der Jugend, theils
wuͤrklich zu machen anfieng, theils gemacht haben wuͤrde,
wenn ihm die Zeit dazu gelaſſen worden waͤre. Allein
alles dieſes gehoͤrt nicht zu dem Plan des gegenwaͤrtigen
Werkes; und es waͤre in der That nicht abzuſehen,
wozu ein ſolcher Détail in unſern Tagen nuzen ſollte,
worinn die Kunſt zu regieren einen Schwung genom-
men zu haben ſcheint, der die Maasregeln und das
Beyſpiel unſers Helden eben ſo unnuͤz macht, als die
Projecte des guten Abbts von Saint Pierre, patrioti-
ſchen Gedaͤchtniſſes. Die Art, wie ſich Agathon eh-
mals ſeines Anſehens und Vermoͤgens zu Athen bedient
hat, kan unſern Leſern einen hinlaͤnglichen Begrif da-
von geben, wie er ſich einer beynahe unumſchraͤnkten
Macht und eines koͤniglichen Vermoͤgens bedient haben
werde.
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