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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Besoldungen.
schlusse des historischen teiles, dass das demokratische prinzip stätig
gewachsen wäre, wofür die besoldung der ekklesie ein beleg war. ohne
dass direct darauf zurückgedeutet würde, lernen wir hier die steigerung
von 1/2 drachme zu Agyrrhios zeit auf eine ganze, und für die kuria
ekklesia gar 11/2. die beteiligung war also immer noch nicht stark
genug gewesen, und es ist sehr begreiflich, dass man einen starken
besuch wenigstens für die sitzungen herbeizuführen strebte, in denen
sonst eine geschickte agitation die absetzung eines beamten oder die
annahme einer tollen eisangelie mit leichtigkeit durchsetzen konnte,
wenn nur eine genügende herde stimmvieh aufgetrieben war. aber die
sätze sind allerdings überraschend hoch, und leider fragt man vergeblich,
seit wann sie galten.16) das herabdrücken des rates spricht sich auch
in seinem gegen die ältere zeit um einen obol verringerten solde aus,
und kläglich erscheint uns, dass der könig von Athen statt der alten
gera auf 4 obolen gesetzt ist. die naturalverpflegung ist durchgehends
beseitigt; für die apparitores der archonten hat man sie nur bestehn
lassen, weil sie da den beamten oblag. sie bestand dagegen für die
ehrenstellen der sitoumenoi en prutaneio, sowol die dauernden wie
die gelegentlich geladenen gäste des volkes, und es ist ein unwider-
sprechliches zeichen für die flüchtigkeit, mit der Aristoteles hier zu-
sammenstellt was ihm gerade einfällt, dass er von dieser kategorie nur
die athlotheten nennt, die doch nur alle vier jahre 31/2 wochen gespeist
wurden. sie waren ihm von der kurz vorher gehenden schilderung ihrer
amtsbefugnisse im gedächtnis17), und ein gleiches gilt von dem salami-
nischen archon (vorher erwähnt 54, 8), dessen erwähnung die andern
provinzialbeamten nach sich zog, ohne dass doch auch nur deren titel
genau angegeben würden, obwol 61, 6 nur der ipparkhos eis Lemnon
erwähnt war.18) somit ist leider dieser paragraph weder für die be-

16) Für unerlaubt halte ich es, an dem texte zu ändern, weil die sache uns
neu ist. am wenigsten berechtigung hätte ein höherer sold für die proedroi, die
aus den ratsherrn (den erschienenen natürlich) ausgelost werden und nicht länger
zu tun haben als jeder teilnehmer der sitzung.
17) Es scheint, dass er den satz über die athlotheten wirklich ganz unorganisch
eingeschoben hat, so dass nun die construction zerrissen ist, die eigentlich so be-
rechnet war lambanousin th arkhontes -- epeit arkhon eis Salamina -- amphiktuones
eis Delon -- lambanousi de kai osai apostellontai --. indem der satz athlothetai
deipnousi zwischen den archon und die amphiktionen trat, verloren letztere ihr verbum
finitum und wurden die ersichtlich eine gruppe bildenden provinzialbeamten zer-
sprengt. ich möchte also Blass darin folgen und nicht mehr den stilistischen fehler
durch conjectur beseitigen: denn der fehler der anordnung bleibt ja.
18) Nicht einmal die zahl der amphiktionen nennt er, und was bei ihnen steht,
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Besoldungen.
schlusse des historischen teiles, daſs das demokratische prinzip stätig
gewachsen wäre, wofür die besoldung der ekklesie ein beleg war. ohne
daſs direct darauf zurückgedeutet würde, lernen wir hier die steigerung
von ½ drachme zu Agyrrhios zeit auf eine ganze, und für die κυϱία
ἐκκλησία gar 1½. die beteiligung war also immer noch nicht stark
genug gewesen, und es ist sehr begreiflich, daſs man einen starken
besuch wenigstens für die sitzungen herbeizuführen strebte, in denen
sonst eine geschickte agitation die absetzung eines beamten oder die
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wenn nur eine genügende herde stimmvieh aufgetrieben war. aber die
sätze sind allerdings überraschend hoch, und leider fragt man vergeblich,
seit wann sie galten.16) das herabdrücken des rates spricht sich auch
in seinem gegen die ältere zeit um einen obol verringerten solde aus,
und kläglich erscheint uns, daſs der könig von Athen statt der alten
γέϱα auf 4 obolen gesetzt ist. die naturalverpflegung ist durchgehends
beseitigt; für die apparitores der archonten hat man sie nur bestehn
lassen, weil sie da den beamten oblag. sie bestand dagegen für die
ehrenstellen der σιτούμενοι ἐν πϱυτανείῳ, sowol die dauernden wie
die gelegentlich geladenen gäste des volkes, und es ist ein unwider-
sprechliches zeichen für die flüchtigkeit, mit der Aristoteles hier zu-
sammenstellt was ihm gerade einfällt, daſs er von dieser kategorie nur
die athlotheten nennt, die doch nur alle vier jahre 3½ wochen gespeist
wurden. sie waren ihm von der kurz vorher gehenden schilderung ihrer
amtsbefugnisse im gedächtnis17), und ein gleiches gilt von dem salami-
nischen archon (vorher erwähnt 54, 8), dessen erwähnung die andern
provinzialbeamten nach sich zog, ohne daſs doch auch nur deren titel
genau angegeben würden, obwol 61, 6 nur der ἵππαϱχος εἰς Λῆμνον
erwähnt war.18) somit ist leider dieser paragraph weder für die be-

16) Für unerlaubt halte ich es, an dem texte zu ändern, weil die sache uns
neu ist. am wenigsten berechtigung hätte ein höherer sold für die πϱόεδϱοι, die
aus den ratsherrn (den erschienenen natürlich) ausgelost werden und nicht länger
zu tun haben als jeder teilnehmer der sitzung.
17) Es scheint, daſs er den satz über die athlotheten wirklich ganz unorganisch
eingeschoben hat, so daſs nun die construction zerrissen ist, die eigentlich so be-
rechnet war λαμβάνουσιν ϑ̕ ἄϱχοντες — ἔπειτ̕ ἄϱχων εἰς Σαλαμῖνα — ἀμφικτύονες
εἰς Δῆλον — λαμβάνουσι δὲ καὶ ὅσαι ἀποστέλλονται —. indem der satz ἀϑλοϑέται
δειπνοῦσι zwischeń den archon und die amphiktionen trat, verloren letztere ihr verbum
finitum und wurden die ersichtlich eine gruppe bildenden provinzialbeamten zer-
sprengt. ich möchte also Blaſs darin folgen und nicht mehr den stilistischen fehler
durch conjectur beseitigen: denn der fehler der anordnung bleibt ja.
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[195/0209] Besoldungen. schlusse des historischen teiles, daſs das demokratische prinzip stätig gewachsen wäre, wofür die besoldung der ekklesie ein beleg war. ohne daſs direct darauf zurückgedeutet würde, lernen wir hier die steigerung von ½ drachme zu Agyrrhios zeit auf eine ganze, und für die κυϱία ἐκκλησία gar 1½. die beteiligung war also immer noch nicht stark genug gewesen, und es ist sehr begreiflich, daſs man einen starken besuch wenigstens für die sitzungen herbeizuführen strebte, in denen sonst eine geschickte agitation die absetzung eines beamten oder die annahme einer tollen eisangelie mit leichtigkeit durchsetzen konnte, wenn nur eine genügende herde stimmvieh aufgetrieben war. aber die sätze sind allerdings überraschend hoch, und leider fragt man vergeblich, seit wann sie galten. 16) das herabdrücken des rates spricht sich auch in seinem gegen die ältere zeit um einen obol verringerten solde aus, und kläglich erscheint uns, daſs der könig von Athen statt der alten γέϱα auf 4 obolen gesetzt ist. die naturalverpflegung ist durchgehends beseitigt; für die apparitores der archonten hat man sie nur bestehn lassen, weil sie da den beamten oblag. sie bestand dagegen für die ehrenstellen der σιτούμενοι ἐν πϱυτανείῳ, sowol die dauernden wie die gelegentlich geladenen gäste des volkes, und es ist ein unwider- sprechliches zeichen für die flüchtigkeit, mit der Aristoteles hier zu- sammenstellt was ihm gerade einfällt, daſs er von dieser kategorie nur die athlotheten nennt, die doch nur alle vier jahre 3½ wochen gespeist wurden. sie waren ihm von der kurz vorher gehenden schilderung ihrer amtsbefugnisse im gedächtnis 17), und ein gleiches gilt von dem salami- nischen archon (vorher erwähnt 54, 8), dessen erwähnung die andern provinzialbeamten nach sich zog, ohne daſs doch auch nur deren titel genau angegeben würden, obwol 61, 6 nur der ἵππαϱχος εἰς Λῆμνον erwähnt war. 18) somit ist leider dieser paragraph weder für die be- 16) Für unerlaubt halte ich es, an dem texte zu ändern, weil die sache uns neu ist. am wenigsten berechtigung hätte ein höherer sold für die πϱόεδϱοι, die aus den ratsherrn (den erschienenen natürlich) ausgelost werden und nicht länger zu tun haben als jeder teilnehmer der sitzung. 17) Es scheint, daſs er den satz über die athlotheten wirklich ganz unorganisch eingeschoben hat, so daſs nun die construction zerrissen ist, die eigentlich so be- rechnet war λαμβάνουσιν ϑ̕ ἄϱχοντες — ἔπειτ̕ ἄϱχων εἰς Σαλαμῖνα — ἀμφικτύονες εἰς Δῆλον — λαμβάνουσι δὲ καὶ ὅσαι ἀποστέλλονται —. indem der satz ἀϑλοϑέται δειπνοῦσι zwischeń den archon und die amphiktionen trat, verloren letztere ihr verbum finitum und wurden die ersichtlich eine gruppe bildenden provinzialbeamten zer- sprengt. ich möchte also Blaſs darin folgen und nicht mehr den stilistischen fehler durch conjectur beseitigen: denn der fehler der anordnung bleibt ja. 18) Nicht einmal die zahl der amphiktionen nennt er, und was bei ihnen steht, 13*

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/209>, abgerufen am 23.11.2024.