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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Die einzelnen beamten; disposition.

Die beamten zerfallen nach der art ihrer bestellung in drei classen,
auf vier jahre gewählte, auf ein jahr gewählte und erloste. so disponirt
Aristoteles, zählt die unter die beiden ersten kategorien fallenden auf,
beginnt aber mit der dritten. in ihr hat der rat den vortritt; es schliessen
die neun archonten; dann klappen scheinbar nach die athlotheten (60). 33)
sie können an diese stelle nur gebracht sein, weil sie auf vier jahre erlost
werden, um so den übergang zu der ersten classe zu bilden, den auf vier
jahre gewählten, die cap. 43 vorab aufgezählt, also versprochen sind.
in dem jetzigen zustande des buches ist dies versprechen nirgend erfüllt.
wir sehen nun, wo die lücke ist, und zum glück verrät sie sich auch
darin, dass die restirende zweite classe, die auf ein jahr erwählten, mit
kheirotonousi de kai (61) auf klerousi de kai folgt. 34) wir sind durch
den ausfall um ein besonders wertvolles stück gekommen; zwar den
beamten der die cura aquarum hatte 35), können wir zur not verschmerzen,

33) Wie diese ordnung den Pollux getäuscht hat, darüber cap. 9.
34) Dies hat mittlerweile auch Weil ausgeführt. Pollux hat den text nicht
anders gelesen. sollte Aristoteles nicht mehr geschrieben haben, d. h. das buch nicht
vollendet, so würde er gerade das capitel, das er ganz selbst schreiben musste, sich
aufgespart haben. denn eine erschöpfende instruction gerade dieser beamten dürfte
nicht bestanden haben.
35) Da die wasserleitungen, auch wenn persönliche munificenz sie in der alten
zeit vielleicht gestiftet hatte, immer öffentliche anlagen gewesen sein müssen, später
nur aus gemeindemitteln angelegt und unterhalten werden konnten, im wasserrechte
principiell der vorzug des öffentlichen interesses gegen das private durchgeführt
werden musste, auch die verteilung dieser lasten, bau sowol wie unterhaltung,
auf die phylen untunlich war, so mag eine für Athen anomale einzelbehörde
verhältnismässig früh geschaffen sein: aber wir haben leider keine sicherheit, wie
wir auch vom wasserrecht nicht mehr wissen, als dass es sehr alt und juristisch sehr
merkwürdig gewesen ist (Demosth. gg. Kallikles lehrt ein bischen über vorflut,
etwas mehr lässt erschliessen Plat. Ges. 844). ob Themistokles udaton epistates
wirklich gewesen ist, wie die uncontrollirbare, aber gar nicht unglaubhafte anekdote
bei Plutarch 31 sagt, und ob diese stellung der analog war, die Aristoteles vor
augen hat, ob Meton o tas krenas agon (Ar. Vög. 999) beamter oder bauunter-
nehmer war, bleibt ungewiss. -- irgend ein komiker hatte den löwen, aus dessen
maule das wasser rann, mit dem man die klepsydren füllte, krenophulax genannt,
und der erklärende grammatiker bemerkt, dass für die füllung derselben ein eph
udor (tetagmenos), den er nicht technisch epimeletes nennt, ausgelost ward,
natürlich aus den heliasten. wir können das jetzt nach dem letzten teile des
Aristoteles gut verstehn, wo vielleicht der mann auch vorkam. jener grammatiker
bemerkte weiter, es hätte auch eine behörde krenophulakes gegeben: vielleicht ist
das das collegium, welches der einzelne krenon epimeletes in lykurgischer zeit
ersetzt hat (Poll. 8, 112 Phot. Hes. krenophulakes). ein anderer komiker hatte die
behörde, die dem publicum das wasser zu knapp zu geben schien, krenagkhe ge-
Die einzelnen beamten; disposition.

Die beamten zerfallen nach der art ihrer bestellung in drei classen,
auf vier jahre gewählte, auf ein jahr gewählte und erloste. so disponirt
Aristoteles, zählt die unter die beiden ersten kategorien fallenden auf,
beginnt aber mit der dritten. in ihr hat der rat den vortritt; es schlieſsen
die neun archonten; dann klappen scheinbar nach die athlotheten (60). 33)
sie können an diese stelle nur gebracht sein, weil sie auf vier jahre erlost
werden, um so den übergang zu der ersten classe zu bilden, den auf vier
jahre gewählten, die cap. 43 vorab aufgezählt, also versprochen sind.
in dem jetzigen zustande des buches ist dies versprechen nirgend erfüllt.
wir sehen nun, wo die lücke ist, und zum glück verrät sie sich auch
darin, daſs die restirende zweite classe, die auf ein jahr erwählten, mit
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den ausfall um ein besonders wertvolles stück gekommen; zwar den
beamten der die cura aquarum hatte 35), können wir zur not verschmerzen,

33) Wie diese ordnung den Pollux getäuscht hat, darüber cap. 9.
34) Dies hat mittlerweile auch Weil ausgeführt. Pollux hat den text nicht
anders gelesen. sollte Aristoteles nicht mehr geschrieben haben, d. h. das buch nicht
vollendet, so würde er gerade das capitel, das er ganz selbst schreiben muſste, sich
aufgespart haben. denn eine erschöpfende instruction gerade dieser beamten dürfte
nicht bestanden haben.
35) Da die wasserleitungen, auch wenn persönliche munificenz sie in der alten
zeit vielleicht gestiftet hatte, immer öffentliche anlagen gewesen sein müssen, später
nur aus gemeindemitteln angelegt und unterhalten werden konnten, im wasserrechte
principiell der vorzug des öffentlichen interesses gegen das private durchgeführt
werden muſste, auch die verteilung dieser lasten, bau sowol wie unterhaltung,
auf die phylen untunlich war, so mag eine für Athen anomale einzelbehörde
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wir auch vom wasserrecht nicht mehr wissen, als daſs es sehr alt und juristisch sehr
merkwürdig gewesen ist (Demosth. gg. Kallikles lehrt ein bischen über vorflut,
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wirklich gewesen ist, wie die uncontrollirbare, aber gar nicht unglaubhafte anekdote
bei Plutarch 31 sagt, und ob diese stellung der analog war, die Aristoteles vor
augen hat, ob Μέτων ὁ τὰς κϱήνας ἄγων (Ar. Vög. 999) beamter oder bauunter-
nehmer war, bleibt ungewiſs. — irgend ein komiker hatte den löwen, aus dessen
maule das wasser rann, mit dem man die klepsydren füllte, κϱηνοφύλαξ genannt,
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ὕδωϱ (τεταγμένος), den er nicht technisch ἐπιμελητής nennt, ausgelost ward,
natürlich aus den heliasten. wir können das jetzt nach dem letzten teile des
Aristoteles gut verstehn, wo vielleicht der mann auch vorkam. jener grammatiker
bemerkte weiter, es hätte auch eine behörde κϱηνοφύλακες gegeben: vielleicht ist
das das collegium, welches der einzelne κϱηνῶν ἐπιμελητής in lykurgischer zeit
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[207/0221] Die einzelnen beamten; disposition. Die beamten zerfallen nach der art ihrer bestellung in drei classen, auf vier jahre gewählte, auf ein jahr gewählte und erloste. so disponirt Aristoteles, zählt die unter die beiden ersten kategorien fallenden auf, beginnt aber mit der dritten. in ihr hat der rat den vortritt; es schlieſsen die neun archonten; dann klappen scheinbar nach die athlotheten (60). 33) sie können an diese stelle nur gebracht sein, weil sie auf vier jahre erlost werden, um so den übergang zu der ersten classe zu bilden, den auf vier jahre gewählten, die cap. 43 vorab aufgezählt, also versprochen sind. in dem jetzigen zustande des buches ist dies versprechen nirgend erfüllt. wir sehen nun, wo die lücke ist, und zum glück verrät sie sich auch darin, daſs die restirende zweite classe, die auf ein jahr erwählten, mit χειϱοτονοῦσι δὲ καὶ (61) auf κληϱοῦσι δὲ καὶ folgt. 34) wir sind durch den ausfall um ein besonders wertvolles stück gekommen; zwar den beamten der die cura aquarum hatte 35), können wir zur not verschmerzen, 33) Wie diese ordnung den Pollux getäuscht hat, darüber cap. 9. 34) Dies hat mittlerweile auch Weil ausgeführt. Pollux hat den text nicht anders gelesen. sollte Aristoteles nicht mehr geschrieben haben, d. h. das buch nicht vollendet, so würde er gerade das capitel, das er ganz selbst schreiben muſste, sich aufgespart haben. denn eine erschöpfende instruction gerade dieser beamten dürfte nicht bestanden haben. 35) Da die wasserleitungen, auch wenn persönliche munificenz sie in der alten zeit vielleicht gestiftet hatte, immer öffentliche anlagen gewesen sein müssen, später nur aus gemeindemitteln angelegt und unterhalten werden konnten, im wasserrechte principiell der vorzug des öffentlichen interesses gegen das private durchgeführt werden muſste, auch die verteilung dieser lasten, bau sowol wie unterhaltung, auf die phylen untunlich war, so mag eine für Athen anomale einzelbehörde verhältnismäſsig früh geschaffen sein: aber wir haben leider keine sicherheit, wie wir auch vom wasserrecht nicht mehr wissen, als daſs es sehr alt und juristisch sehr merkwürdig gewesen ist (Demosth. gg. Kallikles lehrt ein bischen über vorflut, etwas mehr läſst erschlieſsen Plat. Ges. 844). ob Themistokles ὑδάτων ἐπιστάτης wirklich gewesen ist, wie die uncontrollirbare, aber gar nicht unglaubhafte anekdote bei Plutarch 31 sagt, und ob diese stellung der analog war, die Aristoteles vor augen hat, ob Μέτων ὁ τὰς κϱήνας ἄγων (Ar. Vög. 999) beamter oder bauunter- nehmer war, bleibt ungewiſs. — irgend ein komiker hatte den löwen, aus dessen maule das wasser rann, mit dem man die klepsydren füllte, κϱηνοφύλαξ genannt, und der erklärende grammatiker bemerkt, daſs für die füllung derselben ein ἐφ̕ ὕδωϱ (τεταγμένος), den er nicht technisch ἐπιμελητής nennt, ausgelost ward, natürlich aus den heliasten. wir können das jetzt nach dem letzten teile des Aristoteles gut verstehn, wo vielleicht der mann auch vorkam. jener grammatiker bemerkte weiter, es hätte auch eine behörde κϱηνοφύλακες gegeben: vielleicht ist das das collegium, welches der einzelne κϱηνῶν ἐπιμελητής in lykurgischer zeit ersetzt hat (Poll. 8, 112 Phot. Hes. κϱηνοφύλακες). ein anderer komiker hatte die behörde, die dem publicum das wasser zu knapp zu geben schien, κϱηνάγχη ge-

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/221>, abgerufen am 24.11.2024.