Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766."verringert worden. Hiedurch geschiehet es, 4. Selbst der Hollsteinische und Meck- "Land- (*) Leipziger Sammlungen, Band 7. S. 980.
„verringert worden. Hiedurch geſchiehet es, 4. Selbſt der Hollſteiniſche und Meck- „Land- (*) Leipziger Sammlungen, Band 7. S. 980.
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„verringert worden. Hiedurch geſchiehet es,
„daß wir nun auf viel tauſend Aecker Weitzen
„bauen, die man vormahls vor unfruchtbar
„hielt. Durch Huͤlfe der Steckruͤben ſind wir
„im Stande, eine Menge Vieh zu allen Jah-
„reszeiten eben ſo gut zu maͤſten, als auf der
„ſchoͤnſten Fettweide. Die Luzerne, der drei-
„blaͤttrige Klee und die Eſparzette haben den
„Vorrath unſerer Futterung verdoppelt. Kurz,
„es ſind zu einer Zeit, da alle andere Dinge im
„Preiſe ſteigen, die Einkuͤnfte der natuͤrlichen
„Wieſen und der Weitzenaͤcker allein herunter
„geſetzet worden.”
4. Selbſt der Hollſteiniſche und Meck-
lenburgiſche Feld-Bau kann auch in der
Marck an vielen Oertern eingefuͤhret werden.
Jn denen meiſten Provinzien ſind Gegenden,
wo der Acker vollkommen die innere Guͤte und
natuͤrliche Lage hat, die eigentlich zu der Kop-
pelwirthſchaft erforderlich iſt. Wuͤrde es aber
den Beſitzeren der Landguͤter in ſolchen Gegen-
den nicht angenehm ſein, eine eben ſo ſtarke
Vermehrung ihrer Einkuͤnfte zu erhalten, als
ſeit der Koppelwirthſchaft bei denen Mecklen-
burgiſchen Guͤtern ſtatt gefunden hat? Von
dieſen ſchreibt ein geſchickter Landwirth in einer
ſehr gruͤndlichen Abhandlung (*) alſo: „Man
„wird uͤberzeugt werden, daß der Abnutz eines
„Land-
(*) Leipziger Sammlungen, Band 7. S. 980.
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