Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.heit nicht die allergeringste Verbesserung vor- sie
heit nicht die allergeringſte Verbeſſerung vor- ſie
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0032" n="14"/> heit nicht die allergeringſte Verbeſſerung vor-<lb/> genommen wird. Ein ſolcher Weideplatz wird<lb/> ſeinem Schickſaal uͤberlaſſen, es werde aus ſelbi-<lb/> gem was da wolle. Kaum daß man dem Sau-<lb/> hirten den Zugang verbietet, oder noch zur<lb/> Noth einen Graben einigermaſſen raͤumet; al-<lb/> lein, ſchaͤdliche Kraͤuter, Buſchwerk und der-<lb/> gleichen zu vertilgen, Maulwurfshuͤgel zu<lb/> ebnen, ſumftige ausgemoderte Tiefen auszu-<lb/> hoͤhen und mit Heuſaamen zu beſtreuen, jaͤhr-<lb/> lich einen gewiſſen Theil mit dem Pflug umzu-<lb/> reiſſen und mit Futterkraͤutern zu beſaͤen, an<lb/> allen dergleichen heilſamen Unternehmungen iſt<lb/> gar nicht zu gedenken. Denn niemand ſiehet<lb/> eine ſolche Gemeinheit als ſein Eigenthum an,<lb/> weil alle zuſammengenommen es dafuͤr anſe-<lb/> hen. Niemand kann und darf alſo ohne Zu-<lb/> thun der andern Beſitzer das geringſte damit<lb/> vornehmen, weil es theils ſeine Kraͤfte uͤber-<lb/> ſteigt, theils auch wider die maͤchtigen Vorur-<lb/> theile und den Eigenſinn der uͤbrigen laufen<lb/> wuͤrde. Wer hat aber Muth genug, ſo viel<lb/> wiederſinnige Koͤpfe zu vereinigen und ſie da-<lb/> hin zu vermoͤgen, mit guten Willen das zu<lb/> thun, was ſie vor uͤberfluͤßig, vor unnuͤtz, auch<lb/> wohl gar vor ſchaͤdlich halten? Denn die Vaͤ-<lb/> ter und Großvaͤter des Dorfs haben auch Vieh<lb/> gehabt, und nie iſt an ſolchen Neuerungen ge-<lb/> dacht worden. Kurz, die Sache bleibt wie<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſie</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0032]
heit nicht die allergeringſte Verbeſſerung vor-
genommen wird. Ein ſolcher Weideplatz wird
ſeinem Schickſaal uͤberlaſſen, es werde aus ſelbi-
gem was da wolle. Kaum daß man dem Sau-
hirten den Zugang verbietet, oder noch zur
Noth einen Graben einigermaſſen raͤumet; al-
lein, ſchaͤdliche Kraͤuter, Buſchwerk und der-
gleichen zu vertilgen, Maulwurfshuͤgel zu
ebnen, ſumftige ausgemoderte Tiefen auszu-
hoͤhen und mit Heuſaamen zu beſtreuen, jaͤhr-
lich einen gewiſſen Theil mit dem Pflug umzu-
reiſſen und mit Futterkraͤutern zu beſaͤen, an
allen dergleichen heilſamen Unternehmungen iſt
gar nicht zu gedenken. Denn niemand ſiehet
eine ſolche Gemeinheit als ſein Eigenthum an,
weil alle zuſammengenommen es dafuͤr anſe-
hen. Niemand kann und darf alſo ohne Zu-
thun der andern Beſitzer das geringſte damit
vornehmen, weil es theils ſeine Kraͤfte uͤber-
ſteigt, theils auch wider die maͤchtigen Vorur-
theile und den Eigenſinn der uͤbrigen laufen
wuͤrde. Wer hat aber Muth genug, ſo viel
wiederſinnige Koͤpfe zu vereinigen und ſie da-
hin zu vermoͤgen, mit guten Willen das zu
thun, was ſie vor uͤberfluͤßig, vor unnuͤtz, auch
wohl gar vor ſchaͤdlich halten? Denn die Vaͤ-
ter und Großvaͤter des Dorfs haben auch Vieh
gehabt, und nie iſt an ſolchen Neuerungen ge-
dacht worden. Kurz, die Sache bleibt wie
ſie
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