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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.

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als es theils die Viehhütung verstattet, und
andern Theils sämtliche Nachbaren solches
thun. Die Hände sind ihm also gebunden,
wenn er auch gleich jene wahre Ackerbauregel
weiß, welche sagt: pflüge deinen Acker alle-
mahl so ofte und so bald du siehest, daß das
Unkraut zu grünen anfängt. Das letztere
aber, das bessere Düngen ist ihm vollends un-
möglich, und zwar wegen des kleinen Umstan-
des, weil er keinen Dünger hat. Will er aber
hievon einen stärkeren Vorrath anschaffen, so
ist nöthig, daß er seinen Viehstand vermehre.
Soll dieses geschehen so muß er vorher auf eine
grössere Menge Futter bedacht sein. Woher
aber nimmt er dieses? Mehreres Winterfutter
anzuschaffen, möchte in manchen Jahren viel-
leicht noch angehen, in manchen aber auch
nicht. Für den Unterhalt seines Viehes im
Sommer aber, siehet es allemahl mißlich aus.
Auf der Gemeinhütung darf er an den mei-
sten Oertern nicht mehr Vieh bringen, als ihm
nach der Zahl seiner Hufen erlaubt ist. Seine
letzte Zuflucht bestünde also darinn, sein meh-
reres Vieh auch im Sommer im Stall zu fut-
tern. So schön, so vortheilhaft aber dieses ist,
so setzet es an denjenigen Oertern wo Mangel
an Graswuchs ist, und von diesen rede ich,
weil es die meisten sind, den Anbau der Fut-
terkräuter voraus. Dieser muß aber nothwen-

dig

als es theils die Viehhuͤtung verſtattet, und
andern Theils ſaͤmtliche Nachbaren ſolches
thun. Die Haͤnde ſind ihm alſo gebunden,
wenn er auch gleich jene wahre Ackerbauregel
weiß, welche ſagt: pfluͤge deinen Acker alle-
mahl ſo ofte und ſo bald du ſieheſt, daß das
Unkraut zu gruͤnen anfaͤngt. Das letztere
aber, das beſſere Duͤngen iſt ihm vollends un-
moͤglich, und zwar wegen des kleinen Umſtan-
des, weil er keinen Duͤnger hat. Will er aber
hievon einen ſtaͤrkeren Vorrath anſchaffen, ſo
iſt noͤthig, daß er ſeinen Viehſtand vermehre.
Soll dieſes geſchehen ſo muß er vorher auf eine
groͤſſere Menge Futter bedacht ſein. Woher
aber nimmt er dieſes? Mehreres Winterfutter
anzuſchaffen, moͤchte in manchen Jahren viel-
leicht noch angehen, in manchen aber auch
nicht. Fuͤr den Unterhalt ſeines Viehes im
Sommer aber, ſiehet es allemahl mißlich aus.
Auf der Gemeinhuͤtung darf er an den mei-
ſten Oertern nicht mehr Vieh bringen, als ihm
nach der Zahl ſeiner Hufen erlaubt iſt. Seine
letzte Zuflucht beſtuͤnde alſo darinn, ſein meh-
reres Vieh auch im Sommer im Stall zu fut-
tern. So ſchoͤn, ſo vortheilhaft aber dieſes iſt,
ſo ſetzet es an denjenigen Oertern wo Mangel
an Graswuchs iſt, und von dieſen rede ich,
weil es die meiſten ſind, den Anbau der Fut-
terkraͤuter voraus. Dieſer muß aber nothwen-

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[24/0042] als es theils die Viehhuͤtung verſtattet, und andern Theils ſaͤmtliche Nachbaren ſolches thun. Die Haͤnde ſind ihm alſo gebunden, wenn er auch gleich jene wahre Ackerbauregel weiß, welche ſagt: pfluͤge deinen Acker alle- mahl ſo ofte und ſo bald du ſieheſt, daß das Unkraut zu gruͤnen anfaͤngt. Das letztere aber, das beſſere Duͤngen iſt ihm vollends un- moͤglich, und zwar wegen des kleinen Umſtan- des, weil er keinen Duͤnger hat. Will er aber hievon einen ſtaͤrkeren Vorrath anſchaffen, ſo iſt noͤthig, daß er ſeinen Viehſtand vermehre. Soll dieſes geſchehen ſo muß er vorher auf eine groͤſſere Menge Futter bedacht ſein. Woher aber nimmt er dieſes? Mehreres Winterfutter anzuſchaffen, moͤchte in manchen Jahren viel- leicht noch angehen, in manchen aber auch nicht. Fuͤr den Unterhalt ſeines Viehes im Sommer aber, ſiehet es allemahl mißlich aus. Auf der Gemeinhuͤtung darf er an den mei- ſten Oertern nicht mehr Vieh bringen, als ihm nach der Zahl ſeiner Hufen erlaubt iſt. Seine letzte Zuflucht beſtuͤnde alſo darinn, ſein meh- reres Vieh auch im Sommer im Stall zu fut- tern. So ſchoͤn, ſo vortheilhaft aber dieſes iſt, ſo ſetzet es an denjenigen Oertern wo Mangel an Graswuchs iſt, und von dieſen rede ich, weil es die meiſten ſind, den Anbau der Fut- terkraͤuter voraus. Dieſer muß aber nothwen- dig

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Zitationshilfe: Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/42>, abgerufen am 03.12.2024.