Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721.der Menschen überhaupt. einigten Kräften ihr Bestes worinnen zu be-fördern. §. 3. Den ungehinderten Fortgang inWorin- §. 4. Da wir nun diese Wohlfahrt durch den, A 2
der Menſchen uͤberhaupt. einigten Kraͤften ihr Beſtes worinnen zu be-foͤrdern. §. 3. Den ungehinderten Fortgang inWorin- §. 4. Da wir nun dieſe Wohlfahrt durch den, A 2
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der Menſchen uͤberhaupt.
einigten Kraͤften ihr Beſtes worinnen zu be-
foͤrdern.
§. 3.Den ungehinderten Fortgang in
Befoͤrderung des gemeinen Beſtens, das
man durch vereinigte Kraͤffte zu erhalten ge-
dencket, nennet man die Wohlfahrt der
Geſellſchafft. Zu dieſer Bewegung hat
man guten Grund. Denn die Wohlfahrt
einer Geſellſchafft koͤnnen wir nicht anders
anſehen als das hoͤchſte Gut, was eine der-
gleichen Geſellſchaft erreichen kan. Da nun
dieſes in einem ungehinderten Fortgange zu
groͤſſeren Vollkommenheiten beſtehet (§. 44.
Mor.); ſo koͤnnen wir auch die Wohl-
fahrt der Geſellſchafft in nichts anders fu-
chen als in einem ungehinderten Fortgange
in Befoͤrderung ihres gemeinen Beſten.
Worin-
nen die
Wohl-
fahrt ei-
ner Ge-
ſellſchaft
beſtehet.
§. 4.Da wir nun dieſe Wohlfahrt durch
die Geſellſchafft zu erhalten gedencken (§. 3.);
ſo iſt ſie die Abſicht der Geſellſchafft (§. 910
Met.) und die Geſellſchafft ein Mittel die
gemeine Wohlfahrt zu befoͤrdern (§. 912.
Met.). Da nun eine jede Geſellſchaft ei-
ne gemeine Wohlfahrt hat, und ohne die-
ſelbe nicht beſtehen kan (§. 2. 3.); ſo hat
jede Geſellſchafft ihre beſondere Abſicht, wo-
durch ſie von einer anderen unterſchieden
wird. Und ſolchergeſtalt muͤſſen die Ge-
ſellſchafften aus ihren Abſichten unter-
ſchieden, und dergeſtalt eingerichtet wer-
den,
Abſicht
der Ge-
ſellſchaft
und wie
ſie unter-
ſchieden
werden.
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