ser Beschweerlichkeit, die in verschiedenen Fällen nicht geringe anzusehen ist, indem sie vielen Verdruß stifften kan, ist die Mo- narchie völlig befreyet, ausser daß bey Hofe unter denen Bedienten des Monarchens dergleichen Partheyen entstehen können, die aber nicht einen so grossen Einfluß in die ge- meine Wohlfahrt und Sicherheit wie in der Aristocratie und Politie haben. Die Ei- nigkeit derer, die in der Aristocratie herr- schen, ist auch nicht allemahl für die Un- terthanen vorträglich. Denn wenn sie ei- gennützig und wollüstig sind, pflegen sie mehr auf ihren besonderen Nutzen, als das gemeine Beste zu sehen, und nehmen an sich, was zur gemeinen Wohlfahrt und Sicher- heit solte angewendet, oder in künfftigen Noth-Fall aufbehalten werden. Wor- aus denn ferner erfolget, daß sie den ge- meinen Mann nur zu Sclaven machen, die vor sie arbeiten und erwerben müssen: wie- wohl dieser Unfall auch die Unterthanen in der Monarchie betreffen kan, wenn sie zu einer Tyranney wird (§. 234).
Vorthei- le der Politic.
§. 262.
Jn der Politie herrschen alle und kan nichts ohne aller ihre Einwilligung be- schlossen und bewerckstelliget werden (§. 236). Derowegen wird die Freyheit nir- gends weniger als hier eingeschräncket, der- gestalt daß man auch ein gemeines Wesen, wo dergleichen Regierungs-Forme einge-
füh-
Cap. 2. von den verſchidenen
ſer Beſchweerlichkeit, die in verſchiedenen Faͤllen nicht geringe anzuſehen iſt, indem ſie vielen Verdruß ſtifften kan, iſt die Mo- narchie voͤllig befreyet, auſſer daß bey Hofe unter denen Bedienten des Monarchens dergleichen Partheyen entſtehen koͤnnen, die aber nicht einen ſo groſſen Einfluß in die ge- meine Wohlfahrt und Sicherheit wie in der Ariſtocratie und Politie haben. Die Ei- nigkeit derer, die in der Ariſtocratie herr- ſchen, iſt auch nicht allemahl fuͤr die Un- terthanen vortraͤglich. Denn wenn ſie ei- gennuͤtzig und wolluͤſtig ſind, pflegen ſie mehr auf ihren beſonderen Nutzen, als das gemeine Beſte zu ſehen, und nehmen an ſich, was zur gemeinen Wohlfahrt und Sicher- heit ſolte angewendet, oder in kuͤnfftigen Noth-Fall aufbehalten werden. Wor- aus denn ferner erfolget, daß ſie den ge- meinen Mann nur zu Sclaven machen, die vor ſie arbeiten und erwerben muͤſſen: wie- wohl dieſer Unfall auch die Unterthanen in der Monarchie betreffen kan, wenn ſie zu einer Tyranney wird (§. 234).
Vorthei- le der Politic.
§. 262.
Jn der Politie herrſchen alle und kan nichts ohne aller ihre Einwilligung be- ſchloſſen und bewerckſtelliget werden (§. 236). Derowegen wird die Freyheit nir- gends weniger als hier eingeſchraͤncket, der- geſtalt daß man auch ein gemeines Weſen, wo dergleichen Regierungs-Forme einge-
fuͤh-
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Cap. 2. von den verſchidenen
ſer Beſchweerlichkeit, die in verſchiedenen
Faͤllen nicht geringe anzuſehen iſt, indem
ſie vielen Verdruß ſtifften kan, iſt die Mo-
narchie voͤllig befreyet, auſſer daß bey Hofe
unter denen Bedienten des Monarchens
dergleichen Partheyen entſtehen koͤnnen, die
aber nicht einen ſo groſſen Einfluß in die ge-
meine Wohlfahrt und Sicherheit wie in der
Ariſtocratie und Politie haben. Die Ei-
nigkeit derer, die in der Ariſtocratie herr-
ſchen, iſt auch nicht allemahl fuͤr die Un-
terthanen vortraͤglich. Denn wenn ſie ei-
gennuͤtzig und wolluͤſtig ſind, pflegen ſie
mehr auf ihren beſonderen Nutzen, als das
gemeine Beſte zu ſehen, und nehmen an ſich,
was zur gemeinen Wohlfahrt und Sicher-
heit ſolte angewendet, oder in kuͤnfftigen
Noth-Fall aufbehalten werden. Wor-
aus denn ferner erfolget, daß ſie den ge-
meinen Mann nur zu Sclaven machen, die
vor ſie arbeiten und erwerben muͤſſen: wie-
wohl dieſer Unfall auch die Unterthanen in
der Monarchie betreffen kan, wenn ſie zu
einer Tyranney wird (§. 234).
§. 262.Jn der Politie herrſchen alle und
kan nichts ohne aller ihre Einwilligung be-
ſchloſſen und bewerckſtelliget werden (§.
236). Derowegen wird die Freyheit nir-
gends weniger als hier eingeſchraͤncket, der-
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wo dergleichen Regierungs-Forme einge-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/210>, abgerufen am 16.02.2025.
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