wird, sondern ein jeder vielmehr seine Wohlfahrt, und wieder diejenigen, so ihm Unrecht thun, Schutz und Recht finde.
Warumb diese Pun- cte nicht besonders ausge- führet worden.
§. 278.
Jch führe die vorgeschlagene Mittel zu Bevölckerung eines Staates nicht besonders aus, weil solches im folgen- den geschehen wird. Denn da einige hierzu erforderte Regeln über dieses noch andere Ursachen haben; so werden sich diese mehr berühren lassen, wenn die andern uns An- laß geben werden, davon zu reden. Unser Vorhaben erfordert es, jedes an demjeni- gen Orte beyzubringen, wo es sich am be- quemesten erweisen lässet.
Wie man vor den Unter- halt der Jnwoh- ner zu sorgen.
§. 279.
Weil man davor zu sorgen hat, daß der Einwohner nicht mehr werden, als ihr nöthiges Auskommen im Lande finden können (§. 274), der Mensch aber darzu Nahrung, Kleidung und Wohnung von nöthen hat; so muß man für allen Dingen darauf bedacht seyn, daß man an allen da- zu erforderten Sachen keinen Mangel ha- be. Zu dem Ende muß man untersuchen, was das Land selbst tragen, und die Ein- wohner aus dem, was es ihnen gewehret, verfertigen können, und was sie hingegen von andern nöthig haben, damit sie nicht allein angehalten werden, durch Beytrag ih- res Fleisses die Schätze der Natur zu ver- mehren und zu sammlen, sondern auch al- les daraus zu fertigen, was gemacht wer-
den
Cap. 3. Von der Einrichtung
wird, ſondern ein jeder vielmehr ſeine Wohlfahrt, und wieder diejenigen, ſo ihm Unrecht thun, Schutz und Recht finde.
Waꝛumb dieſe Pun- cte nicht beſondeꝛs ausge- fuͤhret worden.
§. 278.
Jch fuͤhre die vorgeſchlagene Mittel zu Bevoͤlckerung eines Staates nicht beſonders aus, weil ſolches im folgen- den geſchehen wird. Denn da einige hierzu erforderte Regeln uͤber dieſes noch andere Urſachen haben; ſo werden ſich dieſe mehr beruͤhren laſſen, wenn die andern uns An- laß geben werden, davon zu reden. Unſer Vorhaben erfordert es, jedes an demjeni- gen Orte beyzubringen, wo es ſich am be- quemeſten erweiſen laͤſſet.
Wie man vor den Unter- halt der Jnwoh- ner zu ſorgen.
§. 279.
Weil man davor zu ſorgen hat, daß der Einwohner nicht mehr werden, als ihr noͤthiges Auskommen im Lande finden koͤnnen (§. 274), der Menſch aber darzu Nahrung, Kleidung und Wohnung von noͤthen hat; ſo muß man fuͤr allen Dingen darauf bedacht ſeyn, daß man an allen da- zu erforderten Sachen keinen Mangel ha- be. Zu dem Ende muß man unterſuchen, was das Land ſelbſt tragen, und die Ein- wohner aus dem, was es ihnen gewehret, verfertigen koͤnnen, und was ſie hingegen von andern noͤthig haben, damit ſie nicht allein angehalten werden, durch Beytrag ih- res Fleiſſes die Schaͤtze der Natur zu ver- mehren und zu ſammlen, ſondern auch al- les daraus zu fertigen, was gemacht wer-
den
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Cap. 3. Von der Einrichtung
wird, ſondern ein jeder vielmehr ſeine
Wohlfahrt, und wieder diejenigen, ſo ihm
Unrecht thun, Schutz und Recht finde.
§. 278.Jch fuͤhre die vorgeſchlagene
Mittel zu Bevoͤlckerung eines Staates
nicht beſonders aus, weil ſolches im folgen-
den geſchehen wird. Denn da einige hierzu
erforderte Regeln uͤber dieſes noch andere
Urſachen haben; ſo werden ſich dieſe mehr
beruͤhren laſſen, wenn die andern uns An-
laß geben werden, davon zu reden. Unſer
Vorhaben erfordert es, jedes an demjeni-
gen Orte beyzubringen, wo es ſich am be-
quemeſten erweiſen laͤſſet.
§. 279.Weil man davor zu ſorgen hat,
daß der Einwohner nicht mehr werden, als
ihr noͤthiges Auskommen im Lande finden
koͤnnen (§. 274), der Menſch aber darzu
Nahrung, Kleidung und Wohnung von
noͤthen hat; ſo muß man fuͤr allen Dingen
darauf bedacht ſeyn, daß man an allen da-
zu erforderten Sachen keinen Mangel ha-
be. Zu dem Ende muß man unterſuchen,
was das Land ſelbſt tragen, und die Ein-
wohner aus dem, was es ihnen gewehret,
verfertigen koͤnnen, und was ſie hingegen
von andern noͤthig haben, damit ſie nicht
allein angehalten werden, durch Beytrag ih-
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mehren und zu ſammlen, ſondern auch al-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/224>, abgerufen am 21.11.2024.
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