studiren, und hauptsächlich diejenigen zu- rücke bleiben müssen, die entweder keine Mittel, oder kein Geschicke haben etwas rechtes zu lernen, am allermeisten aber die- jenigen, denen es an beydem fehlet. Die hin- gegen befördern gar schlecht die Wohl- fahrt des Landes, welche durch kümmer- liche Allmosen allerhand zum studiren un- tüchtige Leute dazu anlocken, damit sie ihrer Faulheit ein Genügen thun, und der Arbeit entgehen können.
§. 296.
So lange einer noch nicht desWarum lernende die Gele- genheit zur Wol- lust zu beneh- men. guten gewohnet ist, muß man ihm die Ge- legenheit böses zuthun benehmen (§. 385. Mor.). Derowegen weil die Jugend zur Wollust geneiget ist (§. 469. Mor.), die Wollust aber sie von dem Fleiße abziehet, der zum studiren erfordert wird, wo man was rechtes lernen will (§. cit.); so muß man auch auf Schulen und Academien die Gelegenheit zur Wollust benehmen, soviel als nur immer möglich ist. Es kom- met auch dieser Schaden daraus, daß die der Wollust ergebene das Geld zu allerhand Uppigkeit anwenden, was sie auf ihren nöthigen Unterhalt und auf das studiren wenden sollten. Daher gerathen sie entweder in Schulden und betrügen die, so ihnen getrauet, oder sie verschwen den ih- nen und den Eltern das ihrige, welches sie nach diesem in ihrem künfftigen Leben hätten
besser
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des gemeinen Weſens.
ſtudiren, und hauptſaͤchlich diejenigen zu- ruͤcke bleiben muͤſſen, die entweder keine Mittel, oder kein Geſchicke haben etwas rechtes zu lernen, am allermeiſten aber die- jenigen, denen es an beydem fehlet. Die hin- gegen befoͤrdern gar ſchlecht die Wohl- fahrt des Landes, welche durch kuͤmmer- liche Allmoſen allerhand zum ſtudiren un- tuͤchtige Leute dazu anlocken, damit ſie ihrer Faulheit ein Genuͤgen thun, und der Arbeit entgehen koͤnnen.
§. 296.
So lange einer noch nicht desWarum lernende die Gele- genheit zur Wol- luſt zu beneh- men. guten gewohnet iſt, muß man ihm die Ge- legenheit boͤſes zuthun benehmen (§. 385. Mor.). Derowegen weil die Jugend zur Wolluſt geneiget iſt (§. 469. Mor.), die Wolluſt aber ſie von dem Fleiße abziehet, der zum ſtudiren erfordert wird, wo man was rechtes lernen will (§. cit.); ſo muß man auch auf Schulen und Academien die Gelegenheit zur Wolluſt benehmen, ſoviel als nur immer moͤglich iſt. Es kom- met auch dieſer Schaden daraus, daß die der Wolluſt ergebene das Geld zu allerhand Uppigkeit anwenden, was ſie auf ihren noͤthigen Unterhalt und auf das ſtudiren wenden ſollten. Daher gerathen ſie entweder in Schulden und betruͤgen die, ſo ihnen getrauet, oder ſie verſchwen den ih- nen und den Eltern das ihrige, welches ſie nach dieſem in ihrem kuͤnfftigen Leben haͤtten
beſſer
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des gemeinen Weſens.
ſtudiren, und hauptſaͤchlich diejenigen zu-
ruͤcke bleiben muͤſſen, die entweder keine
Mittel, oder kein Geſchicke haben etwas
rechtes zu lernen, am allermeiſten aber die-
jenigen, denen es an beydem fehlet. Die hin-
gegen befoͤrdern gar ſchlecht die Wohl-
fahrt des Landes, welche durch kuͤmmer-
liche Allmoſen allerhand zum ſtudiren un-
tuͤchtige Leute dazu anlocken, damit ſie
ihrer Faulheit ein Genuͤgen thun, und der
Arbeit entgehen koͤnnen.
§. 296.So lange einer noch nicht des
guten gewohnet iſt, muß man ihm die Ge-
legenheit boͤſes zuthun benehmen (§. 385.
Mor.). Derowegen weil die Jugend zur
Wolluſt geneiget iſt (§. 469. Mor.), die
Wolluſt aber ſie von dem Fleiße abziehet,
der zum ſtudiren erfordert wird, wo man
was rechtes lernen will (§. cit.); ſo muß
man auch auf Schulen und Academien
die Gelegenheit zur Wolluſt benehmen,
ſoviel als nur immer moͤglich iſt. Es kom-
met auch dieſer Schaden daraus, daß
die der Wolluſt ergebene das Geld zu
allerhand Uppigkeit anwenden, was ſie
auf ihren noͤthigen Unterhalt und auf das
ſtudiren wenden ſollten. Daher gerathen
ſie entweder in Schulden und betruͤgen die,
ſo ihnen getrauet, oder ſie verſchwen den ih-
nen und den Eltern das ihrige, welches ſie
nach dieſem in ihrem kuͤnfftigen Leben haͤtten
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lernende
die Gele-
genheit
zur Wol-
luſt zu
beneh-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/247>, abgerufen am 21.11.2024.
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